Legalisierung von Tötung auf Verlangen
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PT / Lebensende: Parlament votiert für Legalisierung von Tötung auf Verlangen

IEF, 01.04.2020 – Die linke Mehrheit des portugiesischen Parlaments stimmte für die Legalisierung von Tötung auf Verlangen. Der Gesetzesentwurf wurde dem Staatspräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, wurde bereits 2018 über ein solches Gesetz debattiert. Ein entsprechender Entwurf wurde damals knapp mit 116 zu 110 Stimmen abgelehnt. Mittlerweile wurde neu gewählt und die linken Parteien haben die Mehrheit erreicht.
Die Parteien des linken Spektrums legten laut NZZ fünf Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Tötung auf Verlangen vor. Die Entwürfe hatten alle zum Ziel, Tötung auf Verlangen auch ohne ärztliche Überwachung oder Unterstützung zu ermöglichen. Alle fünf Entwürfe erlangten mehr als die 115 erforderlichen Stimmen. Mit 127 Stimmen erhielt der Gesetzesvorschlag der Sozialistischen Partei am 20.02.2020 die größte Unterstützung. Tötung auf Verlangen soll künftig für schwer kranke Menschen, die urteilsfähig sind, legal sein.

Als Gegner einer Legalisierung traten die Parlamentsmitglieder der konservativen Partido Popular sowie der Kommunistischen Partei auf. Der Partido Polpular Abgeordnete Joao Almeida kritisierte, dass keine der Parteien, die nun vorgeprescht seien, vor den Wahlen offen kommuniziert hätte, „Sterbehilfe“ legalisieren zu wollen. Er behauptete außerdem, die Mehrheit der Bevölkerung sei gegen eine Legalisierung. Während der Abstimmung soll es vor dem Parlament eine Demonstration von Gegnern der Gesetzesinitiativen gegeben haben. „Wir diskutieren, ob ein Staat, der vielen seiner Bürger ein Leben in Würde verwehrt, einen würdevollen Tod erlauben soll», sagte der Sprecher der Kommunistischen Partei, Antonio Filipe. Er kritisierte, dass angeblich nur 25% der Schwerkranken überhaupt Zugang zu adäquater Pflege hätten.
Eine repräsentative Umfrage des Egas-Moniz-Instituts, die zwei Tage vor der Abstimmung veröffentlicht worden sei, habe allerdings ein anderes Bild ergeben: so befürworteten 50,5% der Befragten Tötung auf Verlangen, 25,6% lehnten sie ab, 23,9% zeigten sich unentschlossen.
Der konsolidierte Gesetzesentwurf wird nach dem Beschluss des Parlaments Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa zur Unterschrift vorgelegt. Rebelo de Sousa gelte in Bezug auf „Sterbehilfe“ als unentschlossen. Er könnte ein Veto gegen das Gesetz einreichen oder eine entsprechende rechtliche Überprüfung fordern. Würde der Präsident zustimmen, könnte ein Gegenreferendum initiiert werden.

Tötung auf Verlangen (Tötungshandlung wird von Drittem gesetzt) ist nur in wenigen Ländern weltweit erlaubt, bislang in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada. Suizidbeihilfe (der Suizidwillige führt die tötende Handlung selbst aus) ist hingegen in mehreren Ländern legal bzw. nicht strafbar, u.a. in der Schweiz, Finnland, Deutschland, Victoria/Australien, Oregon/USA. (TSG)

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