AT / Abtreibung: Institut für Ehe und Familie bringt Stellungnahme zu #Fairändern ein
IEF, 18.7.2019 – Auch das Institut für Ehe und Familie (IEF) wurde vom Parlament aufgefordert, eine Stellungnahme zur Bürgerinitiative Fairändern abzugeben. Darin geht das Institut auf die Forderung im Detail ein und kann sich der Bürgerinitiative vollinhaltlich anschließen.
126 Abtreibungen pro Werktag sind keine „Versorgungslücke“
Im Einzelnen führt das Institut in seiner Stellungnahme aus, dass man bei (von privaten Instituten angegebenen) 126 Abtreibungen pro Werktag nicht von einer „Versorgungslücke“ beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich ausgehen könne.
Die Forderungen der Initiative seien nicht der einzige Weg um Frauen in Konfliktschwangerschaften zur Seite zu stehen. Sie seien vielmehr als Ergänzung zu den Forderungen nach mehr Aufklärung und einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Sexualität zu verstehen.
Hinsichtlich der Forderung nach einer Statistik und anonymen Motiverforschung verweist das IEF einerseits auf die Stellungnahmen zur Bürgerinitiative FAKTEN HELFEN und führt außerdem aus, dass das Argument, es gäbe bereits Daten aus privaten Erhebungen zu Zahl und Motiven von Schwangerschaftsabbrüchen, nicht gegen eine Erhebung seitens der öffentlichen Hand spreche. Eine von staatlicher Seite durchgeführte statistische Erfassung würde zwar keine vollständigen, aber dennoch vergleichbare, da regelmäßig und gleichartig gesammelte Daten liefern, aus denen man beispielsweise Informationen über die Treffsicherheit von Unterstützungsmaßnahmen entnehmen könnte.
Im Zusammenhang damit schlägt das Institut die Einführung einer gesonderten Zulassung von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen dürfen, vor. Die Zulassung könne an das Erfordernis einer Fortbildung in psychosozialen, sozialrechtlichen und anderen Fragen rund um das Thema ungewollte/ungeplante Schwangerschaft geknüpft werden. Damit wäre auch die Vernetzung der Ärzte mit anderen für die Schwangere wesentlichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie die Erfassung der erfüllten Hinweispflicht, eingehaltenen Bedenkzeit, der Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen und die Qualitätskontrolle der Praxen gezielter möglich.
Befähigung zur freien Entscheidung durch umfassende Information
Die von #Fairändern geforderte Hinweispflicht des Arztes auf Unterstützungs- und Beratungsangebote für Schwangere, solle die Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit empowern und sei ein Schutz vor Überrumpelung bzw. Druck von Angehörigen oder Arbeitgebern. Beratungs- und Unterstützungsangebote könnten die Entscheidung der Frau bzw. der Eltern gegebenenfalls beeinflussen, würden jedoch nicht ihre Entscheidungsfreiheit beschränken. Damit widerspricht das IEF dem seltsam anmutenden, jedoch wiederholt vorgebrachten Argument, eine umfassende Information könne die Selbstbestimmung der Frauen gefährden.
Zur geforderten Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs führt das Institut in seiner Stellungnahme aus, dass diese aus Solidarität gegenüber jenen Frauen, die von ihrem Umfeld zu einer Abtreibung gedrängt werden, gerechtfertigt sei. Die Bedenkzeit würde eine umfassende Informationsmöglichkeit der Schwangeren gewährleisten und ihnen eine Nachdenkpause gegenüber Dritten sichern.
Embryopathische Indikation nicht gerechtfertigt
Ausführlich geht das IEF auf die Forderung nach Streichung der embryopathischen (oder auch „eugenischen“) Indikation ein. Es verweist auf die begriffliche Verwirrung in der Diskussion, die unter anderem dadurch entstanden ist, dass Mediziner und Juristen sowohl Sachverhalte anders bezeichnen als auch Begriffe anders verwenden. In einem weiteren Schritt unterstreicht das Institut in seiner Stellungnahme, dass bei einer Streichung der „embryopathischen“ Indikation weiterhin ein Spätabbruch von Kindern mit Behinderung möglich sein wird, wenn die Indikation der physischen oder psychischen Gesundheitsgefährdung der Schwangeren gegeben ist. Damit würde sich die österreichischen Rechtslage der deutschen angleichen. Entgegen zahlreicher Behauptungen zeigten die statistischen Daten aus Deutschland, dass es sowohl in der Gesamtzahl als auch konkret bei den Spätabbrüchen wegen medizinischer Indikation seit Streichung der embryopathischen Indikation zu weniger (Spät-)Abbrüchen gekommen ist. Damit widerlegt das IEF anhand von konkreten Zahlen Aussagen wie jene von Husslein, die vor einem rasanten Anstieg von „Präventivabbrüchen“ innerhalb der Fristenregelung warnten. (AH)