Organisationen fordern freie Geschlechtseintragung
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AT / Gender: Organisationen fordern freie Geschlechtseintragung

IEF, 08.06.2020 – 64 Organisationen fordern neue Regelungen für die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister.

Die Diskussion um die Eintragung des dritten Geschlechts in das Personenstandsregister in Österreich nimmt erneut Fahrt auf (das IEF hat berichtet). Nach mehreren Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Eintragung des dritten Geschlechts und zuletzt mit einem Erlass des ehemaligen Innenministers Herbert Kickl, haben nun 64 Organisationen einen offenen Brief an den aktuellen Bundesminister für Inneres Karl Nehammer geschrieben.

Organisationen stellen Forderungen

In dem rund eineinhalbseitigen Schreiben fordern die Unterzeichner den Innenminister auf, die bisherigen Regeln grundlegend zu überarbeiten und verweisen auf die bereits gefällten Gerichtsurteile, sowie die Absichtserklärung im Regierungsprogramm, hier eine neue Regelung zu treffen (das IEF hat berichtet). Sie gehen dabei aber auch weiter und regen ein Umdenken bei der Eintragung des Geschlechtseintrags generell an.

So fordern sie unter anderem, dass neben den bisherigen Eintragungsmöglichkeiten „weiblich“, „männlich“, „offen“ und „divers“ auch die Eintragung „inter“ zur Verfügung stehen soll, wie es ein Oberösterreicher vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz erstritten hat. Die Möglichkeit diese Eintragung vornehmen zu lassen, soll darüber hinaus allen Personen zur Verfügung stehen, ungeachtet ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale. Die aufgeführte Eintragungsmöglichkeit „offen“ stellt laut Erlass allerdings keine vierte Option dar, sondern darf nur zeitlich begrenzt Verwendung finden.

Geschlechtseintrag nach Selbstauskunft

Auch in anderen Punkten gehen die Forderungen weit über die derzeitigen Regelungen hinaus. So wird beispielsweise verlangt, dass der Geschlechtseintrag „mehr als einmal gewechselt“ werden kann. Darüber hinaus seien die Regelungen betreffend der medizinischen Expertengruppe, den sogenannten VdG-Boards (VdG = Variante der Geschlechtsentwicklung) „überflüssig und zu streichen“. Die betroffenen Personen bräuchten einen Eintrag, „der ihrer Identität entspricht und nicht ihre Körperlichkeit medizinisch begutachtet und diagnostiziert“. Eine Änderung des Geschlechtseintrags solle daher lediglich aufgrund einer Selbstauskunft vor dem Standesamt erfolgen.

EGMR Judikatur deckt derzeitigen Erlass

Die geäußerten Forderungen stehen aber im Widerspruch zur EGMR-Judikatur und den Empfehlungen der österreichischen Bioethikkommission, erläutert Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF) und selbst Mitglied der Bioethikkommission. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) steht es einem Staat zu, zu überprüfen, ob bei einer Person eine Geschlechtsidentitätsstörung vorliegt und darüber ein medizinisches Gutachten zu verlangen, wenn sie den Geschlechtseintrag ändern lassen möchte. Dieses Urteil stärkt somit auch die Empfehlungen aus einer Stellungnahme der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, die eine Begutachtung des Wunsches als „Schutz vor übereilten Entscheidungen mit schwerwiegendsten Folgen“ sieht.

Organisationen folgen ausgereiftem Lobby-Plan

Die Organisationen, die den offenen Brief unterzeichnet haben, sind Teil einer größeren Bewegung, die europaweit die Strategie verfolgt, erst Minderheiten im LGBT-Spektrum und dann allen Bürgern das Recht auf eine freie Wahl des Geschlechts zu sichern. Die Vorgehensweise orientiert sich entlang eines Leitfadens, der Lehren aus der Umsetzung besonders liberaler Gesetze in Bezug auf die Änderung der Geschlechtseintragung zieht (das IEF hat berichtet). Über die genaue Vorgehensweise berichtete Kathy Murray und Lucy Hunter Blackburn in einem Artikel für die Edinburgh Law Review, in dem sie Schlüsse aus der Entwicklung für Schottland ziehen und besonders auf den Einfluss solcher liberaler Regelungen auf geschlechtsspezifische Gesetze eingehen. So kommen sie zu dem Fazit, dass es eine genaue Abwägung zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen brauche, um allen gerecht zu werden und dass derartige Abwägungen in den Ländern, die im Leitfaden als „Vorbilder“ bezeichnet werden, häufig zu kurz gekommen seien. (MM)

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