CA / Lebensende: Organspendemarkt als Profiteur der „Sterbehilfe“
IEF, 12.02.2020 – In der kanadischen Provinz Ontario werden Sterbewillige proaktiv über die Möglichkeit, ihre Organe anderen zur Verfügung zu stellen, informiert.
In Kanada ist assistierter Suizid bzw. Tötung auf Verlangen seit 2016 legal. Auch die Organspende nach assistiertem Suizid/Tötung auf Verlangen ist dort erlaubt. Ontario ist auch die erste Provinz weltweit, in der man legalerweise proaktiv auf mögliche Sterbewillige zugehen darf, um sie auf die Möglichkeit der Organspende aufmerksam zu machen.
Wie Ottawa Citizen berichtet, geschieht dies in Ontario mit Hilfe von „Trillium Gift of Life Network“, einer für Organ- und Gewebespenden zuständigen Behörde in der Provinz, die sich bereits kurz nach der Legalisierung der „Sterbehilfe“ für die Verbindung von Organspende und assistiertem Suizid/Tötung auf Verlangen stark gemacht hatte. Mittlerweile muss Trillium von Gesetzeswegen benachrichtigt werden, wenn jemand zur „Sterbehilfe“ zugelassen wird.
Die Kontaktaufnahme mit den „Sterbehilfe“-Patienten sei laut der Behörde Teil einer „qualitätsvollen Behandlung am Lebensende, die den Patienten und ihren Angehörigen alle nötigen Informationen zukommen lassen soll, damit sie entscheiden können, ob sie eine Organ- oder Gewebespende zu tätigen wünschen“. „Es ist auch der richtige Zugang all jenen gegenüber, die sich auf einer Warteliste [für eine Organspende] befinden“, so Ronnie Gavsie, CEO von Trillium.
Dabei soll der Wunsch nach assistiertem Suizid/Tötung auf Verlangen völlig gentrennt von dem Wunsch, seine Organe nach dem Tod anderen zur Verfügung zu stellen, betrachtet werden. Aber wenn ein Spendewunsch da sei, sollte der „letzte Wille der Patienten auch erfüllt werden“, so Gavsie.
Steigende Organspende-Zahlen durch „Sterbehilfe“
Im Jahr 2019 gab es in Ontario 18 Organ- und 95 Gewebsspenden von „Sterbehilfe“-Patienten – ein 14-prozentiger Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr und 109 Prozent mehr als im Jahr 2017. Nicht alle Sterbewillige eignen sich jedoch als Organspender. Vor allem Krebspatienten, die einen Großteil (57 Prozent) der „Sterbehilfe“-Patienten ausmachen, kommen als Spender nicht in Frage. Die Situation stellt sich auch bei jenen als schwierig dar, die zu Hause und nicht im Spital sterben wollen. Doch immer mehr Patienten würden der Organspende eine höhere Priorität, als der Möglichkeit den Sterbeort zu wählen, einräumen. „Einige Patienten mit denen wir gesprochen haben, wollten ursprünglich zu Hause sterben. Doch dies war letztlich nicht so wichtig, wie die Möglichkeit anderen zu helfen“, so der leitende Amtsarzt von Trillium, Andrew Healey.
Einen weiteren Vorteil, den die Verknüpfung von Organspende mit „Sterbehilfe“ nach Meinung von Trillium mit sich bringe, sei mehr Zeit, um nötige Untersuchungen beim Patienten durchzuführen und mögliche Organempfänger zu identifizieren. Letztlich würde es Menschen ermöglichen „nicht nur in Würde zu sterben, sondern ihnen auch die Möglichkeit geben, ein Vermächtnis zu hinterlassen“, so Trillium.
Situation in anderen Ländern
In den Niederlanden und in Belgien soll laut Ottawa Citizen Organspende, wenn diese vom Pateinten von sich aus gewünscht wird, zulässig sein. In der Schweiz und den US-Bundesstaaten die „Sterbehilfe“ erlauben, sei eine auf den assistierten Suizid folgende Organentnahme generell verboten.
