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AT / Familie: Bischofskonferenz kritisiert geplantes Arbeitszeitgesetz wegen Eingriff in die Sonntags- und Feiertagsruhe

IEF, 29.6.2018 – Die österreichische Bischofskonferenz übt heftige Kritik an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes, wie kathpress berichtet. Demnach würde es nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen Betrieben möglich sein, die Arbeitnehmer an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten, warnt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme.

Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen. Aus völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe – jedenfalls soweit sich diese auf die im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen – einen Eingriff in die gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe darstellen. Eine derart allgemeine und darüber hinaus in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe sei nicht mit den im Konkordat festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.

Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei zunächst die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der Feiertagsruhe herbeizuführen. Da dies nicht stattgefunden habe, wird in der Stellungnahme von einem „Eingriff in die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik“ gesprochen.

Wie die Reaktionen zeigen, sind viele Menschen irritiert über die Heftigkeit der bischöflichen Reaktion. Die Bischofskonferenz sah sich jedoch gezwungen, in Form dieser Stellungnahme sowie medial zu reagieren, da mangels sonst üblichen Begutachtungsverfahrens kein anderer Weg möglich war, um auf die Einhaltung des Konkordats zu drängen. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Sonntags- und Feiertagsruhe, die im Gesetzesentwurf nicht ausreichend berücksichtigt würde.

Entgegen mancher kritischer Rückmeldungen äußert sich die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme nicht zum ebenfalls geplanten 12-Stundentag, stellt Mag. Johannes Reinprecht vom Institut für Ehe und Familie (IEF) fest. Vielmehr gehe es bei der Stellungnahme um die im Konkordat vereinbarte Einhaltung der Sonntags- und Feiertagsruhe. Grundsätzlich sieht Reinprecht als Leiter einer Einrichtung mit zahlreichen Teilzeitkräften die Flexibilisierung der Arbeitszeit wie auch des Arbeitsortes durchaus positiv. Oft ermögliche dies erst die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Allerdings dürfe die beabsichtigte Erleichterung nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Familien ausarten, indem statt flexiblerer Arbeitszeit im Endeffekt mehr Arbeitszeit von Beschäftigten verlangt werde, so Reinprecht.

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