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AT / Familie: Oberster Gerichtshof bestätigt Schadenersatz – Bewegungsfreiheit unter Generalverdacht

IEF, 11.10.2017 – Südlich von Graz stürzte ein Kind aus 60 cm beim Spielen auf eine Weichbodenmatte und brach sich dabei unglücklich den Ellbogen. Der Vater klagte auf Schadensersatz gegen den Kindergarten und bekam Recht.

Wie die Tageszeitung Der Standard ausführlich berichtet, wurde  die Klage in erster Instanz zwar noch abgewiesen, im Berufungsverfahren stimmte das Oberlandesgericht der Sichtweise des Vaters jedoch zu und wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Die Kindergärtnerin hätte demnach das Mädchen beim Rutschen an der Hand halten müssen, um die Gefahr eines Sturzes zu vermeiden. An jenem Tag jedoch war die Pädagogin auf Grund eines kurzfristigen Ausfalls einer Kollegin allein mit der Gruppe von 21 Kindern. Das Gericht meinte, dass in einem solchen Fall das Rutschen ganz verboten werden sollte, um jegliche Gefahr auszuschließen.

Die Entscheidung sorgt landesweit für Diskussionen unter Juristen, Pädagogen und Eltern. Im Hintergrund steht die Frage, wie viel Bewegungsfreiheit und Spiel noch möglich sei, wenn die Aufsichtspersonen bei Unfällen wie diesem mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.

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