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AT / Sexualerziehung: Parlament fordert Ausschluss externer Vereine vom Sexualkundeunterricht

IEF, 03.07.2019 – Der von ÖVP und FPÖ eingebrachte Antrag auf Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung an Schulen wurde bei der Nationalratssitzung am 03.07. angenommen. Nun ist das Bildungsministerium am Zug, um die Umsetzung des Antrags in die Wege zu leiten.

Der Entschließungsantrag wurde Mitte Juni von Abgeordneten der ÖVP und FPÖ im Nationalrat eingebracht und dem Unterrichtsausschuss zur Behandlung zugewiesen. Die Forderung nach einem Ausschluss aller externer Vereine vom Sexualkundeunterricht löste sofort eine kontroverse öffentliche Debatte aus, die sowohl Kritiker als auch Befürworter auf den Plan rief (das IEF hat berichtet).

In der Folge wurde der Antrag im Unterrichtsausschuss des Nationalrates mit der Mehrheit der ÖVP- und FPÖ-Stimmen verabschiedet. Die Bildungsministerin Iris Rauskala wird darin ersucht „die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen sondern durch an der Schule wirkenden Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist.“

Der Entschließung, der Sexualkundeunterricht möge in Zukunft nur mehr von Lehrern abgehalten werden, hat jetzt auch der Nationalrat zugestimmt. Das Bildungsministerium werde nun prüfen, „welche Schritte (z.B. Gesetzesänderung) notwendig seien, um den Beschluss umzusetzen“, heißt es dazu in der Presse.

Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) begrüßt den Nationalratsbeschluss. Die vom Bundesministerium im Zuge der Diskussion rund um TeenSTAR eingerichteten Clearingstellen in den Landesbildungsdirektionen, die Auskünfte an Schulen bzgl. der Eignung von Angeboten erteilen sollten, hätten nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. Es erfolgte keine inhaltliche Auseinandersetzung mit problematischen Inhalten und auch die entsprechenden Ansprechpartner fehlten, so Merckens. Eine inhaltliche Auseinandersetzung sei jedoch aufgrund der Entwicklung der Sexualpädagogik der letzten Jahrzehnte in eine „proaktiv sexualisierende“ Richtung, dringend notwendig.

Die eigentlichen Bildungsziele der Sexualpädagogik sollten zudem im Hinblick auf die Interessen von Kindern, Eltern und Lehrenden, sowie dem Indoktrinierungsverbot und Kontroversitätsgebot (Beutelsbacher Konsens) überdacht werden. Dies könnte laut Merckens auch eine Überarbeitung des 2015 unter Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erlassenen “Grundsatzerlasses Sexualpädagogik” erforderlich machen.

Im Hinblick auf die geschilderten Umstände und zur Klärung kritischer Fragen sei der (eventuell bloß vorübergehende) Ausschluss externer Vereine vom Sexualkundeunterricht für Merckens daher durchaus nachvollziehbar und sollte als Chance genützt werden, sich mit den Entwicklungen in der Sexualpädagogik kritisch auseinanderzusetzen. Dass das Verbot auch sehr gute Initiativen im Bereich der Sexualpädagogik trifft, sei bedauernswert, im Moment jedoch nicht anders lösbar, so Merckens weiter.

Eine Auseinandersetzung mit der Praxis der Sexualpädagogik an der Schule könnte auch dazu führen, ganz neue Wege zu gehen. So könnte laut Merckens auch angedacht werden, Sozialarbeiter pädagogisch „aufzurüsten“ und verstärkt an Schulen einzusetzen. Diese hätten den Vorteil, keine Noten zu verteilen, andererseits aber  auch im Nachhinein für weitere Fragen im individuellen, vertraulichen Gespräch zur Verfügung stehen zu können. Dies würde Kindern die Möglichkeit bieten, intime Fragen in vertraulichen Einzelgesprächen stellen zu können und hätte den Vorteil, dass jene Schüler, die von der Thematik noch überfordert sind, vor grenzverletzenden Situationen geschützt seien. (AH)

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