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AT / Menschenrechte: Österreich bewirbt sich um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat

IEF, 12.4.2018 – Im Nationalrat wurde die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2019 bis 2021 beschlossen.

Österreich war bereits 2011 bis 2014 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vertreten. Das Motto der gegenwärtigen österreichischen Kandidatur, die vom parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte beantragt wurde, lautet „Building Bridges for Human Rights“.

Der Menschenrechtsrat hat 2006 die wegen ihrer starken Politisierung kritisierte UN-Menschenrechtskommission abgelöst. Als Nebenorgan der Generalversammlung stellt der Rat ein zentrales Gremium der Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte dar und trägt mittels Dialog und Zusammenarbeit zur weltweiten Förderung des Menschenrechtsschutzes, zur Durchsetzung der Menschenrechte sowie Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen bei. Ein wichtiges neues Instrument, das dem Menschenrechtsrat zur Verfügung steht, ist die „Universelle Periodische Überprüfung“ («Universal Periodic Review»), im Rahmen derer alle Staaten hinsichtlich ihrer Menschenrechtsprobleme überprüft und Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage formuliert werden.

Die 47 Staatsvertreter des Rates mit Sitz in Genf werden von der UNO- Generalversammlung mit absoluter Mehrheit von 96 Staaten bestimmt, wobei Länder, die sich um eine Mitgliedschaft bewerben, eine freiwillige Zusicherung des Einhaltens der Menschenrechte abgeben müssen. Die Sitze im Menschenrechtsrat sind nach dem Regionalprinzip aufgeteilt und so entfallen 13 davon auf Afrika und Asien, 8 auf Lateinamerika und die Karibik, 7 auf das westliche Europa, die USA und Kanada, sowie 6 auf Osteuropa.

Trotz der freiwilligen Zusicherung kommt es immer wieder vor, dass menschenrechtsverletzende Staaten in den Besitz einer Stimme kommen und die Arbeit des Rates blockieren. Die Verantwortung Österreichs, die Agenden des Menschenrechtsrates aktiv mitzugestalten und sich vermittelnd einzubringen, ist unter diesen Umständen umso dringlicher.

Der Menschenrechtsrat ist nicht das einzige Organ der UNO, das mit der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte beauftragt ist. Neben den Gremien der Staatsvertreter existieren auch zehn UN-Vertragsorgane, die sich aus Experten zusammensetzten. In einem davon steht im Juni diesen Jahres ebenfalls die Neuwahl von neun Mitgliedern an. Die Rede ist vom Menschenrechtsausschuss, der Staatenberichte der Mitglieder des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überprüft. In Bezug auf Staaten, die das Fakultativprotokoll unterzeichnet haben, ist der Ausschuss zudem befugt, Individualbeschwerden von Bürgern des jeweiligen Staates zu verhandeln. Dass Entscheidungen des Ausschusses, der gerade einen «Allgemeinen Kommentar» (General Comment) zur Konkretisierung des Art. 6 ICCPR (Recht auf Leben) ausarbeitet, nicht nur positive Auswirkungen haben können, kann man im IEF Blogbeitrag vom 4.10.2017 nachlesen. Zur Erinnerung wurde darin von einem vom Menschenrechtsausschusses forciertem Referendum berichtet, im Rahmen dessen die irische Bevölkerung diesen Sommer über eine mögliche Lockerung der Abtreibungsregelung abstimmen muss.

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