AT / Familie: Armutsfalle Familie
Die Tagespost, 17.1.2018 – Warum in Österreich Staat und Gesellschaft Kinderreichtum bestrafen und immer mehr Familien armutsgefährdet sind. Von Stephan Baier.
Renate R. hat zwei Kinder. Sie und ihr Mann hätten gerne mehr, aber sie können es sich einfach nicht leisten. Was der österreichische Staat Familienbeihilfe nennt (das deutsche Kindergeld), deckt die Kosten für Kinder bei weitem nicht ab. Renate und ihr Mann sehen sich gezwungen, beide vollzeit zu arbeiten – immer mit schlechtem Gewissen gegenüber den noch kleinen Kindern. Irina V. ist Alleinerzieherin von drei Jungen. Sie leidet darunter, dass ihre Söhne in der Schule Außenseiter sind, weil sie in abgetragener Kleidung daherkommen und an den Schulskikursen und Auslandsreisen ihrer Klasse aus Kostengründen nie teilnehmen können. Veronika A. kann sich nicht daran gewöhnen, dass ihre kleine Tochter jeden Morgen weint, wenn sie sie in die Kinderkrippe bringt, aber sie weiß genau, dass sie ihre juristische Karriere vergessen kann, wenn sie gerade jetzt bei ihrem Kind zuhause bleibt.
Die österreichische Armutskonferenz hat errechnet, dass 18 Prozent der Bevölkerung ein Einkommen unter der Armutsschwelle haben. Wer jetzt an obdachlose Trinker und minderqualifizierte Zuwanderer denkt, übersieht Wesentliches: „Am stärksten betroffen sind Nicht-ÖsterreicherInnen, Langzeitarbeitslose, Alleinerzieherinnen und Familien mit drei oder mehr Kindern.“ Die amtliche „Statistik Austria“ bestätigt: „Auch kinderreiche Familien (mit drei oder mehr Kindern) sind häufig von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung betroffen.“
Weil die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zum politischen Dogma erhoben wurde, hat sich unsere Politik daran gewöhnt, Familienpolitik an der Infrastruktur von Krippen, Horten und Kindergärten zu messen. Doch Mütter gebären ihre Kinder nicht für die Lösung des demografischen Problems oder für Vater Staat. Sie wollen und brauchen vor allem Zeit für ihre Kinder, Wohnraum für ihre wachsende Familie, finanziellen Spielraum für die Teilnahme am teurer werdenden Sozialleben in Schule und Gesellschaft. Doch gerade Zeit will der Staat den Familien nicht gönnen: Die Frauenbeschäftigungsquote soll gesteigert werden, die Erwerbstätigkeit beider Eltern gilt als Schlüssel im Kampf gegen Kinderarmut. Umfragen unter Betroffenen zeigen jedoch andere Wertigkeiten: „Familienfreundlich heißt, dass Eltern für ihre Kinder da sein können“, lautet das Resümee einer österreichischen Studie.
In Österreich sind mehr als 70 Prozent der Mütter von Kindern unter drei Jahren nicht aktiv erwerbstätig, die Mehrheit von ihnen ist aber in Mutterschutz oder Karenz, also in einem aufrechten Dienstverhältnis. Etwa die Hälfte der Mütter mit Kindern zwischen drei und 15 Jahren arbeitet in Teilzeit– da kann von Karriere keine Rede sein, sondern von einer Erwerbstätigkeit, um die Familie finanziell über Wasser zu halten. Fast die Hälfte der Frauen mit drei oder mehr Kindern sind nicht aktiv erwerbstätig. Das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF) warnt, Familien mit Kindern seien „gegenüber jungen, kinderlosen Paaren finanziell deutlich benachteiligt“. Und weiter: „Alleinerziehende sind sogar mehr als doppelt so oft armutsgefährdet wie kinderlose Paare.“ Kinder sind nicht nur ein Kostenfaktor. Für Alleinerziehende und Mehrkindfamilien sind sie ein echtes Armutsrisiko.
