CA / Lebensende: Ökonomen berechnen „Einsparungspotenzial“ durch aktive „Sterbehilfe“
IEF, 30.11.2020 – Ökonomische Interessen spielen demnach keine unwesentliche Rolle bei der Sterbehilfegesetzgebung.
Insgesamt habe sich das kanadische Gesundheitssystem bereits 86,9 Mio. CAD (umgerechnet etwa 56 Mio. Euro) durch die Einführung der aktiven „Sterbehilfe“ gespart, geht aus dem Report Cost Estimate for Bill C-7 “Medical Assistance in Dying” hervor. Eine zusätzliche Ausweitung des Sterbehilfegesetzes durch die Bill C-7, die derzeit im kanadischen Parlament debattiert wird, würde eine Kostenersparnis von fast doppelter Höhe im Jahr 2021 bedeuten. Mag. Susanne Kummer, Geschäftsführerin des IMABE, zufolge zeige das Beispiel Kanada auf erschreckende Weise, dass Kostenreduktion durch „Sterbehilfe“ eine offenbar viel größere Rolle spielt als in der Öffentlichkeit wahrgenommen.
Plädoyer für Sterbehilfe?
Die Autoren des Reports, Finanzberater Govindadeva Bernier und Co-Autoren aus dem Parlamentarischen Haushaltsausschuss (PBO), weisen explizit darauf hin, dass der Report keineswegs als Vorschlag interpretiert werden solle, durch aktive „Sterbehilfe“ Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. Dennoch weisen sie gleich im Anschluss die „positiven“ Auswirkungen einer Erweiterung der Sterbehilfeangebote durch die Bill C-7 auf das Gesundheitsbudget aus. Zusammenfassend würde ein erweiterter Zugang zu assistiertem Suizid in einer Nettoreduktion der Gesundheitskosten in den Provinzen resultieren, so der Bericht. Kummer stellt kritisch fest, dass der Ruf nach einer Legalisierung von aktiver Sterbehilfe nicht losgelöst von der demographischen Entwicklung und der Kostenspirale im Gesundheitswesen betrachtet werden könne.
50% der Sterbehilfepatienten zwischen 60 und 79 Jahren
Für ihre Berechnungen zogen die Autoren Daten aus Belgien und den Niederlanden heran, wo ärztlich assistierter Suizid schon früher legal war, und legten die Zahlen auf die zu erwartenden Fälle von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord in Kanada um. Dabei griffen sie auf die Methode von Trachtenberg and Manns aus dem Jahr 2017 zurück. Mithilfe dieser Methode und den aktuellen Mortalitätsdaten in Kanada wurde basierend auf folgenden Vermutungen die Kostenreduktion für das Jahr 2021 berechnet: 2,2% aller Todesfälle werden auf assistierten Suizid zurückzuführen sein, 51% der Sterbehilfepatienten werden männlich sein. 13% der Sterbehilfepatienten werden zwischen 18 und 59 Jahren sein, 50% zwischen 60 und 79 und 37% über 80 Jahre alt sein.
Bill C-7 soll Soforttötung ermöglichen
Um die oben erwähnten Kostenreduktionen zu verwirklichen, sieht die vielseits diskutierte Bill C-7 (das IEF hat berichtet) einige Lockerungen vor. Unter anderem dürften auch chronisch Kranke nach einer Bedenkzeit von 90 Tagen ärztlich assistierten Suizid in Anspruch nehmen, auch dann, wenn kein absehbares Ende bevorsteht. Bei Schwerkranken soll die bisherige Wartefrist von 10 Tagen komplett gestrichen werden und eine Tötung am Tag des Todeswunsches ermöglichen. Kummer kritisiert in diesem Hinblick, dass die Erfahrungen aus der Palliativmedizin außer Acht gelassen würden. „Sterbewünsche können sich von einem Tag auf den anderen ändern“, so Kummer. Weiters soll eine lebensbedrohliche Krankheit nichtmehr Voraussetzung für „Sterbehilfe“ sein. Das würde auch psychisch kranken Menschen den Zugang zum assistierten Suizid gewähren.
Mit einer finalen Entscheidung über die Bill C-7 wird am 18. Dezember dieses Jahres gerechnet. (TS)