DE / Lebensende: Bundestag beschließt Zustimmungslösung bei Organspenden
IEF, 29.1.2020 – Die Mehrheit der deutschen Bundestagsabgeordneten votierte am 16.1.2020 für eine Zustimmungslösung bei Organentnahmen und beendete damit eine jahrelange Diskussion.
Was ist neu an der Zustimmungslösung?
In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Entscheidungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. Damit wurde beschlossen, dass für eine Organspende die ausdrückliche Zustimmung des Spenders – wie bislang auch – notwendig ist. Künftig sollen die Bürger allerdings mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema Organspende beim Abholen oder Verlängern eines Personalausweises oder Passes angesprochen werden. Auf den Bürgerämtern oder auch später zu Hause soll man dann freiwillig seine Einstellung zur Organspende in ein neu zu schaffendes Online-Register eintragen können. Ziel der moderaten Reform sei es, die Spendenbereitschaft zu erhöhen und gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen zu wahren.
Nein zur doppelten Widerspruchslösung
Zuvor war der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach eingebrachte Gesetzesentwurf zur Widerspruchsregelung abgelehnt worden. Demnach sollte jeder Bürger – ähnlich wie in Österreich – als möglicher Organspender gelten, insofern er nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch erklärt hat (entweder selbst oder nachweislich gegenüber nächsten Angehörigen). Auch hätten nächste Angehörige das Recht gehabt, eine Organentnahme zu verhindern. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) bereits berichtete, sollte damit dem erheblichen Mangel an Organspenden entgegengewirkt werden. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation warteten 2018 knapp 10.000 Patienten auf eine Organspende. Statistisch gesehen würden täglich drei Menschen sterben, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist. Postmortal wurden 2018 rund 3.100 Organe gespendet. Obwohl Umfragen zufolge die Mehrheit der Deutschen die Organspende an und für sich befürworten, besitzen nur 36 Prozent der Bürger einen Organspendeausweis.
Von 674 Abgeordneten, die bei dieser ersten Abstimmungsrunde ihr Votum abgaben, stimmten bei drei Enthaltungen nur 292 Parlamentarier für die Widerspruchslösung. 379 lehnten den Vorschlag ab.
Bundesärztekammer kritisiert Entscheidung
Nicht nur die Initiatoren der Widerspruchslösung, auch die Bundesärztekammer zeigte sich von dem Abstimmungsergebnis enttäuscht. Bei der Widerspruchslösung handle es sich um eine einfache, unbürokratische Form, aber keine Pflicht zur Spende. Nach Meinung von Gesundheitsexperte Lauterbach gebe es jedoch sehr wohl die zumutbare Pflicht, sich zu äußern. „Es ist unethisch, ein Organ nehmen zu wollen, aber nicht bereit zu sein, zumindest Nein zu sagen, wenn ich nicht bereit bin, zu spenden“, sagte Lauterbach laut Bericht des Ärzteblatts. Kritik an der Entscheidung kam auch von Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Die heutige Entscheidung des Bundestages ist sicher nicht das, was sich die schwerkranken Menschen auf der Warteliste erhofft haben.“ Er betonte, die Ärzteschaft habe sich für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Diese hätte die Bürger in die Pflicht genommen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und so zu einer deutlichen Steigerung der Spenderzahlen führen können.
Kirchen begrüßen Zustimmungslösung
Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, hingegen zeigte sich in einer Presseaussendung zufrieden mit der heutigen Entscheidung für den zweiten Vorschlag (Zustimmungslösung): „Der Bundestag hat heute in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden“, sagte sie. Dies sei ein sehr wichtiges und erfreuliches Signal an alle, die im einzelnen Menschen am Lebensende nicht primär einen zur solidarischen Organabgabe verpflichteten Bürger sehen. Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, begrüßte das Abstimmungsergebnis in einer Erklärung ebenso: „Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen.“ Die evangelische Kirche in Deutschland zeigte sich ebenso zufrieden mit dem Ergebnis.
Österreich macht seit Jahrzehnten gute Erfahrung mit der Widerspruchslösung
Österreich, das bereits seit 1982 auf die Widerspruchslösung setzt, verzeichnet bisher viel höhere Zahlen an Organspenden als Deutschland. Der Widerspruch gegen die Organspende erfolgt dabei in Form einer ausdrücklichen Ablehnung der betroffenen Person. Diese kann sowohl schriftlich (z.B. durch einen im Ausweis mitgeführten Zettel) oder mündlich (z.B. durch Angehörige bezeugt) abgegeben werden. Möglich ist auch die Eintragung des Widerspruchs in das Widerspruchsregister, was dem Betroffenen die höchste Rechtssicherheit bietet. (TSG)