Selbstverständnis und Arbeitsweise der

Familienkommission

im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz

Aufgabe und Zweck

  1. Die Familienkommission ist ein Gremium zum Austausch, zur Vernetzung und Beratung von bzw. für in der Familienpastoral inhaltlich repräsentative(n) Einrichtungen, Initiativen und Aktivitäten in Österreich.
  2. Sie dient dem zuständigen Referatsbischof und allen Verantwortlichen in der Kirche zur Klärung und Beratung aktueller Familienthemen.
  3. Die Beschlüsse und Arbeitserträge werden der Bischofskonferenz und anderen kirchlichen Gremien zur Verfügung gestellt.

Mitglieder und Funktionen

  1. Vorsitzender ist der Referatsbischof für Ehe und Familie sowie Lebensschutz der Österreichischen Bischofskonferenz.
  2. Geschäftsführer ist der Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), der für die Vorbereitung, den Ablauf und die Nachbereitung der Sitzungen verantwortlich ist.
  3. Die Aufgabe des Schriftführers wird von einem Mitarbeiter des IEF wahrgenommen. Das Protokoll wird spätestens 1 Monat nach der Sitzung an die Mitglieder versandt.
  4. Mitglieder der Familienkommission sind familienpastorale Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Wirkbereichen. Sie werden vom Referatsbischof ernannt. Vertreten sein sollen qualifizierte Personen bzw. Ehepaare aus ganz Österreich, die sich in der Ehe- und Familienpastoral in Diözesen, Gemeinschaften, Bewegungen und Organisationen engagieren. Die Mitglieder werden auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Zusätzlich zu den ernannten Mitgliedern sind der Präsident/Präsidentin des Katholischen Familienverbands sowie die Leiterinnen und Leiter der diözesanen Familienstellen von Amts wegen Mitglieder.
  5. Bei der Zusammensetzung des Gremiums ist nach Möglichkeit auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und der Generationen zu achten. Vor allem der Aspekt der innovativen und zukunftsfiten Familienpastoral ist dabei zu berücksichtigen.
  6. Als Gäste können auf Einladung des Vorsitzenden themenspezifisch weitere Personen an den Sitzungen der Familienkommission teilnehmen.

Organisation und Ablauf

  1. Grundsätzlich findet mindestens eine ordentliche, ganztägige Sitzung im Jahr statt. Anlassbezogen kann auch eine zweite Sitzung vom Vorsitzenden einberufen werden. Einmal pro Jahr initiiert die Familienkommission eine Aktion, mit der familienpastorale Themen in die Öffentlichkeit getragen werden.
  2. Die Sitzungen der Familienkommission finden grundsätzlich am Sitz des Instituts für Ehe und Familie der ÖBK, Spiegelgasse 3 (Mezzanin), 1010 Wien, statt.
  3. Themenvorschläge für die Sitzungen können von jedem Mitglied beim Geschäftsführer eingebracht werden. Die Entscheidung über die Tagesordnung liegt beim Vorsitzenden. Diese wird vom Geschäftsführer per E-Mail spätestens 2 Wochen vor der Sitzung übermittelt.

Die Familienkommission