AT / Pro-Life: Bürgerinitiative #Fairändern kann noch bis 22. Februar 2019 unterzeichnet werden
IEF, 13.02.2019 – Die Bürgerinitiative, die sich für bessere Chancen für schwangere Frauen und ihre Kinder einsetzt, wird bereits von über 56.000 Personen unterstützt. Darunter sind auch einige prominente Unterschriften zu finden.
Zu den politischen Unterstützern von #Fairändern gehören etwa neben Ex-Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ), Bürgermeister von Leoben Kurt Wallner (SPÖ), Nationalratsabgeordneten Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Kira Grünberg (ÖVP) auch der Nationalratsabgeordnete Norbert Sieber (ÖVP). Sieber spricht sich im Kurier-Interview für ein Verbot der eugenischen Indikation aus. „Das kann ich mittragen“, meint er. Warum die Behinderung eines Kindes eine Abtreibung bis zur Geburt rechtfertigen soll, ist für ihn nicht einleuchtend.
Nachdem #Fairändern Anfang Dezember letzten Jahres beim Nationalrat eingebracht wurde, hat der Petitionsausschuss in der Sitzung vom 18.12.2018 beschlossen, eine Stellungnahmen des Justizministeriums einzuholen.
Am 13.2.2019 hat sich der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen nun zum zweiten Mal mit der Initiative beschäftigt. Während der Ausschusssitzung wurde auf Antrag der Liste JETZT beschlossen, eine Stellungnahme von der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung, Amnesty International und der Familienministerin einzuholen.
Stellungnahme des Justizministeriums
In der Stellungnahme des Justizministeriums wird ua ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen eine Spätabtreibung wegen embryopathischer (eugenischer) Indikation durchgeführt werden dürfe. Im Gesetz heißt es, eine eugenische Indikation liege vor, wenn eine ernste Gefahr bestehe, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde. Laut Justizministerium gehe man dann von einer ernste Gefahr aus, wenn das Schädigungsrisiko das Grundrisiko um fünf bis zehn Prozent übersteigt bzw. wenn eine 30prozentige Wahrscheinlichkeit der geistigen bzw. körperlichen schweren Schädigung zu Beginn des 4. Schwangerschaftsmonats gegebn ist. Eine schwere geistige oder körperliche Schädigung liege dann vor, wenn das Kind voraussichtlich nicht zu einer einigermaßen selbständigen physischen Existenz in der Lage sein werde. Als Arten der Schädigungen werden körperliche Schäden (z.B. Missbildungen der Gliedmaßen), seelische (z.B. Psychosen, Epilepsie) und geistige (z.B. Schwachsinn, Schizophrenie) Leiden, sowie irreparable Demenzen (z.B. Taubstummheit, Blindheit) angeführt. Ob die einzelnen Voraussetzungen vorliegen, unterliege jeweils dem ärztlichen Urteil.
Stellungnahme von Schweiger und Fiala
Scheinbar aus eigenem Antrieb reichten auch die klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin Petra Schweiger und der Frauenarzt Christian Fiala eine Stellungnahme zur Bürgerinitiative #Fairändern ein. Darin bringen die Verfasser bereits bekannte Argumente gegen die von der Bürgerinitiative erhobenen Forderungen ein. Einerseits wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits ausreichend detaillierte Zahlen und Fakten zum Schwangerschaftsabbruch vorhanden seien. Verwiesen wird dabei auf detaillierte Statistiken von Kliniken und Ambulatorien, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Außerdem wird das Erstellen einer zuverlässigen Abtreibungsstatistik ohne generelle Kostenübernahme durch die Krankenkassen hinterfragt. Fiala und Schweiger weisen darauf hin, dass in Deutschland, das immer wieder als gutes Beispiel in Sachen statistischer Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen angeführt wird, die gesammelten Daten lediglich einen Überblick über die Größenordnung der Abtreibungen liefern würden. In Realität müsse man aber von einer großen Dunkelziffer ausgehen. Die deutsche Lösung würde in Österreich außerdem auf die Schwierigkeit stoßen, dass hierzulande jeder Arzt ohne weitere Genehmigung Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfe. Dadurch wäre die Meldung durch den Arzt noch weniger kontrollierbar. In der Stellungnahme wird Überlegungen darüber, wie man Abtreibungszahlen effektiv senken könne, viele Platz eingeräumt. Hier verweisen die Autoren vor allem auf Präventionsmaßnahmen, wie qualitative Sexualpädagogik und das Propagieren wirksamer Verhütungsmittel. Darunter verstehen sie neben der Pille auch die Spirale oder Sterilisation und fordern die Übernahme der Kosten hierfür durch die Krankenkassen.
Vorgebrachte Argumente widersprechen Anliegen von #Fairändern nicht
Für Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF) sind diese vorgebrachten Punkte nicht neu. Allerdings erkläre keiner dieser Punkte, warum eine statistische Erhebung durch die öffentliche Hand nicht durchgeführt werden solle. Wenn es bereits viele Daten von verschiedenen Kliniken gebe, dann sei es ja nur konsequent, diese regelmäßig und nach vergleichbarer Methode zusammenzuführen und zu veröffentlichen. Bereits existierende Daten seien aber kein Argument gegen eine statistische Erfassung, sondern nur ein Indiz, dass die Erfassung durchaus möglich ist. Insofern sei auch nicht nachvollziehbar, warum die Kostentragung von Abtreibungen durch die Krankenkassen für die Erfassung der Abbrüche notwendig sei. Auch werfe es ein seltsames Bild auf die ärztliche Zunft, wenn behauptet werde, dass jeder Arzt – unabhängig vom gelernten Fach – eine Abtreibung durchführen dürfe. Hier sei es wohl sinnvoller, die fachspezifischen Voraussetzungen für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu klären, als mit diesem Argument die Durchführbarkeit einer statistischen Erfassung zu hinterfragen, so die Juristin.
Positiv sei die gemeinsame Sorge, wie die kolportierte hohe Zahl von Abtreibungen in Österreich gesenkt werden könne. Die Sinnhaftigkeit der einzelnen Vorschläge von Fiala und Schweiger könne der Gesetzgeber durchaus diskutieren. Allerdings sieht Merckens in den vorgeschlagenen Maßnahmen keinen Widerspruch zu den Forderungen der Bürgerinitiative #Fairändern, sondern höchstens eine Ergänzung. Prävention stehe ja nie im Widerspruch zur statistischen Erfassung von Abbrüchen, dem Schutz vor Überrumpelung und der Absicherung der umfassend informierten Entscheidung einer schwangeren Frau, insofern sei es befremdlich, dass diese beiden Anliegen gegeneinander ausgespielt würden, so Merckens. Eine sachliche Debatte über die Sinnhaftigkeit einzelner Präventionsmaßnahmen sei vielmehr durchaus ein gemeinsames Anliegen, so die Biopolitikerin.