AT / Familie: Rendi-Wagner fordert Rechtsanspruch auf „Papamonat“
IEF, 24.7.2017 – Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner fordert einen Rechtsanspruch auf „Papamonat“ in der Privatwirtschaft. In einer entsprechenden Presseaussendung des Ministeriums für Frauen und Gesundheit vom 24.7.2017 betont die Ministerin, dass durch einen solchen Rechtsanspruch eine weitere Hürde für Väter abgebaut werden könnte, die sich aktiv in die Kindererziehung einbringen möchten.
Der „Papamonat“ („Väterfrühkarenz“) kann bereits heute schon innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt genommen werden und gibt jungen Vätern die Möglichkeit, schon an den ersten Lebenswochen des Kindes aktiv teilzunehmen. Im öffentlichen Dienst wurde der „Papamonat“ 2011 eingeführt. Seit März 2017 haben auch Väter in der Privatwirtschaft die Möglichkeit, die ersten Wochen nach der Geburt bei ihrem Kind zu verbringen – allerdings momentan nur, wenn seitens der Dienstgeber Bereitschaft dazu besteht.
Geteilte Reaktionen auf Forderung
Der Katholische Familienverband Österreich unterstützt die Forderung Rendi-Wagners und hält einen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“ in der Privatwirtschaft für notwendig, da die Väter sonst auf familienfreundliche Arbeitgeber angewiesen seien. Irene Kernthaler-Moser, Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes, ist überzeugt, dass die Väterbeteiligung nur dann gestärkt werden könne, wenn Männer ebenfalls einen Rechtsanspruch auf die erste Zeit mit ihren Kindern hätten.
„Verwundert“ hingegen reagiert NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard auf die Forderung von SPÖ und Grünen. Er sei zwar überzeugt, dass gleichberechtigte arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche im Bereich der Karenz und des Kinderbetreuungsgeldes für eine höhere Väterbeteiligung entscheidend seien, denn nur mit progressiven Reformen wäre es möglich, die Väterkarenz zum Normalfall werden zu lassen. Dafür brauche es jedoch keinen Rechtsanspruch, sondern attraktive Angebote an Väter, damit ein Vater in Karenz auch Normalität in den Führungspositionen Österreichs werde, so Bernhard.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich sieht keine Notwendigkeit für einen Rechtsanspruch. Nach Meinung von Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, zeigten die bisherigen Erfahrungen bei Altersteilzeit, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, dass Freiwilligenmodelle der bessere Weg seien. Denn schon jetzt existierten bereits sehr viele Möglichkeiten auf rechtlicher Basis, um aus familiären Gründen eine Dienstfreistellung zu erwirken, wie etwa Pflegeurlaube oder Freistellungsansprüche in Kollektivverträgen. Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, seien laut Gleitsmann flexible Arbeitszeiten sowie der weitere Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen notwendig. Die in Österreich mehrheitlich klein- und mittelbetrieblich strukturierten Unternehmen seien in den letzten Jahren durch höhere bürokratische Anforderungen und Regulierungen schon stark belastet worden. „Nun steht eine spürbare Entlastung dieser Unternehmen an erster Stelle, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit wäre hier ein wichtiger und hilfreicher Schritt“, betont Gleitsmann.