stop pedofilii
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PL_EU / Sexualerziehung: Polnische Bürgerinitiative sorgt für Aufregung in der EU

IEF, 03.12.2019 – Die Bürgerinitiative „stop pedofilii“ wendet sich gegen die Propagierung und Bewerbung des Geschlechtsverkehrs unter Minderjährigen.

Mehr als 265.400 Personen haben die Bürgerinitiative, die auf eine Novellierung des polnischen Strafrechts abzielt, unterschrieben. Das hinter der Initiative stehende Komitee möchte unter anderem die Propagierung und Bewerbung des Geschlechtsverkehrs unter Minderjährigen in Bildungseinrichtungen, wo Kinder nicht unter dem Schutz und der Aufsicht der Eltern stehen, unter Strafe stellen. Auf der Website der Bürgerinitiative heißt es, dass durch das Projekt die Frühsexualisierung von Kindern verhindert und der rechtliche Schutz der Gesellschaft vor Pädophilie verbessert werden soll.

Mariusz Dzierzawski, Vorsitzender des Komitees „stop pedofilii“, sieht in der von LGBT-Aktivisten und den mit ihnen zusammenarbeitenden Sexualerziehern lancierten Sexualpädagogik die Gefahr, dass Kinder mit Inhalten konfrontiert werden, die ihre Schamgrenze verletzen. Das kindliche Schamempfinden sei jedoch ein natürlicher Schutz vor sexuellem Missbrauch. Er sieht daher dringenden Bedarf für eine verbesserte gesetzliche Absicherung von Kindern vor Entmoralisierung und sexueller Gewalt.

Umfassende Sexualerziehung und die WHO-Standards

Die Bürgerinitiative zielt darauf ab umstrittene Konzepte der sog. „umfassenden Sexualerziehung“, die den Standards des Europabüros der WHO folgt, an Schulen zu verbieten. Begründet wird dies damit, dass das von der WHO geförderte Aufklärungskonzept die Frühsexualisierung von Kindern fördere statt Missbrauch zu verhindern. Die Initiative richte sich jedoch nicht grundsätzlich gegen schulische Sexualerziehung.

Auch IEF sieht WHO-Standards kritisch

Das IEF wies in einem Bericht vom Mai 2019 ebenfalls auf die durchaus problematischen Inhalte der WHO-Standards hin. So hat die deutsche Biologiedidaktikprofessorin Karla Etschenberg in ihrer Stellungnahme zu den WHO-Richtlinien etwa kritisiert, dass sich die WHO-Standards auf Wissenschaftler stützen, die sich unter anderem für einvernehmlichen Sex zwischen Kindern und Erwachsenen aussprechen oder sich zu diesem Thema zumindest uneindeutig äußern würden. Unter anderem hinterfragt die Professorin in ihrer Stellungnahme die grundsätzliche Herangehensweise an das Thema „Kindersexualität“, bei der ungesicherte Kenntnisse, wie etwa sexuelle Spiele im frühen und späteren Kindesalter, als Norm angenommen und als förderungswürdig vorausgesetzt werden würden.

Parlamentarisches Verfahren

Das polnische Parlament muss sich laut Verfassung mit Bürgerinitiativen, die von mehr als 100.000 Personen unterschrieben wurden, befassen. Im Oktober wurde die Gesetzesinitiative auch bereits in einer ersten Lesung im Parlament behandelt und nach einer Abstimmung dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. Dies löste Proteste in Brüssel aus und veranlasste das EU Parlament eine Entschließung zu verabschieden.

EU Entschließung zur Kriminalisierung der Sexualerziehung in Polen

Auf Wunsch der polnischen Oppositionsparteien wurde das Thema auf die Tagesordnung des EU-Parlaments gesetzt. Dabei hat sich das EU Parlament mit großer Mehrheit gegen die polnische Bürgerinitiative ausgesprochen und forderte in einer Entschließung den polnischen Gesetzgeber dazu auf, die Initiative abzulehnen.