Mütter sind nicht nur gegenüber Männern, sondern auch gegenüber kinderlosen Frauen mehrfach benachteiligt: Durch Mutterschutz und Karenzzeiten haben sie die schlechteren Karrierechancen, durch längere Teilzeitarbeit oder eingeschränkte Erwerbstätigkeit die niedrigeren Pensionen. Seit 2005 können Mütter in Österreich immerhin Pensions-Anrechnungszeiten auch über Kindererziehungszeiten erwerben: maximal vier Jahre pro Kind, also plant man die Geburten am besten im Vier-Jahres-Abstand. Für eine Mindestpension braucht die Mutter jedoch mindestens 15 Versicherungsjahre. Das ÖIF ortet zudem gesellschaftliche Mängel: „Mutterschaft hat oft einen Karriereknick und eine geringere Alterspension zur Folge, Väter werden als ‚Weicheier‘ belächelt, wenn sie Väterkarenz in Anspruch nehmen wollen, Kinder werden als Störfaktoren und unerwünschte ‚Lärmquellen‘ empfunden, Eltern mit mehreren Kindern als asozial abgestempelt.“
Während die Kosten für Mieten, Energie und Lebensmittel steigen, stagnieren die Almosen, die der Umverteilungsstaat den Eltern zukommen lässt. Hartnäckig hält sich (unter Kinderlosen) das Gerücht, manche Familien könnten von der Familienbeihilfe leben. Realistisch ist das nicht. Für eine Monatsrate Familienbeihilfe konnte man im Januar 2002 noch 50,9 Kilo Brot kaufen, im Januar 2017 nur mehr 36,5 Kilo. Das ist ein Minus von 28,3 Prozent. Mit Jahresbeginn 2018 hat der Staat eine „Wertanpassung“ vorgenommen: Eltern von 1,7 Millionen Kindern bekommen jetzt mehr – nämlich 2,20 bis 3,10 Euro im Monat. Glückwunsch! Nach Angaben der Caritas sind 289 000 Kinder und Jugendliche in Österreich von Einkommensarmut betroffen. 52 000 Kinder leben in Haushalten, die im Winter nicht ausreichend heizen können, 171 000 Kinder haben aufgrund der prekären Finanzlage ihrer Eltern keine Möglichkeit, Freunde zu sich nach Hause einzuladen, 223 000 Kinder leben in feuchten und schimmligen Wohnungen, so Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner.
Viele Eltern berichten, dass sie sich ohne finanzielle Unterstützung der Großeltern die teuren Schulausflüge nicht leisten könnten, von den Freizeitangeboten ganz zu schweigen. Ein Bericht der „Statistik Austria“ aus dem Jahr 2017 weist nach, dass die Armutsgefährdung ab dem dritten Kind – trotz sozialer Transfers – geradezu sprunghaft ansteigt. Die Transferzahlungen des Staates nehmen sich da wie Almosen aus: In Österreich etwa gibt es einen „Mehrkindzuschlag“ für das dritte und jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird – stolze 20 Euro monatlich.
Würdigt das französische Familiensplitting die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer, so kennt das deutsche Steuerrecht nur ein Ehegattensplitting, das österreichische jedoch sieht den Steuerzahler zunächst als reines Individuum. Konkret heißt das: Österreich besteuert die ersten 11 000 Euro Jahresverdienst nicht – und zwar völlig unabhängig davon, wie viele Personen von diesem Einkommen leben. Darum fallen immer mehr Familien trotz eines normalen Einkommens unter die Armutsgrenze und müssen Mindestsicherung beim Staat beantragen, wie der Wiener Sozialbericht 2015 bestätigt. Immerhin steht Alleinverdienern mit Kind(ern) ein steuerlicher Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Mit den tatsächlichen Kosten von Kindern hat der allerdings gar nichts zu tun: 494 Euro pro Jahr für ein Kind, 669 Euro bei zwei Kindern – und für jedes weitere Kind nochmals 220 Euro jährlich. Wer da mitrechnet, wird also möglichst die Kinder in Krippen und zu Tagesmüttern abschieben, um selbst Geld zu verdienen. Kinderbetreuungskosten können nämlich bis zu einem Betrag von 2 300 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden.
Die Definition eines Familienmindesteinkommens mit steuerfreiem Existenzminimum für jedes Familienmitglied gibt es in Österreich bislang nicht. Die neue Regierung unter ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat in ihrem Regierungsprogramm ein „familiengerechtes Steuermodell“ versprochen. Was sie damit meint, bleibt abzuwarten. Gut liest sich im Regierungsprogramm auch diese Wunschvorstellung: „Familien sollen in unserem Land in gesicherten Verhältnissen leben und auch die Familiengründung samt Kinderwunsch darf nicht an Finanziellem scheitern.“ Dafür wäre zunächst eine Kinderkostenstudie nötig, um Familienleistungen weiterzuentwickeln und der Armutsgefährdung von Familien entgegenzuwirken. Konkret geplant hat die Regierung aus ÖVP und FPÖ jedenfalls bereits einen Familien-Steuerbonus von bis zu 1 500 Euro pro Kind jährlich.
Nicht nur der Katholische Familienverband verweist darauf, dass Familien durch Kindererziehung, Pflege und die Vermittlung von Werten eine unverzichtbare Aufgabe für die gesamte Gesellschaft leisten, und beklagt mit Recht, „dass Familien – insbesondere Mehrkindfamilien und Alleinerzieher-Familien – bei nicht ausreichendem Einkommen leichter armutsgefährdet werden“. Sogar der Verfassungsgerichtshof befand in unverwechselbar spröder Juristensprache: „Kinder sind nicht ausschließlich Privatsache, es besteht zur Sicherung des Generationenvertrags auch ein öffentliches Interesse an ihnen.“
Der Artikel wurde dem IEF dankenswerterweise von der Tagespost bereitsgestellt.
Kennen Sie schon die Tagespost? Gratis-Abos der Wochenzeitung können Sie >> hier bestellen.