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Österreichs Regierung hat kapituliert

Die Tagespost, 17.10.2018 – Österreichs Koalitionäre sehen die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Das Parament lehnte die „Ehe für alle“ ab. Doch ÖVP und FPÖ kapitulieren vor dem Höchstgericht, das die Öffnung der Ehe für Homosexuelle erzwingt. Von Stephan Baier.

In der Vorwoche hat das erste homosexuelle Paar in Wien geheiratet. ÖVP und FPÖ haben den Kampf für die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau aufgegeben. Sie kapitulierten nicht vor der linken und liberalen Opposition, sondern vor dem Verfassungsgerichtshof, der sich mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2017 zum Gesetzgeber aufschwang. Juristen und die katholische Kirche hatten der nicht-sozialistischen Regierung einen rechtssicheren Ausweg zu zeigen versucht, doch in der Vorwoche gaben ÖVP und FPÖ grünes Licht für die „Ehe für alle“. Eine Sprachregelung haben sich die Parteien, die die Homo-„Ehe“ stets ablehnten, auch zurechtgelegt: „ÖVP und FPÖ stehen nach wie vor zur traditionellen Ehe von Mann und Frau, ohne dabei Homosexuelle zu diskriminieren. Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch anders entschieden und die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet.“ Schuld seien auch die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, weil sie nicht bereit gewesen seien, die Ehe von Mann und Frau mittels parlamentarischer Zwei-Drittel-Mehrheit in der Verfassung zu verankern.

Anders als in Rechtsstaaten üblich, haben die Höchstrichter mit ihrem Urteil vom Vorjahr rechtsschöpferisch gewirkt und das Standesrecht in Österreich revolutioniert. Und dies gegen die Mehrheit im Parlament, wider die Politik der Regierung und wohl im Gegensatz zur Mehrheitsmeinung der Bevölkerung. Bereits im Juni 2015 lehnte das Parlament einen Antrag der Grünen auf Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare mit 110 zu 26 Stimmen ab. Als die rot-schwarze Koalition 2017 krachte, brachten die liberalen NEOS einen entsprechenden Antrag im Parlament ein und fanden dafür die Unterstützung der Grünen und der damaligen Kanzler-Partei SPÖ. Sie erreichten am 29. Juni jedoch keine Mehrheit, weil die Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und „Team Stronach“ dagegen stimmten.

Wer bei der Nationalratswahl am 15. Oktober seine Stimme der ÖVP oder der bislang oppositionellen FPÖ gab, durfte also annehmen, gegen die Homo-„Ehe“ zu votieren. Zumal beide Parteien sich im Wahlkampf für die Beibehaltung des Ehe-Verbots für Homosexuelle aussprachen, weil für gleichgeschlechtliche Paare seit 2009 das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft besteht. Umso erstaunlicher, dass die „Ehe für alle“ nun unter einer ÖVP/FPÖ-Regierung eingeführt wird. Der Grund dafür liegt in einem „Dogma“ der österreichischen Politik: Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs sind zu respektieren! Wenige Tage nach der Nationalratswahl nämlich hatte der Verfassungsgerichtshof angekündigt, er wolle prüfen, ob die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen müsse.

Am 4. Dezember hatte er seine Prüfung beendet und entschied mit sieben gegen fünf Stimmen, die Ehe dürfe nicht nur Personen „verschiedenen Geschlechts“ vorbehalten sein. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Homosexuellen reservierte Eingetragene Partnerschaft und die Ehe „im Hinblick auf Rechtsbeziehung und Rechtsfolgen vergleichbar sind“. Wenn nun jemand auf amtlichen Formularen angeben müsse, in einer Eingetragenen Partnerschaft zu leben, komme das einem Zwangsouting gleich. Der Verfassungsgerichtshof gab dem Gesetzgeber bis Jahresende 2018 Zeit, die Rechtslage zu reparieren. Justizminister Josef Moser (ÖVP) meinte dazu im August, ab 2019 werde es in Österreich „Ehe für alle und Eingetragene Partnerschaft für alle“ geben.

Andere Wege wären möglich gewesen: Juristen verwiesen darauf, dass es genügen würde, die Eingetragene Partnerschaft für alle zu öffnen, um dem vom Höchstgericht inkriminierten Zwangsouting zu entgehen. Der Katholische Familienverband (KFÖ) warnte davor, der Leihmutterschaft Tür und Tor zu öffnen. Immerhin werde die Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch bisher definiert als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die ihren Willen bekunden, Kinder zu zeugen. Auf die Frage der Weitergabe des Lebens sei der Verfassungsgerichtshof bei der Streichung der Worte „verschiedenen Geschlechts“ jedoch nicht eingegangen. Darum meinte nun der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka: „Wir haben auf eine bessere Lösung gehofft, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Regierungsparteien eine solche nicht gefunden haben.“ Weil nun der Druck auf Zulassung der Leihmutterschaft steige, sei „der Gesetzgeber jetzt gefordert, ein klares Verbot von Leihmutterschaft zu erreichen, um die Würde von Frauen und Kinder zu schützen“. Viele hatten auf ein Handeln der Regierung gehofft: Die Juristin Stephanie Merckens vom kirchlichen Institut für Ehe und Familie (IEF) plädierte für eine „strenge Ehedefinition mit Offenheit für das Leben – und die Eingetragene Partnerschaft für alle, die es wollen“. Damit bleibe die zivile Ehe als Lebensform von Mann und Frau erhalten, und sie bleibe auch „dreidimensional“, also auf Generationenweitergabe ausgerichtet. Im Herbst 2017 warnte Österreichs Bischofskonferenz: „Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung ist so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden kann, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge.“ Daran anknüpfend sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn, noch vor wenigen Tagen: „Die Ehe hat entscheidend mit der Weitergabe des Lebens zu tun, mit der Generationenfolge der Menschheit, in der wir selber stehen.“ Er erwarte von der Regierung eine Prüfung, wie es möglich wäre, „dass es keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung mehr gibt und trotzdem die Unverwechselbarkeit der Ehe bleibt“. So leicht könne es sich die Politik nicht machen, meinte dazu Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) im Gespräch mit dieser Zeitung. Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs seien umzusetzen. Da hatte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) den Bischöfen bereits signalisiert, dass seine Regierung den Richtern nicht in den Arm fallen werde. Während in der christdemokratischen ÖVP nur wenige bis zuletzt für die Verteidigung der Ehe von Mann und Frau kämpften, wollte sich die traditionell kirchenkritischere FPÖ mit der „Ehe für alle“ lange nicht abfinden. Keine ökumenische Schützenhilfe kam von evangelischer Seite, wo Superintendent Lars Müller-Marienburg dem Kanzler versicherte, „dass viele Evangelische klar Ja zur ‚Ehe für alle“ sagen“. Demgegenüber zeigte sich der Erzbischof von Salzburg, Franz Lackner, am Freitag entsetzt darüber, dass die Regierung „nicht einmal versucht“ habe, die Ehe zu retten.

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