Tod einer Schwangeren
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PL / Abtreibung: Falsches Gerichtsurteil oder ärztliches Versagen?

IEF, 23.11.2021 – Abtreibungspropagandisten weltweit nutzen den tragischen Tod einer Schwangeren in Polen, um ihre Agenda voranzutreiben.

Was wir bisher wissen

Nach Medienangaben soll die 30-jährige Schwangere in der 22. Schwangerschaftswoche Ende September ins Krankenhaus der Stadt Pszczyna eingeliefert worden sein, nachdem das Fruchtwasser bei ihr frühzeitig abging. Die Ärzte sollen daraufhin entschieden haben, vor dem Einleiten des Aborts, den Tod des Fötus abzuwarten. Wie Super Express berichtet, soll die junge Frau, den Angaben einer mit ihr das Krankenzimmer teilenden Patientin zufolge, das Krankenhauspersonal mehrmals über ihren sich verschlechternden Zustand informiert haben. Auch ein Arzt soll in Kenntnis gesetzt worden sein. Die Frau soll jedoch den ganzen Nachmittag ohne ärztliche Aufsicht verbracht haben, bis abends um 20:00 Uhr Schüttelfrost und hohes Fieber bei ihr festgestellt worden seien. Schließlich soll die Frau einen septischen Schock erlitten haben und verstarb 24 Stunden nach der Einlieferung ins Krankenhaus.

Die Ermittlungen zu dem tragischen Vorfall laufen. Viele Fakten sind noch unbekannt. In den letzten Tagen sollen Medien zahlreiche Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt worden sein. Daraufhin sollen neue Vorwürfe einer Falschaussage und der Fälschung der Patientenakte gegen die im Krankenhaus Pszczyna tätigen Ärzte erhoben worden sein.

Abtreibungspropagandisten machen Regierung und Verfassungsgerichtshof für Tod der Schwangeren verantwortlich

Der Vorfall wurde von zahlreichen Medien im In- und Ausland mit einem letztes Jahr ergangenen Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs in Verbindung gebracht, demnach eine Abtreibung bei einer hohen Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Beeinträchtigung des Fötus (embryopathische Indikation) mit der polnischen Verfassung nicht vereinbar sei (das IEF hat berichtet). In vielen Medienberichten wurde nahegelegt, dass die polnische Regierung und der Verfassungsgerichtshof für den Tod der jungen Frau verantwortlich seien. Die Ärzte hätten aus Angst, sich durch den Schwangerschaftsabbruch aufgrund der nun verbotenen embryopathischen Indikation strafbar zu machen, nicht rechtzeitig gehandelt, um das Leben der Patientin zu retten.

Faktenlage spricht für ärztliches Versagen

Warum aber sollten die Ärzte eher den Tod einer Patientin in Kauf nehmen wollen, als eine eventuell strafbare Abtreibung, hinterfragt Mag. Antonia Holewik, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF), diesen Argumentationsstrang. Nach der polnischen Rechtslage sei ein Schwangerschaftsabbruch bei Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Schwangeren durchaus erlaubt. Nachdem bei der jungen Frau das Fruchtwasser abgegangen sei und die Gefahr eines septischen Schocks gegeben war, hätten die Ärzte handeln müssen, so die Juristin. Warum sie das nicht getan haben, wird gerade untersucht. Die Schuld am tragischen Tod der jungen Frau auf die Gerichtsentscheidung und die Regierung zu schieben, greife dabei jedoch zu kurz. Nach momentaner Faktenlage scheine es sich viel eher um einen tragischen Fall ärztlichen Versagens zu handeln. Nun müsse geprüft und ermittelt werden, ob dieses Versagen den Ärzten auch vorwerfbar sei.

Keine Behandlung bei Gefahr für Gesundheit nur bei ausdrücklicher Ablehnung durch Schwangere

Wie der nationale Beauftragte für Gynäkologie und Geburtshilfe, Prof. Krzysztof Czajkowski, in Puls Medycyny schreibt, muss in Fällen wie dem in Pszczyna, bei denen die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist, die Frau eine Erklärung unterschreiben, falls sie mit dem Einleiten des Schwangerschaftsabbruchs nicht einverstanden sein sollte. Bei einer solchen Behandlungsablehnung ginge die Verantwortung für die möglichen negativen Folgen einer solchen Ablehnung auf die Frau über. Würde keine schriftliche Erklärung der Schwangeren vorliegen, sei eine Abtreibung durchzuführen, so der Gynäkologe.

Instrumentalisierung des tragischen Tods durch Abtreibungspropagandisten

Nach Bekanntwerden des tragischen Vorfalls gab es zahlreiche Proteste gegen die in Polen geltende Abtreibungsregelung, die einen Schwangerschaftsabbruch nur im Falle von Gefahr für Gesundheit und Leben der Schwangeren und bei einer kriminologischen Indikation, nach einer Vergewaltigung oder Inzest, erlaubt. Auch in Österreich wurde der Vorfall von den Wiener Grünen kommentiert. Die Frauensprecherin Meri Disoski und Delegationsleiterin Monika Vana etwa vermeldeten aus Anlass dieses Geschehnisses, dass Abtreibungsverbote und die Einschränkung reproduktiver Rechte nicht zu einer Verringerung von Abtreibungen, sondern zu „Leid und Tod“ führen würden.

Wie sehr der Fall national und international politisch instrumentalisiert wird, zeigt auch die Reaktion des Europäischen Parlaments, das gleich nach Bekanntwerden des Todes der Schwangeren, ohne jedoch die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten, in gleich zwei Erklärungen (B9-0543/2021B9-0544/2021) Polen aufrief, die geltenden Abtreibungsgesetze zu liberalisieren. (AH)

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