AT / Pro-Life: Österreichischer Behindertenrat fordert Ende der Diskriminierung wegen Behinderung
IEF, 21.03.2019 – Der Österreichische Behindertenrat äußert sich in einer Stellungnahme vom 19. März zur Bürgerinitiative #Fairändern.
In der Stellungnahme heißt es, dass die im Gesetz unter dem § 97 Ziffer 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgeschriebene embryopathische (oder auch eugenisch genannte) Indikation, behindertes Leben eindeutig diskriminiere und deshalb abgeschafft werden sollte. Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Österreichischen Behindertenrates: „Die durch den Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung von behinderten und nicht behinderten Ungeborenen zum Nachteil der behinderten Ungeborenen stellt eine klare Diskriminierung dar und widerspricht der Antidiskriminierungsklausel in der Bundesverfassung Art 7, sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“
Verwiesen wird auch auf die an Österreich gerichtete Aufforderung des UN-Behindertenrechtsausschusses aus dem Jahr 2013, jegliche im Gesetz festgelegte unterschiedliche Fristenregelung bei einem Schwangerschaftsabbruch ausschließlich aus Gründen der Behinderung abzuschaffen (der IEF hat berichtet).
Als einen der Gründe für die Diskriminierung behinderter Menschen sieht der Österreichische Behindertenrat die in der auf Leistung und Autonomie ausgerichteten Gesellschaft verbreitete Assoziation von Behinderung mit Leid und sinnlosem Leben. Dem müsse mit einer besseren sozialen und finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung, inklusiven Bildungsangeboten und einer allgemeinen Barrierefreiheit entgegen gewirkt werden.
Der Österreichische Behindertenrat vermisst bei der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch eine verpflichtende Beratung im Zusammenhang mit der embryopathischen Indikation. Diese wäre gerade in Fällen, in denen die werdende Mutter mit der Diagnose einer schweren Behinderung ihres Kindes konfrontiert wird, dringend nötig. Es brauche daher unabhängige Beratungsstellen, die auch Beratungen für das Leben mit Behinderungen anbieten.
In der Stellungnahme widerspricht der Behindertenrat zudem Prof. Peter Husslein, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der im Falter-Interview vom 12. März das Bestreben, die eugenische Indikation zu verbieten als einen Versuch sieht, die Fristenlösung bzw. die Spätabtreibung generell abzuschaffen. In der Stellungnahme des Behindertenrates heißt es dazu, dass nach Abschaffen der embryopathische Indikation den Frauen sehr wohl eine Entscheidungsmöglichkeit erhalten bliebe. Basierend auf der medizinischen Indikation könnten Schwangere aufgrund einer ernsten Lebensgefahr oder der Gefahr eines schweren Schadens für ihre körperliche oder seelische Gesundheit einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin vornehmen lassen.
Bezeichnend ist, dass Husslein in dem Zeitungsinterview die beiden Indikationen (eugenische und medizinische) konsequent vermische und verwechsle. Er stößt sich auch am Begriff „eugenische Indikation“ und bezeichnet ihn als ideologisch und demagogisch. Die „eugenische Indikation“ ist jedoch ein Begriff der juristischen Fachsprache und wird synonym mit dem Begriff „embryopathische Indikation“ verwendet, erläutert Dr. Stephanie Merckens, Juristin und Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) und verweist auf die einschlägige Fachliteratur bzw Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH).
Husslein sieht in der embryopathischen Indiaktion keine generelle Diskriminierung von Kindern mit Behinderung und meint, dass aufgrund der Regelung auch kein bereits lebendes Kind mit Behinderung schlechter behandelt werde. Dem widerspricht ganz klar die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates. Einig sind sich beide darin, dass es mehr Unterstützung von Staat und Gesellschaft für Familien mit behinderten Kindern brauche.
Interessant dazu auch das Pro und Contra von Petra Plonner und Martin Langer in der Sonntagsausgabe der Kleinen Zeitung vom 24.3.2019 und die Live-Diskussion im Hangar-7 mit u. a. Stephanie Merckens, Peter Husslein und Petra Ploner. (AH)