(nach § 95a Abs. 1a Außerstreitgesetz)

Seit 2013 sind Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen, verpflichtet, dem Gericht nachzuweisen, dass sie sich darüber beraten lassen haben, welche Auswirkungen die Scheidung auf ihre minderjährigen Kinder hat.
Diese Regelung hat sich bewährt: In der heißen Phase der Entscheidung vor einer Scheidung, verlieren Eltern ihre Kinder leicht aus dem Blick. Im Elterngespräch werden sie angeleitet, sich in die Situation ihrer Kinder zu versetzen, die ja von ihrer Entscheidung ganz stark betroffen sind.

Grundlegende Gefühle, die in allen Altersstufen der Kinder vorkommen können, sind Ungläubigkeit, Nicht-wahr-haben-wollen, Angst und Sorge, Bedrohung durch die Ungewissheit, Trauer, Schmerz, Verzweiflung, Verlegenheit, Scham, Schuldgefühle oder Ärger, der sich in Angriff, Flucht oder Sich-Totstellen äußern kann. Je nach Alter, können auch andere Gefühle und Ängste dominieren. All das wird im Elterngespräch thematisiert.

Was können Sie als Eltern tun, damit ihre Kinder Trennung und Scheidung möglichst gut meistern?
Geben Sie Ihren Kindern alle benötigten Informationen: Lassen Sie alle Fragen zu, auch wenn sie noch keine Antwort wissen. Reden Sie so offen und ehrlich wie möglich mit Ihren Kindern über Streit, Trennung und Scheidung, und sagen Sie es den Kindern, wenn irgendwie möglich gemeinsam. Und betonen Sie bei jedem Kind einzeln: „Du bist nicht schuld!“ Geben Sie Ihnen Kindern dadurch Sicherheit, schenken Sie ihnen Zeit und „Be-Achtung“. Ganz wichtig ist aber auch, dass Sie als Eltern respektvoll voneinander sprechen, Ihre Kinder nicht zwingen, zwischen Vater und Mutter zu wählen. Behindern Sie auch nicht den Kontakt zum anderen Elternteil.
Anhand konkreter Beispiele werden im Beratungsgespräch sowohl Schwierigkeiten als auch Chancen nach der Trennung der Eltern erörtert.
Sie als Eltern haben es in der Hand, dass Ihre Kinder diese Krise gut meistern und keine lebenslangen Beeinträchtigungen davontragen!

Denken Sie bitte daran: auch wenn Sie aufhören ein Paar zu sein – Sie bleiben beide Eltern Ihrer Kinder!
Wenn Sie ein Elterngespräch im Fall einer einvernehmlichen Scheidung führen wollen, finden Sie sämtliche Informationen unter www.ief.at/beratung. In der Regel werden EUR 60,-  für ein Einzel- und EUR 70,- für ein Paargespräch verlangt.
Trotz Corona-Krise und der damit verbundenen Auflage, den direkten persönlichen Kontakt zwischen Beratern und Klienten zur Verhinderung der Verbreitung von
Covid-19 zu vermeiden, bieten wir Ihnen Elternberatung gerne über Videotelefonie und andere Telekommunikationswege an.

Autor: Dr. Gabriele Buresch

 

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