AT / Lebensende: Regierung bekennt sich zu Verbot des assistierten Suizids

IEF, 27.03.2019 – In einer Stellungnahme zu einer von NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard überreichten Petition macht Justizminister Moser deutlich, dass die Regierung am Verbot des assistierten Suizids festhalten wolle.

Bundesminister Moser verwies dabei auf die im Jahr 2015 angenommene parlamentarische Enquête-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“, bei der man sich auf eine nachhaltige Absicherung der Hospiz- und Palliativversorgung und rechtliche Weiterentwicklung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geeinigt hatte. Eine Gesetzesänderung im strafrechtlichen Bereich sei weder damals noch im jetzigen Regierungsprogramm vorgesehen. Das Regierungsprogramm sehe vielmehr vor, die Kapazitäten für Hospiz- und Palliativpflege auszubauen und in eine nachhaltige und effektive Finanzierung ab dem Jahr 2022 überzuführen.

In einer Stellungnahme vom 22. Jänner 2019 äußerte sich auch die Gesundheitsministerin zur oben genannten Petition. Beate Hartinger-Klein (FPÖ) führt darin an, dass der „assistierte Suizid in Österreich bisher nicht annähernd konsensfähig“ gewesen sei. Zudem macht sie vor allem auf die letztes Jahr beschlossene Novelle des Ärztegesetzes (das IEF hat berichtet) aufmerksam. Darin wurde im § 49a eine ärztliche Beistandspflicht gegenüber Sterbenden normiert und das Setzen von Maßnahmen gegenüber Sterbenden im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt, für zulässig erklärt. Die Ministerin betonte gleichzeitig, dass aktive Sterbehilfe in Österreich weiterhin strafbar bleibt. (AH)

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