AT / Lebensende: Caritas-Präsident Landau fordert verfassungsrechtliches Verbot der Sterbehilfe in Österreich

IEF, 25.02.2019 – Um den Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen, brauche es zudem einen Rechtsanspruch auf palliativmedizinische Pflege und Betreuung.

Im Rahmen der Tagung “Zuhause leben bis zuletzt” im Wiener Kardinal-König-Haus erinnerte Caritas-Präsident Michael Landau laut Kathpress an die Worte von Kardinal König, der vom Sterben “an der Hand eines anderen Menschen” und nicht “durch die Hand eines anderen Menschen” gesprochen hat. Eine Antwort auf den Wunsch nach einem Sterben in Würde biete heute, so Landau, die Hospizbewegung, die auch eine „Gegenbewegung zur Marginalisierung von unheilbar Kranken“ in der Gesellschaft darstelle. Dass angesichts dessen viele Hospiz- und Palliativeinrichtungen noch immer fast vollständig spendenfinanziert seien, hält der Caritas-Präsident für einen “unhaltbarer Zustand” und appelliert an Verantwortliche im Bereich von Politik und Sozialversicherung hier die nötigen Schritte zu setzten.

Gesetzliche Verankerung

Für die Finanzierung durch die öffentliche Hand und einen Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen haben sich auch zahlreiche im Bereich Hospiz- und Palliativversorgung tätige Vereine und Organisationen ausgesprochen. So haben unter anderem der Dachverband Hospiz Österreich, die Österreichische Palliativgesellschaft, die Caritas, Diakonie und das Rote Kreuz in einer gemeinsamen Stellungnahme die öffentliche Finanzierung und einen rechtlichen Anspruch auf entsprechende Betreuungs- und Unterstützungsangebote für alle gefordert.

Michael Landau ging in seiner Forderung noch weiter und verlangte neben einer besseren rechtlichen Absicherung der Palliativmedizin und Palliativpflege in Österreich auch ein Verbot von Sterbehilfe im Verfassungsrang. Die Absicherung der Palliativversorgung würde Landau entweder im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) oder in Form eines eigenen Gesetzes etwa nach dem Vorbild des deutschen Hospiz- und Palliativgesetzes verwirklicht sehen.

Situation in Deutschland

In Deutschland tragen laut NetDoktor.de die gesetzlichen Krankenkassen 90 % der Kosten der stationären Hospizversorgung. Die restlichen 10 Prozent stammen meist aus Spenden und werden vom Hospiz oder dessen Träger übernommen. Jene die zu Hause sterben möchten, haben laut dem Sozialgesetzbuch V (ab §§ 37b ff) Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Diese beinhaltet auch Linderung von Symptomen und Schmerztherapie. Von den Krankenkassen übernommen werden somit zum Großteil sowohl die stationäre Palliativbetreuung, als auch die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung durch den Hausarzt, den niedergelassenen Schmerztherapeuten oder die häusliche palliative Krankenpflege sowie die ärztlich verordnete, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Das 2015 in Kraft getreten deutsche Hospiz- und Palliativgesetz hat es sich zum Ziel gesetzt, das Netz der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen weiter auszubauen. Die Betroffenen sollten auch einen leichteren Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten erhalten. Zudem wurde eine höhere finanzielle Förderung der ambulanten und stationären Hospizarbeit durch die Krankenkassen beschlossen. (AH)

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