Lebensschützer
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PL / Pro-Life: Lebensschützer von Oberstem Gerichtshof freigesprochen

IEF, 10.01.2023 – Ein polnischer Lebensschützer, der in der Öffentlichkeit Fotos von toten Föten zeigte, wurde vom Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ (der Auszug sollte einen zusätzlichen Inhalt zur Überschirft enthalten) freigesprochen.

Mariusz Dzierżawski heißt der Mann, der in seinem unermüdlichen Kampf für das ungeborene Leben von einem Gericht in Breslau verurteilt worden war, nachdem eine Gruppe von Abtreibungsaktivisten ihn angezeigt hatte. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Polen den Vorsitzenden der Stiftung „Pro-Recht auf Leben“ freigesprochen.

„Folgen einer Abtreibung keine obszönen Inhalte“

Der konkrete Vorwurf betraf das Anbringen von großflächigen Plakaten, die die Folgen einer Abtreibung im öffentlichen Raum zeigten. Mit seiner Aktion wollte Dzierżawski vor allem auf organisierte kriminelle Gruppen hinweisen, die illegale Abtreibungspillen in Polen in großem Umfang verteilten. Die Darstellung von abgetriebenen Föten empfanden sowohl Erst- als auch Berufungsgericht als eine „Störung der öffentliche Ordnung“, die den Straftatbestand des Art 141 des polnischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Kodeks Wykroczen, kurz KW) erfülle, und verurteilten Dzierżawski wegen der Präsentation anstößiger Bilder in der Öffentlichkeit. Der Oberste Gerichtshof hingegen sah in der Aktion Dzierżawskis keine Straftat. „Das Zeigen von solchen Inhalten im öffentlichen Raum, die für einige Betrachter  schockierend, empörend, drastisch und provozierend sein können, kann nicht mit einem Verhalten gleichgesetzt werden, dessen Wesen darin besteht, obszöne Inhalte an einem öffentlichen Ort zu platzieren (…), daran besteht kein Zweifel. Es gibt keine moralischen Normen, die einen Diskurs zu sozialen Themen verbieten würden, und Abtreibung sollte als ein solches angesehen werden, unabhängig von individuellen Ansichten“, schrieb der Gerichtshof in seiner Begründung und bewertete das Zeigen von toten Föten im öffentlichen Raum somit als rechtmäßig.

Mehrere Verfahren zugunsten von Lebensschützern

Der Oberste Gerichtshof hat sich im Fall Dzierżawskis nicht das erste Mal mit der Präsentation von abgetriebenen Föten im öffentlichen Raum beschäftigt. Zuvor hatte er bereits dreimal zugunsten von Lebensschützern geurteilt und den Straftatbestand des Art 141 KW bei der Präsentation von Abtreibungsfolgen als nicht erfüllt angesehen. „Seit vielen Jahren beobachten wir das Vorgehen von Abtreibungsaktivisten, die darauf abzielen, die Wahrheit über die Grausamkeiten der Abtreibung aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Ihr Erfolg auf diesem Gebiet würde nicht nur eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit in Polen bedeuten, sondern auch zu einem Rückgang des Bewusstseins und der Sensibilität in der polnischen Gesellschaft führen. Langfristig könnte ein solcher Zustand dazu führen, dass der gesetzliche Schutz des Lebens in Polen eingeschränkt wird. Die konsequente Verteidigung von Lebensschützern in mehr als hundert Verfahren hat dazu geführt, dass wir heute mit Zuversicht sagen können, dass wir es mit einer etablierten Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und des Obersten Gerichtshofs in dieser Art von Fällen zu tun haben und dass Abtreibungsgegner weiterhin vollwertige Teilnehmer am öffentlichen Leben in Polen sein können“, freute sich Rechtsanwältin Magdalena Majkowska, Direktorin des Ordo Iuris Center for Litigation Intervention, das unter anderem Dzierżawski anwaltlich unterstützte, über den Ausgang des Verfahrens.

Bereits etablierte Rechtsprechung zum Aufzeigen von Abtreibungsfolgen in der Öffentlichkeit

Die sich mit den früheren Urteilen deckende Begründung des Obersten Gerichtshofs bestätige die Existenz einer Rechtsprechung zu diesem Thema und zeige deutlich auf, dass es rechtmäßig sei, Fotos von abgetriebenen Kindern im öffentlichen Raum zu präsentieren, so Kamil Smulski vom Ordo Iuris Litigation Center. Es sei verwunderlich, dass nach wie vor ganz ähnliche Fälle den Obersten Gerichtshof erreichten, obwohl dieser sich schon mehrmals klar zu diesem Thema geäußert habe. Smulski hofft daher, dass sich Ordo iuris zukünftig immer weniger mit Fällen dieser Thematik beschäftigen müsse, um sich anderen, nicht weniger wichtigen Angelegenheiten widmen zu können. (TS)

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