Lesezeit: 1,8 Minuten

AT / Ehe: Familienverband kritisiert Kompetenzüberschreitung des VfGH

IEF, 6.12.2017 – Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, kritisiert in einer Presseaussendung vom 6.12.2017 die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach gleichgeschlechtlichen Paaren ab 2019 das Rechtsinstitut der Ehe offen stehen solle.

VfGH vergisst auf die Kinder

Trendl bedauert, dass der VfGH mit keinem Wort erwähne, dass der wesentliche Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft in der Möglichkeit bestehe, gemeinsame Kinder zu zeugen. Das mache das Erkenntnis für ihn „nicht nachvollziehbar“.

Fraglos sei für Trendl, dass jede Form von Diskriminierung abzulehnen sei. In diesem Zusammenhang verweist der Präsident des katholischen Familienverbandes aber auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die die potentielle leibliche Elternschaft als wesentliches Merkmal anerkannte und keine Diskriminierung darin sieht, dass für unterschiedliche Beziehungen unterschiedliche Rechtsinstitute vorgesehen sind.

Hat Justizministerium keine Stellungnahme abgegeben?

Die Entscheidung des VfGH wäre für den Präsidenten des Familienverbandes dann nachvollziehbar, wenn die Richter Diskriminierung im Alltag vermuten und diese vermeiden wollten. „Wenn der VfGH aber konzediert, dass diese beiden Rechtsinstitute zu einer ‚weitgehend rechtlichen Gleichstellung‘ geführt haben, scheint das nicht der Fall zu sein“, so Trendl. Der Gesetzgeber habe seine Arbeit gemacht, um Diskriminierung zu vermeiden. Für Trendl begebe sich der VfGH mit diesem Erkenntnis allerdings in die Rolle des Gesetzgebers, weil er dem klaren Wunsch des Nationalrats – zwei Institute für diesen Unterschied einzurichten – widerspreche. Dass laut Erkenntnis die „Bundesregierung keine Stellungnahme abgegeben hat“ sei für den Präsidenten des Familienverbandes angesichts der aktuellen politischen Situation nicht überraschend. „Interessant wäre vielmehr, ob sich auch das zuständige Ressort, das Justizministerium, verschwiegen hat. Wenn nicht, wäre eine Veröffentlichung interessant“, so Trendl.

Kinderrechte müssten verstärkt gesichert werden

Nun müsse der VfGH sich intensiv auf die Rechte der Kinder konzentrieren und darauf achten, dass das nach UN- Kinderrechtskonvention bestehende Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, auch umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang bestehe Nachholbedarf bei der Umsetzung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Trendl kritisiert, dass nach wie vor kein zentrales Register für Samenspender  und Eizellenspenderinnen gebe. Dadurch sei Kindern, die mittels Eizellen- oder Samenspende gezeugt wurden, die Kenntnis ihrer biologischen Eltern nicht möglich.

Weiterführende Artikel

Print Friendly, PDF & Email

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben