AT / Familie: Parlament beschließt “Papamonat“ und die Anrechnung der Elternkarenz

IEF, 05.07.2019 – Im freien Spiel der Kräfte haben die Abgeordneten noch vor der Sommerpause mehr als 30 Gesetzesbeschlüsse gefasst, darunter auch einige Sozialleistungen. Der Finanzminister warnt vor unbedachten Ausgaben ohne budgetärer Deckung.

„Papamonat“

Diskussionen um einen Rechtsanspruch für Väter auf eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt ihres Kindes gab es bereits seit längerem (das IEF hat berichtet). Nach einem von SPÖ, FPÖ und der Liste Pilz eingereichten Fristsetzungsantrag wurde der sogenannte „Papamonat“ nun vom Nationalrat beschlossen.

Der Katholische Familienverband begrüßte den Beschluss ausdrücklich in einer Presseaussendung. Damit wäre eine seit Beginn der letzten Legislaturperiode bestehende Forderung des Familienverbandes umgesetzt. Für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl, sei dies ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Familienfreundlichkeit und Väterbeteiligung. „Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt ist es wichtig eine Bindung zu seinem Kind aufzubauen. Sind bereits Kinder da, ist es eine großartige Unterstützung für die Mutter“, so Trendl.

Wie der Familienverband weiter berichtet, bekommen Väter während der Arbeitsfreistellung vom Staat eine Ausgleichzahlung, einen sogenannten Familienzeitbonus, in Höhe von 700 Euro. Eine Reduktion des Gehalts des Vaters könne sich zwar nicht jeder leisten, für Trendl sei der Beschluss trotzdem „eine wichtige Geste der Familienfreundlichkeit“.

Der Anspruch auf den „Papamonat“ wurde im Parlament ohne die Stimmen von ÖVP und NEOS beschlossen, heißt es in der Parlamentskorrespondenz vom 2. Juli. Beide sprachen sich grundsätzlich für eine stärkere Beteiligung von Vätern aus, kritisierten den Vorschlag der SPÖ jedoch als unflexibel und unternehmerfeindlich. Ein entsprechender Abänderungsantrag von ÖVP und NEOS für mehr Flexibilität bei der Aufteilung der Karenz zwischen Vätern und Müttern fand keine Mehrheit.

Anrechnung der Elternkarenzzeit

Ein weiteres langjähriges Anliegen des katholischen Familienverbandes wurde durch die Novellierung des Mutterschutzgesetzes zumindest zum Teil umgesetzt. Damit muss die Elternkarenz in Zukunft bei Gehaltsvorrückungen und anderen zeitabhängigen Ansprüchen der Arbeitnehmer in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Novellierung tritt ab dem 1. August 2019 in Kraft und soll die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern verkleinern – betrifft jedoch nur künftige Karenzzeiten.

Genau diesen Punkt kritisiert der Katholische Familienverband, der die Elternkarenzzeit-Anrechnung auch für jene Mütter, die bereits Kinder haben, fordert. “Kein Mensch kann […] den heutigen Eltern erklären, warum sie weiterhin bei gleicher Arbeitsleistung weniger verdienen als Kolleginnen und Kollegen ohne Kinder, nur weil sie sich um ihre kleinen Kinder gekümmert haben”, so Alfred Trendl anlässlich des Nationalratsbeschlusses gegenüber Kathpress.

Die Beschränkung der Anrechnung auf künftige Karenzzeiten geht auf einen Abänderungsantrag der ÖVP zurück, die ihren Vorschlag damit argumentiert, dass eine rückwirkende Regelung nicht leistbar gewesen wäre und die Gesetzesänderung die Wirtschaft anderenfalls 400 Mio. Euro gekostet hätte.

Weitere Leistungen

Neben den bereits genannten Sozialleistungen beschloss das Parlament außerdem die Valorisierung des Pflegegeldes (das IEF hat berichtet) und die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetztes.

In der Parlamentskorrespondenz vom 2. Juni heißt es dazu, dass die Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf einen Antrag der ÖVP und FPÖ zurückgeht und die Möglichkeit einer geringfügigen Anstellung während des Kindergeldbezugs schaffen soll. Laut dem Antrag soll die jährliche Zuverdienstgrenze ab 2020 daher von 6.800 Euro auf 7.300 Euro angehoben werden. Dasselbe soll auch für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerzieher gelten.

Die Novelle soll zudem Erleichterungen für selbständig Erwerbstätige schaffen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten bei nicht ganzjährigem Kinderbetreuungsgeldbezug mit einer Aufschlüsselung ihres Einkommens nachzuzweisen, dass sie die Zuverdienstgrenzen nicht überschritten haben.

Konsolidierungskurs in Gefahr

Laut der Kleinen Zeitung würden die diese Woche während der Nationalratssitzungen gefassten Beschlüsse das Budget mit 241 Millionen Euro belasten. Bis zum Jahr 2023 würden sich die dadurch entstandenen Ausgaben auf 1,139 Milliarden Euro belaufen.

Dies würde laut Finanzminister Eduard Müller den Konsolidierungskurs in Gefahr bringen. Im Zusammenhang damit forderte er die Parlamentarier dazu auf “ bei Beschlüssen im Parlament stets auch das Budget mitzudenken, um zu vermeiden, dass Österreich erneut in eine Schuldenfalle tappt.“

Ob es tatsächlich zu einem Bundgetdefizit kommt, hänge von der Konjunktur und dem noch zu schnürenden Budget ab, so der Finanzminister.

Die Gesamtkosten für alle am Dienstag und Mittwoch vom Nationalrat getroffenen Entscheidungen würden sich bis zum Jahr 2023 auf 4,8 Milliarden Euro belaufen, von denen 3,575 Milliarden bereits die Vorgängerregierung budgetiert hätte. (AH)

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