Presseaussendung der Bischofskonferenz
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AT / Lebensende: Österreichische Bischöfe lehnen assistierten Suizid „weiterhin entschieden“ ab

16.03.2021 – Gesellschaft und Gesetzgeber sind nach dem VfGH-Urteil aufgerufen, eine lebensgefährliche Dynamik zu verhindern.

Die Österreichische Bischofskonferenz widmete sich in ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung auch dem Thema „Schutz und Beistand am Lebensende“. In der Abschlusserklärung heißt es unter anderem, dass durch die Dezember letzten Jahres vom Verfassungsgerichtshof ausgesprochene Aufhebung des Verbots der Beihilfe zur Selbsttötung, „das unbedingte Ja zum Leben in Frage gestellt“ sei. Das Vertrauen, dass menschliches Leben gerade auch in der letzten Lebensphase rechtlich geschützt und unantastbar sei, wurde damit erschüttert.

Jeder Suizid eine existenzielle Tragödie

Die Bischöfe beklagen die Ablösung des bis dahin geltenden, parteiübergreifenden Konsenses, der auf Therapie und Begleitung beruhte und allen Menschen bis zuletzt ein Leben in Würde ermöglichte. Den Bischöfen sei bewusst, dass es Situationen gäbe, in denen Menschen aus der Verzweiflung heraus den Wunsch äußern würden, sterben zu wollen. Assistierter Suizid sei jedoch nicht die Antwort auf die existenzielle Not und sondern vielmehr tödliche Konsequenz eines Hilferufs der Betroffenen. Denn jeder Suizid sei eine „Tragödie“ und hinterlasse auch tiefe Wunden bei den Hinterbliebenen.

Aufruf zu einem solidarischen Miteinander

Die Gesellschaft und Politik seien viel mehr dazu aufgerufen „ein Bündnis gegen die Not der Einsamkeit“, eine „Fürsorge-Kultur“ und ein „solidarisches Miteinander in der Zivilgesellschaft“ zu fördern und auszubauen. Dazu würde auch die Kirche einen großen Beitrag leisten und leisten wollen. Der Einsatz für Alte, Kranke und vulnerable Personen sei unbedingt notwendig, um eine „lebensgefährliche Dynamik“ zu verhindern, die bis jetzt in allen Ländern, in denen der gesetzliche Schutz des Lebens aufgeweicht wurde, eingetreten sei.

Suizidprävention als staatliches Gesundheitsziel

An den Gesetzgeber richten die Bischöfe den speziellen Auftrag die Suizidprävention als staatliches Gesundheitsziel gesetzlich abzusichern und auszubauen. Um jedem Menschen ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen, müsse außerdem eine „flächendeckende, wohnortnahe und leistbare bzw. kostenlose Palliativ- und Hospizversorgung“ gewährleistet werden. Dabei müssten sowohl stationäre Hospizbetten, Tageshospize, als auch mobile Hospizteams zur Verfügung gestellt werden.

Verpflichtende Beratung, Aufklärung und Information

Die Österreichische Bischofskonferenz legt auch großen Wert darauf, Suizidwilligen ein breites Angebot an Beratung, Aufklärung und Information zur Verfügung zu stellen. Kenntnis der eigenen Situation und Möglichkeiten soll insbesondere vor der Einflussnahme Dritter schützen. Die Bischöfe fordern in dem Zusammenhang eine verpflichtende Information von Betroffenen über Diagnose und Prognose einer Krankheit, die Möglichkeiten der Palliativ- und Hospizversorgung, sowie das Aufzeigen von Perspektiven im Rahmen einer seelsorglichen Begleitung und psychotherapeutischen Beratung.

Ärzte und Gesundheitspersonal im Dienst am Leben absichern

Die Bischöfe warnen zudem davor, den assistierten Suizid zu einer ärztlichen Leistung zu machen. Alle in Gesundheitsberufen tätigen Personen müssten, „in ihrem Dienst am Leben abgesichert werden“. Außerdem dürfe es auch keine wie auch immer geartete Verpflichtung geben, beim Suizid zu assistieren. Diese Forderung beziehe sich dabei sowohl auf Einzelpersonen als auch organisatorische Einheiten, wie etwa Krankenhausträger oder Pflegeheime.

Gegen eine Kommerzialisierung des Todes

Schließlich stellen sich die Bischöfe auch entschieden gegen eine etwaige Kommerzialisierung des Todes. Beihilfe zum Suizid dürfe nicht zu einer Geschäftemacherei ausarten und die Förderung der Selbsttötung dürfe auch nicht als Vereinszweck akzeptiert werden. An der Suizidassistenz beteiligten Personen dürften sich weder daraus bereichern noch sonst einen Vorteil daraus ziehen. (AH)

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