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AT / Ehe: Österreichs Bischöfe halten „Uminterpretation der Ehe“ für falschen Weg

IEF, 10.11.2017 – Österreichs Bischöfe betonen bei ihrer Herbstversammlung die Einzigartigkeit der Ehe als Verbindung von Mann und Frau und sieht in der Uminterpretation des Begriffes den falschen Weg, behauptete Diskriminierungen gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen zu beseitigen.

„Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Diese Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen[.]“, heißt es in der soeben veröffentlichten Presseaussendung der Bischöfe. Dabei verweisen sie auf die europäische Menschenrechtskonvention und das geltende österreichische Recht. Die gegenwärtige Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof dahingehend, diese Rechtslage zu verändern, löse bei zahlreichen Menschen berechtigte Sorge aus.

In Respekt vor dem Höchstgericht vertrauen die Bischöfe jedoch darauf, dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen.

Die Bischöfe betonen, alle Bemühungen zu unterstützen, um Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Wörtlich heißt es: „Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen.“ Um „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen“, fehle jedoch letztlich das Fundament. „Wenn ausschließlich die Verbindung zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts mit Ehe bezeichnet wird, dann steht dahinter nicht eine Diskriminierung, sondern ihr spezifisches Wesen.“

Grundlage der Ehe sei nicht „eine bestimmte sexuelle Orientierung“, sondern die „Komplementarität von Mann und Frau (…)“. „Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen ist daher nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist.“  Schließlich beträfe die Ehe als Institution ja auch nicht nur das Verhältnis „zwischen zwei Erwachsenen verschiedenen Geschlechts“, sondern auch das von „Kindern zu ihren leiblichen Eltern.“ Sehr wohl gebe es von der leiblichen Elternschaft abweichende rechtliche Konstrukte, die auch Paaren gleichen Geschlechts Elternrechte gegenüber Kindern einräumen, deren Ziel es immer sein sollte, dem Wohl der Kinder zu dienen. „Sie können aber nie die mit der Ehe verbundene leibliche Elternschaft ersetzen, weil sie grundlegend anders sind.“, so die Bischöfe wörtlich und beziehen sich dabei auch auf die Kinderrechtskonvention, die Kindern das Recht garantiere, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und möglichst auch von diesen aufgezogen zu werden.

Eine „Uminterpretation von Ehe“ sei daher der falsche Weg, um etwaige Diskriminierungen homosexueller Menschen zu beseitigen. Ein Schritt in diese Richtung würde vielmehr eine Vielzahl neuer Fragen aufwerfen, da die Stringenz der Ehedefinition verloren ginge. So zeigten Diskussionen aus anderen Ländern und Kulturen, dass mit der Preisgabe des Eheverständnisses auch die Abwehr von Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder Polygamie kaum mehr möglich wäre.

Mit einem Bruch zum bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren, so die Bischöfe abschließend.

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