AT / Sexualerziehung: Neue Regeln in Zusammenarbeit mit außerschulischen sexualpädagogischen Anbietern
IEF, 25.02.2019 – Erst kürzlich stellte das Bildungsministerium klar, dass nach den medialen Anschuldigungen gegen den Verein TeenSTAR in der Durchsicht der Materialien keine der Anschuldigungen bestätigt werden konnte. Nun regelt das Ministerium die Zusammenarbeit mit außerschulischen Anbietern im Bereich Sexualpädagogik neu.
Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, gab der Generalsekretär des Bildungsministeriums Martin Netzer bekannt, dass nach Durchsicht der Unterlagen des Vereins TeenSTAR keine Hinweise gefunden worden wären, die die medialen Vorwürfe bestätigt hätten. Einer weiteren Präsenz von TeenSTAR an öffentlichen Schulen steht damit seitens des Bildungsministeriums nichts entgegen. Die Aufregung um das Thema Sexualpädagogik in Schulen hat jedoch Folgen für die zukünftige Arbeit von außerschulischen sexualpädagogischen Anbietern.
Nach wie vor ist das Thema Sexualpädagogik an Schulen ein sensibles Thema. Selten habe das Bildungsministerium so viele Zuschriften bekommen wie in der Diskussion um den Verein TeenSTAR. Eine Vielzahl von Eltern habe sich positiv über die Arbeit des Vereins TeenSTAR geäußert, so Netzer im Standard. Auch habe ihn gewundert, wie viele Vereine es gäbe, die sexualpädagogische Workshops an Schulen abhalten würden, es seien an die 100. Dabei gäbe es auf beiden Seiten, konservativ wie liberal, Extrempositionen, beispielsweise, wenn Kinder im Volksschulalter auf eine Art und Weise ermutigt würden ihren Körper kennen zu lernen, der an Kinderpornographie grenze.
Was ändert sich?
Angesichts dieser Vielzahl von Vereinen mit jeweils oft sehr unterschiedlichen Ausrichtungen und Interessen strebe das Ministerium nun laut einer dem IEF vorliegenden Presseinformation an, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Vereinen in der Sexualpädagogik zu konkretisieren. Explizit soll die Unterrichtsverantwortung der Lehrkraft hervorgehoben werden. Sie hat daher insbesondere während des Workshops in der Klasse zu bleiben. Das Bildungsministerium betont, dass auch während der Workshopzeit der Lehrer nicht von seiner Aufgabe der Unterrichtsarbeit entbunden sei, sondern er nach wie vor in der Verantwortung für die Unterrichtsinhalte stehe. Eltern sollen außerdem nicht nur darüber informiert werden, dass ein außerschulischer Verein eingeladen werde, sondern sie müssen dazu auch explizit ihre Einwilligung geben. Im Vorfeld sollen die Eltern außerdem über den Namen der unterrichtenden Person oder Organisation und ihren wertebezogenen Hintergrund informiert werden und die Möglichkeit haben, Einsicht in die Materialien zu erhalten, die im Unterricht verwendet werden. Auch der Lehrer hat das Recht, die Inhalte und Unterlagen des Vereins einzusehen, bevor dieser an die Schule kommt. Unterlagen müssen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und die Inhalte altersadäquat vermitteln. Ist sich die Lehrkraft unklar über die pädagogische Eignung eines Vereins bzw. dessen Materials, soll die Möglichkeit bestehen, sich an eine Clearingstelle der jeweiligen Bildungsdirektion zu wenden.
„Diese Weisung stärkt das Recht der Eltern im Bereich der schulischen Sexualerziehung und setzt Maßstäbe wie Wissenschaftlichkeit und das Verbot der einseitigen Indoktrination“, freut sich Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF). Dies seien wichtige Schritte in die richtige Richtung. (LG)