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AT / Gender: Erster Mensch in Österreich als „divers“ eingetragen

IEF, 20.05.2019 – Bereits im Sommer 2018 bestätigt der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Recht auf Anerkennung der persönlichen Geschlechtsidentität. Nun hat sich der erste Mensch die Kategorie „divers“ in die Geburtsurkunde eintragen lassen.

Wie aus einer Presseaussendung der Grünen hervorgeht, hat erstmals ein Österreicher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich bei dem Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung die Bezeichnung „divers“ in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen und im Pass ein X in der Geschlechtskategorie zu führen. Bis Ende des Jahres 2018 war noch unklar, wie die Entscheidung des VfGH umgesetzt werden sollte. Erst im Dezember erging eine Weisung des Innenministeriums, dass bei Anzeichen einer abweichenden Geschlechtsentwicklung bereits bei der Geburt entweder „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ eingetragen werden kann. Kann späterhin nachgewiesen werden, dass der Mensch tatschlich intersexuell ist, kann, so das gewünscht ist, die Kategorie „divers“ eingetragen werden. Das IEF berichtete dazu.

Von diesem Recht machte nun im Rahmen der Weisung des Innenministeriums der erste Österreicher Gebrauch und trägt neben der Geschlechtsbezeichnung „divers“ in seiner Geburtsurkunde in seinem Pass ein „X“ in der Kategorie Geschlecht.

Nachfrage gering – jedenfalls in Deutschland

Dass die Nachfrage nach einem solchen Eintrag nicht so hoch ist wie zuvor vermutet, berichtet indes die Zeitung Die Welt in Deutschland, wo ähnlich wie in Österreich vor kurzem (Dezember 2018) die Kategorie „divers“ eingeführt wurde. Anträge auf entsprechende Änderungen seien bislang kaum eingegangen. Aus Zahlen einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur im Bundesland Rheinland-Pfalz gehe hervor, dass bislang nur zwei Menschen ihr Geschlecht in „divers“ geändert hätten, vier ließen ihren Geschlechtseintrag streichen und sechs weitere hätten ihr Geschlecht von männlich auf weiblich oder anders herum ändern lassen. Wie Die Welt berichtet, gingen die Schätzungen über die Zahl intersexueller Personen weit auseinander. Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes habe man sich auf eine Quelle gestützt, die die Zahl auf 160 000 Intersexuelle in Deutschland schätzt. Wie eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Sven Laumann ergab, haben seit Einführung des Gesetzes jedoch lediglich 69 Personen ihren Geschlechtseintrag in „divers“ ändern lassen, berichtet etwa die Tagesschau. Diese niedrige Zahl rechtfertigt Laumann,  Sprecher für Queerpolitik bei den Grünen, vor allem damit, dass das Gesetz erste wenige Monate in Kraft sei.

Höhere Zahlen hingegen werden bei Geschlechtswechsel innerhalb der binären Geschlechtsidentitäten Mann und Frau beobachtet. (LG)

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