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AT / Familie: Regierung korrigiert Familienbeihilfebezug für Krisenpflegeeltern

IEF, 5.2.2019 – Im Sommer 2018 wurde virulent, dass Krisenpflegepersonen nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht als Eltern im Sinne des § 184 ABGB gelten. Demnach hätten sie auch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderbetreuungsgeld. Diese Lücke wurde nunmehr korrigiert.

Obwohl es schon seit Jahren ständige Rechtsprechung des OGH war, dass Krisenpflegepersonen nicht als Eltern im Sinne des § 184 ABGB gelten, führte dies erst aufgrund von Erhebungen in einem Verfahren im Sommer 2018 dazu, dass dies auch Konsequenzen für die Auszahlung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderbetreuungsgeldes hatte. Denn dieses stand bis dato nur Eltern bzw. Adoptiveltern zu. Kurzerhand wurde also die Auszahlung der Gelder an Kriseneltern gestoppt.

Dass dies angesichts der elementar wichtigen Leistung von Krisenpflegepersonen kein wünschenswertes Ergebnis sein könne, war schnell klar. Am 31.1.2019 brachten die Abgeordneten der Regierungsparteien einen Initiativantrag ein, der mit den Stimmen der NEOS im Familienausschuss beschlossen wurde. Demnach werden Krisenpflegepersonen nicht nur sowohl im Familienausgleichsgesetz, als auch im Kinderbetreuungsgeldgesetz und Familienzeitbonusgesetz Eltern in Bezug auf Familienleistungen weitestgehend gleich gestellt. Es wurde auch beschlossen, dass die Auszahlung der Familienleistungen rückwirkend mit 1. Juli  2018 erfolgt.

Die Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und JETZT stimmten dem Antrag dennoch nicht zu und kritisierten, dass Krisenpflegeeltern nach der beantragten Regelung erst ab einer dauerhaften Betreuung der Kinder von 91 Tagen anspruchsberechtigt wären. Die Regierungsparteien teilten zwar die Einschätzung der Opposition, dass es wünschenswert wäre, wenn Krisenpflegeeltern zukünftig auch für eine kürzere Betreuungszeit Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen könnten. In einem ersten Schritt sei es aber notwendig gewesen, zumindest den status quo vor Sommer 2018 wieder herzustellen. In einem fast einstimmigen Antrag wurde jedoch beschlossen, die Novelle im Hinblick auf eine Besserstellung der Krisenpflegepersonen zu evaluieren.

Lob von Caritas und Familienverband

Die Reparatur der derzeitigen Situation wie aber auch der Beschluss, das Gesetz zeitnah zu evaluieren, wurde sowohl von Caritas Präsidenten Michael Landau als auch vom Präsidenten des Katholischen Familienverbands Österreich Alfred Trendl begrüßt. Entgegen anders lautenden Medienberichten habe das Familienministerium somit keine Kürzung der Leistungen vorgenommen, stellte Trendl in einer Presseaussendung klar. Vielmehr habe es dafür gesorgt, dass Krisenpflegeeltern der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wieder ermöglicht wird. „Das ist zu begrüßen, danke dafür an die Familienministerin Juliane Bogner-Strauß“, so der Präsident des Katholischen Familienverbands wörtlich.

Auch Caritas-Chef Michael Landau lobt den raschen Beschluss und bedankt sich insbesondere für den Ausschussantrag auf Evaluation der 91-Tage-Regelung. In einer Presseaussendung spricht Landau von einem wichtigen Schritt im Sinne der betroffenen Kinder und der betroffenen Krisenpflegeeltern. Diese leisteten einen ganz besonders wichtigen Dienst, damit Kinder – mit ohnedies schwierigen Startbedingungen – einen guten Weg in die Zukunft finden. Im Hinblick auf die Evaluierung sei er zuversichtlich, „dass von der Bundesregierung eine letztlich gute Lösung für alle betroffenen Krisenpflegefamilien gefunden werden kann und soll“, so Landau wörtlich.

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