Wenn der Tod wertvoller wird als das Leben
Für National Review Autor, Wesley Smith, würde man in Kanada behinderten und kranken Menschen, die einen Sterbewunsch haben mit der Unterstützung von Organtransplantationsbehörden folgende klare Botschaft vermitteln: „dein Tod hat einen größeren Wert für uns als dein Leben“. Nicht ohne Grund title der Ottawa Citizen den Artikel mit „Sterbehilfe entpuppt sich als Segen für die Organspende in Ontario“. Smith führt den Gedanken dann noch weiter und meint, dass die Kanadier irgendwann vielleicht auf assistierten Suizid und Tötung auf Verlangen gänzlich verzichten und gleich zum „Tod durch Organspende“ übergehen werden, um so noch mehr „Organe ernten“ zu können. Lesen Sie dazu auch die Kritik des Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE). (Das IEF hat berichtet).
Wissenschaft diskutiert Tod durch Organspende
Smith’s Überlegungen wirken auf den ersten Blick überzeichnet. Tatsächlich diskutieren Wissenschaftler jedoch bereits seit längerem die Möglichkeit des „Tods durch Organspende“. (Das IEF hat berichtet). In einem kürzlich im New England Journal of Medicine (NEJM) publizierten Artikel bricht die Kardiologin, Lisa Rosenbaum, die Lanze für die Verbindung von „Sterbehilfe“ und Organspende und verweist dabei auf den Fall von W.B., der nachdem er an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) erkrankt sei, um „Sterbehilfe“ angesucht hatte und durch seinen Tod anderen durch die Zurverfügungstellung seiner Organe helfen wollte. Da ihm bewusst gewesen sei, dass nach Feststellen des Herztodes viele Organe bereits unbrauchbar seien, wünschte er sich einen „Tod durch Organspende“, was ihm jedoch verwehrt wurde.
Verbindung von „Sterbehilfe“ und Organspende als zusätzlicher Risikofaktor
Rosenbaum geht in ihrem Artikel auch auf die Situation in Kanada ein, wo die Organentnahme nach Inanspruchnahme von „Sterbehilfe“ erlaubt ist und bespricht mögliche, damit einhergehende ethische Bedenken. Unter anderem fragt sie, ob die Verbindung von „Sterbehilfe“ und Organspende die Patienten zusätzlich unter Druck setzten könnte. Sie zitiert dabei einen kanadischen Anästhesisten, der bereits bei mehreren Organentnahmen nach geleisteter „Sterbehilfe“ mitgewirkt hatte. Für ihn sei das Missbrauchsrisiko vordergründig bei der „Sterbehilfe“ selbst zu suchen. Er führt dabei mehrere Fälle aus seiner eigenen Praxis an, in denen Patienten zur „Sterbehilfe“ zugelassen wurden, aber eigentlich weiterleben wollten, jedoch Angst hatten dies ihren Familien gegenüber zu kommunizieren. Er meint jedoch, dass die Verknüpfung der beiden Verfahren einen weiteren Risikofaktor darstellen könnte, da Menschen aus der Überlegung heraus handeln könnten: „ich mach das lieber, denn es gibt Menschen die auf meine Organe warten“. Für Rosenbaum würden diese Argumente jedoch nicht ausreichen, um ein Verbot zu rechtfertigen, da dadurch ja auch jene Patienten von der Organspende abgehalten würden, die dies gänzlich freiwillig gerne täten.
Rosenbaum bringt auch noch einen weiteren Fall einer an ALS erkrankten Frau vor, die sich für Sterbehilfe in Verbindung mit Organspende entschieden hatte und Informationen über die Organempfänger erhielt. Sie wusste damit „in wem ihre Organe weiterleben würden“. Rosenbaum schreibt, dass dieser Frau durch die Option der Organspende auch die Möglichkeit gegeben wurde, sich auf etwas Positives während ihres selbst-gewählten Sterbeprozesses zu fokussieren – sie konnte jemandem anderen helfen. (AH)