AT_EU / Familie: Indexierung der Familienbeihilfe im Ministerrat beschlossen
IEF, 23.05.2017 – Trotz zahlreicher Kritik hält die Regierung an ihrem Plan fest, die Familienbeihilfe ab Jänner 2019 für im EU-Ausland lebende Kinder zu indexieren und an die Lebenshaltungskosten im Wohnland anzupassen.
In der Parlamentskorrespondenz vom 08.05.2018 heißt es, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, zukünftig an die Kaufkraft des jeweiligen Aufenthaltstaates angepasst werden soll. Dies hätte zur Folge, dass Kinder, die in Luxemburg leben, mehr Kindergeld bekämen als etwa die Kinder einer Pflegerin in der Slowakei. Wie die konkrete Berechnungsgrundlage und die Beiträge für die einzelnen Länder in Zukunft aussehen würden, soll die Familienministerin gemeinsam mit dem Finanzminister per Verordnung bestimmen.
Die Europäische Kommission hat die Indexierung der Familienbeihilfe in einer Anfragebeantwortung bereits als europarechtswidrig eingestuft. Heftige Kritik kommt auch aus anderen, vorwiegend osteuropäischen, Ländern. Argumentiert wird, dass die Indexierung einer „Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ entsprechen würde.
Auch der Katholische Familienverband sprach sich in einer Stellungnahme vom 16.02.2018 gegen die geplante Anpassung aus und verwies auf die armutsvermeidende Wirkung der Familienbeihilfe. Die Familien-, sowie Kinder- und Jugendsprecherinnen der SPÖ warnten zudem vor den negativen Folgen der Indexierung für die 24-Stunden-Pflege in Österreich. Gerade für Pflegerinnen aus osteuropäischen Staaten ist die bisherige Kinderbeihilfe ein wichtiger zusätzlicher Beitrag zu ihrem relativ niedrigen Einkommen. Zu bedenken seien zudem neu entstehende Kosten, wenn EU-BürgerInnen als Folge ihre Kinder nach Österreich holen sollten.
Unterstützung bekommt Österreichs Regierung auf europäischer Ebene aus Deutschland, Dänemark, den Niederlanden und Irland. Auch der Sozial- und Arbeitsrechtexperte Prof. Wolfgang Mazal hält die Indexierung grundsätzlich für europarechtskonform, wie er bereits in einem Rechtsgutachten aus 2017 dem Bundesministerium für Finanzen betreffend die „Neugestaltung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben“ vorgezeichnet hat.
Derzeit gibt Österreich 273 Millionen Euro pro Jahr für Familienbeihilfen für 132.000 im EU-Ausland lebende Kinder aus. 100 Millionen sollen durch die geplante Maßnahme eingespart werden. Die Maßnahme würde unabhängig von der Nationalität der Kinder gelten, also auch Österreicher betreffen, deren Kinder hauptsächlich im Ausland leben.