Istanbul-Konvention
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HR / Gender: Parlament ratifiziert Istanbul-Konvention trotz heftigem Gegenwind

IEF, 4.5.2018 – Das kroatische Parlament stimmte mit 110 gegen 30 Stimmen für einen Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention. Zuvor waren zehntausende Kroaten gegen die Ratifizierung auf die Straße gegangen. Auch die katholischen Bischöfe betonten ihre Ablehnung der Konvention.

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Auf seiner Grundlage sollen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt verhütet und bekämpft werden. Das Übereinkommen trat am 1.8.2014 in Kraft. Österreich ratifizierte die Konvention bereits am 14.11.2013. Durch den Akt der „Ratifizierung“ erklärt sich ein Staat endgültig und verbindlich bereit, sich an einen Vertrag halten zu wollen. Der Vertragsstaat muss von dem Zeitpunkt der Ratifizierung an die Vertragsbestimmungen beachten und umsetzen. Zu unterscheiden davon ist die „Unterzeichnung“. Bei der Unterzeichnung eines Vertrags bekundet der Staat sein Interesse an dem Vertrag und seine Absicht, Vertragspartei zu werden. Die Unterzeichnung allein ist noch nicht bindend. Er hat jedoch die Verpflichtung, dem Sinn und Zweck des Vertrags nicht zuwiderzuhandeln, solange er nicht ausdrücklich erklärt hat, doch nicht Vertragspartei werden zu wollen

Ideologische Bestandteile: Geschlecht als soziales Konstrukt

Während das grundsätzliche Ziel der Konvention (Gewaltprävention und -vermeidung gegen Frauen) unumstritten ist, wendet sich die Kritik gegen ideologische Bestandteile der Konvention. So geht die Istanbul Konvention von biologischem und sozialem Geschlecht als getrennten Realitäten aus. Geschlecht („gender“) wird als soziales Konstrukt definiert. Überprüft wird die Implementierung der Konvention durch die GREVIO („Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence“). GREVIO ist eine von den Staaten unabhängige Körperschaft, die regelmäßig Berichte erstellen soll und Einfluss auf die Umsetzung nehmen soll.

Widerstand in Kroatiens Bevölkerung

Eine CitizenGo Petition, die von mehr als 45.000 Personen unterzeichnet wurde, warnte vor der Unterzeichnung der Konvention. Insbesondere würden die Rechte von Eltern beschnitten, da GREVIO an der Regierung vorbei die Bildungspolitik direkt beeinflussen könnte. Es wurde kritisiert, dass auf diese Weise „falsche wissenschaftliche Ideen“ ins Bildungssystem Einzug halten könnten.

Die Istanbul-Konvention trieb zehntausende Kroaten auf die Straßen, um gegen eine Ratifizierung zu demonstrieren. Eine Umfrage (nicht repräsentative Umfrage) von 606 Personen der Regierung ergab, dass lediglich 31,9 % für eine Ratifizierung stimmten. Die Medien hätten jedoch massiv Stimmung für die Konvention gemacht und berichtet, über 2/3 der Bevölkerung seien für die Unterzeichnung der Konvention. Dass sämtliche gesetzliche Schutzmechanismen schon vorhanden seien, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten bzw. zu bekämpfen, sei nicht zur Sprache gekommen.

Katholische Bischöfe: „Genderideologie unvereinbar mit christlicher Lehre“

Die Bischöfe kritisierten laut kathpress die „ideologischen Elemente“ der Konvention, die „die Gendertheorie  widerspiegeln  und  mit  der  christlichen  Lehre  unvereinbar“ seien. Die Konvention habe grundsätzlich eine positive Absicht, doch etliche Bestandteile des Textes seien “unserer Meinung nach verwirrend und zweideutig. Er  enthält  ideologische  Elemente,  die  mit  der Gender-Theorie  übereinstimmen  und  eine  Geschlechterideologie  widerspiegeln,  auf  der  eine sogenannte  Gender-Kultur  aufgebaut  wird.  Sie ist  den  christlichen  und  allgemeinen  menschlichen  Werten  fremd  und  steht  im  Gegensatz  zu den Lehren der Kirche“, so die Bischöfe.

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