Lesezeit: 2 Minuten

AT / Ehe: Liste Pilz drängt auf frühzeitige Umsetzung des VfGH- Beschlusses zur „Ehe für alle“

IEF, 20.6.2018 – Das Zaudern der Regierung macht nicht nur die Opposition unruhig. Mit einer parlamentarischen Anfrage versuchte die Abgeordnete Stephanie Cox (Liste Pilz) zu erfragen, was die Regierung in Sachen Ehe plane und bekam eine ausweichende Antwort.

Öffnung der Ehe scheint nicht so eindeutig wie gedacht

Mit der Begründung der Diskriminierung hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2017 die Möglichkeit eröffnet, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Die Entscheidung soll mit 1. Januar 2019 in Kraft treten. Was diese Entscheidung jedoch für die konkrete Umsetzung bedeutet, ist seither unklar. Für die einen ist die Folge die Öffnung der Institution der Ehe und möglichst eine umfassende Reform des Eherechts. So fordert etwa Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der NEOS, eine Reform des Eherechts und sobald wie möglich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Andere wie etwa der ehemalige Präsident des VfGH Gerhart Holzinger zeigten auf, dass eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare nicht zwingend die Folge aus der Erkenntnis des VfGH sei. Eine weitere Möglichkeit sei beispielsweise die Öffnung der eingetragenen Partnerschaft auf für heterosexuelle Paare.

Liste Pilz stellte Anfrage zu weiterem Vorgehen

Mitte April 2018 stellte die Politikerin Stephanie Cox der Liste Pilz eine Anfrage an die Bundesregierung, wie nun weiter bezüglich der Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare verfahren werde bzw. ob das Urteil des Verfassungsgerichts akzeptiert werde – und wenn ja, welche Folgen konkret zu erwarten seien. Zudem wurde gefragt, ob trotz der Erkenntnisse des VfGH ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare geplant werde oder ob, ähnlich wie in Frankreich, ein Rechtsinstitut neben der Ehe geschaffen werden solle, dass allen Paaren offen stehe. Cox und ihre Mitunterzeichner fordern, bereits vor Januar 2019 für Rechtssicherheit zu sorgen.

Antwort des Justizministeriums

In der Antwort vom 18. Juni durch Bundesjustizminister Dr. Josef Moser heißt es, man analysiere zurzeit, welche Folgen die Erkenntnisse des VfGH hätten und prüfe entsprechende Folgewirkungen.  Eine umfassende Reform des Eherechts sei jedoch nicht geplant.

Es verwundert nicht, dass diese Antwort nicht nur den Fragestellern zu wenig war. „Dass das Justizministerium mehr als ein halbes Jahr nach dem Verfassungsurteil zur Öffnung der Ehe dieses immer noch prüfen muss, ist eine billige Ausrede“, kommentiert etwa Nikolaus Scherak (NEOS) die Reaktion des Justizministers im Standard. Aus dem Justizministerium heißt es, dass man noch nicht sagen könne, wann die Prüfungsphase abgeschlossen sei.

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben