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US / Abtreibung: Ohio will Abtreibung verbieten

IEF, 19.12.2017 – Der Senat des US-amerikanischen Bundesstaates Ohio stimmte am 13.12.2017 mit 20 zu 12 Stimmen für einen Gesetzesentwurf, der Abtreibungen von Kindern mit Down-Syndrom oder anderen genetischen Defekten verbieten soll.

Ärzten droht Lizenzverlust und strafrechtliche Verfolgung

Laut CNN soll das Gesetz Frauen verbieten, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, wenn bei ihrem ungeborenen Kind im Rahmen eines Pränataltests das Down-Syndrom diagnostiziert wurde oder „irgendein anderer Grund vorliege, der glauben lasse, dass der Fetus eine genetische Fehlbildung habe“. Ärzte, die sich an einer Abtreibung mit dieser Indikation beteiligten, würden ihre Zulassung  verlieren und zudem strafrechtlich verfolgt werden. Die Frauen sollten laut Entwurf jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Ohios Gouverneur John Kasich habe nun bis 23.12.2017 Zeit, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen oder abzulehnen. Pro-Life Befürworter hoffen auf eine Unterzeichnung durch Kasich. Grund zur Hoffnung gebe es, da der Gouverneur im November einen solchen Gesetzesentwurf als „angemessen“ bezeichnet hatte.

Auch aus Österreich positive Signale zu Umdenkprozess

Der Gesetzesvorstoß in Ohio sei ein positives Zeichen, meint Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), und wünscht dem Vorhaben Erfolg. Besonders erfreulich seien auch entsprechende Passagen im soeben vorgestellten Regierungsübereinkommen der neuen Regierung in Österreich. Unter dem Punkt „Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung“ werde explizit die Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen angekündigt. Neben den verschiedenen Vorhaben, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auszubauen, sei auch das Vorhaben, die psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes sehr zu begrüßen. Damit komme die neue Regierung einer langjährigen Forderung zahlreicher NGOs zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen nach. „Wir freuen uns sehr“, unterstreicht Reinprecht und hofft, dass in diesen Fragen nun rasch Nägel mit Köpfen gemacht werden.

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