AT / Ehe: Ehemaliger Höchstrichter kritisiert Ehe-Erkenntnis des VfGH
IEF, 20.3.2018 – Hans Georg Ruppe, bis 2012 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kritisierte bei einem Symposium zum Gedenken an den früheren VfGH-Präsidenten Karl Korinek die Entscheidung gegen das Eheverbot für Homosexuelle. Der VfGH habe „zu viel und zu wenig aufgehoben, das alles schlecht hergeleitet und mangelhaft begründet“, sagte Ruppe laut der Tageszeitung Die Presse.
„Entscheidung ebnet Homosexuellen nicht sicher den Weg“
Der österreichische VfGH hatte in einem Erkenntnis im Dezember 2017 die Wortfolge in § 44 ABGB aufgehoben, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts heiraten dürfen. Allerdings wurde an dem bekundeten Willen, Kinder zu zeugen, festgehalten. Wie bereits im Gastkommentar von Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie (IEF), in der Tageszeitung Die Presse ausgeführt, begründete der Verfassungsgerichtshof diese Hebung durch die Gefahr vor Diskriminierung aufgrund des automatischen Outings einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch Eingehen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP). Da bisher die EP nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen gestanden war, wäre die Angabe einer solchen gleichzeitig eine Offenlegung einer Beziehung, die immer noch in der Öffentlichkeit Diskriminierungen nach sich ziehen könnte, argumentierte der VfGH. Die Entscheidung ebne Homosexuellen trotzdem nicht sicher den Weg, meint Ruppe, denn nach wie vor setze die Ehe nach § 44 voraus, dass zwei Personen ihren Willen erklären, Kinder zu zeugen. Für Ruppe sei es deshalb nicht ausgeschlossen, dass eine Personenstandsbehörde einem gleichgeschlechtlichen Paar auch nach dem 31.12.2018 die Ehe mit dem Argument verweigern wird, die Zeugung von Kindern sei in dieser Partnerschaft ausgeschlossen. Würden die Heiratswilligen in letzter Instanz den VfGH anrufen, so müsste dieser dann doch Stellung dazu beziehen, warum das bisher tragende Argument für die Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren, nämlich Kinder zu zeugen, nicht mehr zähle, so Ruppe.
Diskriminierungsargument „überraschend“
Das Argument des VfGH, durch das Eingehen einer EP bestehe die Gefahr der Diskriminierung, bezeichnete Ruppe laut Bericht der Presse als „überraschend“. Die Angleichung von EP und Ehe in den letzten Jahren hätte laut Ruppe eher den Eindruck erweckt, dass die EP bereits größtenteils akzeptiert sei und eine Diskriminierung nicht mehr bestehe. Dass schon die Gefahr einer Diskriminierung und nicht die tatsächliche unsachliche und diskriminierende Differenzierung eine Gleichheitswidrigkeit darstelle, deute für Ruppe auf einen „neuen Prüfungsmaßstab für Gesetze“ hin.
Vom „negativen“ zum „positiven Gesetzgeber“
Der VfGH habe außerdem die EP für verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet, was mit dem ursprünglichen Gesetzesprüfungsverfahren gar nichts zu tun gehabt hätte, kritisierte Ruppe weiter. Laut Ruppe entferne sich der VfGH dadurch deutlich von seiner legitimen Rolle als „negativer Gesetzgeber“, der Verfassungswidrigkeiten aufhebt, und schlüpfe in die Rolle des „positiven Gesetzgebers“.
Ruppe ist das zweite ehemalige Mitglied des VfGH, dass seine Meinung zum VfGH Erkenntnis zur „Eheöffnung“ kundtut. Der ehemalige VfGH-Präsident Gerhart Holzinger stellte in einem Interview mit Armin Wolf im ORF klar, dass es mehrere Möglichkeiten des Gesetzgebers gebe, auf dieses Erkenntnis zu reagieren. Unter anderem könne auch an der Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgehalten werden und nur die EP für alle Paarkonstellationen aufgemacht bzw. offen gelassen werden.