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DE / Abtreibung: Bundestag beschließt Neuregelung zum Werbeverbot für Abtreibung

IEF, 28.02.2019 – Nach einer emotionalen Debatte hat der deutsche Bundestag vergangene Woche der Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) mit großer Mehrheit zugestimmt.

Das Thema wurde bereits seit längerem von Politik und Öffentlichkeit diskutiert. Ende letzten Jahres konnten sich die Regierungsparteien in Deutschland schließlich auf einen Kompromiss in Bezug auf das Werbeverbot für Abtreibung einigen. Das IEF hat berichtet.

Der bisherige § 219a StGB wird durch den Bundestagsbeschluss nun um einen zusätzlichen Absatz ergänzt, der eine weitere Ausnahme vom Werbeverbot vorsieht. Darin heißt es, dass Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen über Schwangerschaftsabbrüche informieren und auf detailliertere Angaben neutraler Stellen hinweisen dürfen.

Im Zusammenhang mit der Debatte rund um die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen fielen zwei Beiträge besonders auf. Die Kolumnistin der Stuttgarter Zeitung, Sibylle Krause-Burger, erklärt nach eigener Abtreibungserfahrung unter dem Titel „Der Mainstream fließt oft in die falsche Richtung“ warum Werbung für Abtreibung weder frauenfreundlich noch fortschrittlich wäre. Und Ulrike Gastmann plädiert in einer Zeit-Kolumne unter dem Titel „Mehr Gelassenheit!“ dafür, Kinder wieder mehr als Selbstverständlichkeit anzusehen. Aus ihrer Sicht trage gerade die überzogene Erwartungshaltung an die perfekten Eltern dazu bei, dass viele sich diese Aufgabe nicht zu trauen und aus vermeintlicher Überforderung abtreiben.

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