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AT / Familienpolitik:  Pensionssplitting viel zu wenig bekannt – Forderung nach automatischer Einführung

IEF, 23.5.2019 – Vor einigen Wochen wurden aktuelle Zahlen veröffentlicht, wie viele Ehepaare derzeit in Österreich das so genannte Pensionssplitting in Anspruch nehmen. Aus diesen geht hervor: Die Zahl der Anträge steigt zwar, aber dennoch scheint diese Option der partnerschaftlichen Vorsorge noch nicht ausreichend genützt.

„Das liegt meiner Meinung nach unter anderem daran, dass viele von dieser Möglichkeit in Österreich gar nicht wissen“, meint Dr. Stephanie Merckens, Politikbeauftragte am Institut für Ehe und Familie (IEF). Sie begrüßt daher die Forderung der NEOS nach einer Neuregelung und der Einführung des automatischen Pensionssplittings, die auch von einigen ÖVP-Politikerinnen geteilt wird. Zuletzt hatte es innerhalb der Regierungsparteien diesbezüglich „konstruktive Gespräche“ gegeben, wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß im Parlament verkündete, die sich ebenfalls in der Sache stark machte.

Übertragung von Pensionsgutschriften von einem Ehepartner auf den anderen

Beim Pensionssplitting geht es darum, die Zeiten der Kindererziehung, in denen wenig oder gar keine Pensionsgutschriften erworben werden, auszugleichen. Dazu kann ein Antrag bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt gestellt werden, mit dem der erwerbstätige Elternteil bis zu fünfzig Prozent seiner Jahresgutschrift an den überwiegend erziehenden Elternteil überträgt. Es handelt sich um eine reine Umverteilung der Gelder: Bei jenem Elternteil, der die Gutschrift erhält, erhöht sich die Pension, beim anderen sinkt sie im selben Ausmaß. Die Übertragung ist für die ersten sieben Jahre nach der Geburt eines Kindes möglich und kann jährlich neu entschieden werden. Einmal durchgeführt ist die Übertragung der Pensionsgutschriften allerdings nicht mehr rückgängig zu machen – auch nicht bei Trennung der Eltern.

Pensionskluft zwischen Männern und Frauen zu hoch

„Noch immer ist die Kluft zwischen der Pension von Frauen und Männern sehr hoch“, gibt Stephanie Merckens zu bedenken. „Besonders drastisch wirkt sich das aus, wenn man längere Zeit bei seinem Kind zu Hause bleiben will oder muss. Dann verringert sich die spätere Pensionshöhe.“ Mit dem Pensionssplitting gibt es eine Möglichkeit, den Einkommensverlust, der durch die Kindererziehung entsteht, etwas zu mildern; allerdings müsse davon viel mehr Gebrauch gemacht werden. NEOS und einige ÖVP-Politikerinnen, wie zuletzt etwa die oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreterin und Landesrätin für Frauen Mag. Christine Haberlander gegenüber dem IEF, fordern daher die aktuell freiwillige Regelung zum Pensionssplitting mit einer Opt-Out-Möglichkeit zu automatisieren. Damit wäre eine partnerschaftliche Aufteilung des Gesamt-Einkommens während eines gewissen Zeitraums möglich, ohne den Eltern vorzuschreiben, wer wie lange zu Hause bleiben soll.

Weitere Informationen zum Thema Pensionssplitting und der aktuellen Situation in Österreich hat u.a. Der Standard zusammengefasst. (ER)

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