In dem Entschließungstext wird von „alarmierenden, irreführenden und schädlichen Tendenzen“ gesprochen, die darauf abzielen, die Sexualaufklärung für Jugendliche unter dem Deckmantel des Schutzes vor Pädophilie zu kriminalisieren. Die Bürgerinitiative sei zudem ein weiterer „Versuch die sexuellen und reproduktiven Rechte“ in Polen zu beschneiden.

Sexualaufklärung diene dazu Geschlechterstereotype abzubauen und geschlechtsspezifischer Gewalt vorzubeugen. Sie würde es „Kindern und Jugendlichen ermöglichen, von Achtung geprägte soziale und sexuelle Beziehungen einzugehen und sich bewusst zu machen, inwiefern ihre Entscheidungen ihr eigenes Wohlbefinden und das der anderen beeinflussen“, heißt es in der EU-Entschließung weiter. „Der Zugang zu umfassenden und altersgemäßen Informationen über Sex und Sexualität und der Zugang zur Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit – beispielsweise zu Sexualaufklärung, Familienplanung, Verhütungsmethoden und sicheren und rechtmäßigen Abtreibungen“ – seien unabdingbar dafür, dass „Jugendliche positiv und respektvoll an Sexualität und sexuelle Beziehungen herangehen und außerdem gefahrlos sexuelle Erfahrungen ohne Zwang, Diskriminierung oder Gewalt machen können“.

Rechtsgutachten von Ordo Iuris kontert EU-Entschließung

Laut einem Rechtsgutachten der polnischen Juristenvereinigung „Ordo Iuris“ richte sich die Gesetzesinitiative – anders als dies in der EU-Entschließung behauptet wird – nicht generell gegen schulischen Sexualkundeunterricht. Erzieher und Lehrer, die sich an das für den Schulunterricht konzipierte Curriculum der Sexualerziehung („Erziehung zum Familienleben“) halten würden, hätten auch nach der Gesetzesnovelle nichts zu befürchten. Die Sexualerziehung in Polen umfasst laut einer Verordnung des Bildungsministeriums Themenbereiche wie die menschliche Sexualität, die Grundsätze einer bewussten und verantwortlichen Elternschaft, den Stellenwert der Familie, das Leben in der pränatalen Phase sowie Methoden und Formen einer bewussten Fortpflanzung.

„Ordo Iuris“ weist in seinem Rechtsgutachten außerdem darauf hin, dass die Gesetzesinitiative das Ziel verfolge, das verfassungsrechtlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern gerade im Bereich der Sexualaufklärung zu stärken.

Die Bürgerinitiative stehe auch nicht im Widerspruch zur polnischen Verfassung, die im Artikel 72 den Schutz von Kinderrechten, der sich auch auf das moralische Empfinden der Kinder erstrecke, garantiere.

Wohlklingende Begriffe und ihre verhängnisvolle Umsetzung

Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie, ist die in Polen und der EU entbrannte Diskussion wohl bekannt. Auch das IEF sieht die WHO-Standards kritisch. Insofern sei die Argumentation des EU-Parlaments durchaus zu hinterfragen. Denn, wie dies schon bei den WHO-Standards der Fall ist, würden sich hinter den oft wohlklingenden Begriffen meist haarsträubende Positionen verbergen. So verstehe die WHO unter „altersgerechten Informationen“ beispielsweise, dass sich 6-Jährige bereits mit ihrer persönlichen „Geschlechtsidentität“ und sexuellen Vorlieben auseinandersetzen und über Masturbation und Selbststimulierung sowie sämtliche Verhütungsmethoden aufgeklärt werden sollten. Dass damit, wie Stephan Baier in einem Kommentar in der Tagespost schreibt, „den Kindern ihre Kindheit gestohlen“ und teilweise „Kinderrechte verletzt“ werden, liege auf der Hand.

Insofern könne Reinprecht die polnische Initiative nachvollziehen. Dennoch sei für Reinprecht zu hinterfragen, ob eine strafrechtliche Verfolgung, wie sie die polnische Bürgerinitiative vorschlägt, der richtige Weg sei, um Kinder vor problematischen Sexualerziehungsprogrammen und -inhalten an Schulen zu schützen. (AH)

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