NL / Lebensende: für Demenzpatientin: Kommission rügt Ärztin
Außerdem vermerkte sie, dass sie nicht in ein Pflegeheim für Demente wolle. Nachdem sich ihr Zustand verschlechterte und die Frau in ein Pflegeheim kam, befand die Ärztin den Zeitpunkt für gekommen, an dem die Patientin die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen wolle, da sie unerträglich leide. Die Patientin selbst sei jedoch zu diesem Zeitpunkt geistig nicht mehr in der Lage gewesen, eine solche Entscheidung zu treffen. Die Ärztin mischte der Patientin am Tag ihres Todes heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee. Bei der Injektion wehrte sich die Patientin so stark, dass die Angehörigen der Ärztin zur Hand gehen und die Patientin festhalten mussten.
Die Prüfungskommission rügte die Ärztin, da es keine eindeutigen Hinweise gegeben hätte, dass die Patientin die aktive Sterbehilfe tatsächlich wollte. Außerdem sei es unzulässig gewesen, ihr heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee zu mischen. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als sich die Patientin gegen die Injektion gewehrt hätte, hätte der Vorgang abgebrochen werden müssen. Trotzdem behauptete die Kommission, dass die Ärztin „in gutem Glauben” gehandelt hätte, so dass kein Gerichtsverfahren anhängig wurde. (>>>LINK)
Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) äußert sich besorgt und warnt: „Diesem Fall ist nichts hinzuzufügen: Das niederländische Rechtssystem hat offenkundig komplett versagt, es gibt keinen Schutz von vulnerablen Personen, Töten aus Mitleid ist salonfähig geworden. Daran sieht man, wie innerhalb weniger Jahre Gesetze zum sogenannten ‚selbstbestimmten’ in einen fremdbestimmten Tod kippen”. Kummer nimmt den niederländischen Fall zum Anlass, um auf eine im Jänner 2017 veröffentlichte kanadische Studie mit dem Titel „Kostenanalyse von medizinischer Sterbehilfe” hinzuweisen, die kalkuliere, wie hoch die Kostenersparnis im Gesundheitssystem durch aktive Sterbehilfe sein könnte. Für Kanada wären das bis zu 139 Millionen Dollar jährlich. „Angesichts der demographischen Entwicklungen und der Kostenspirale im Gesundheitswesen wird der Ruf nach einer Legalisierung von Euthanasie in den kommenden Jahren noch lauter werden”, zeigt sich Kummer alarmiert. „Allein die Tatsache, dass Töten auf Verlangen und Assistierter Suizid mit Kosteneinsparungen in Relation gesetzt werden, ist ein fatales Signal an die Gesellschaft. Der Druck, sich aus Kostengründen frühzeitig aus dem Leben zu verabschieden, steigt damit”, kritisiert die Bioethikerin. (>>>LINK)(ief)
Die Prüfungskommission rügte die Ärztin, da es keine eindeutigen Hinweise gegeben hätte, dass die Patientin die aktive Sterbehilfe tatsächlich wollte. Außerdem sei es unzulässig gewesen, ihr heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee zu mischen. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als sich die Patientin gegen die Injektion gewehrt hätte, hätte der Vorgang abgebrochen werden müssen. Trotzdem behauptete die Kommission, dass die Ärztin „in gutem Glauben” gehandelt hätte, so dass kein Gerichtsverfahren anhängig wurde. (>>>LINK)
Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer vom Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) äußert sich besorgt und warnt: „Diesem Fall ist nichts hinzuzufügen: Das niederländische Rechtssystem hat offenkundig komplett versagt, es gibt keinen Schutz von vulnerablen Personen, Töten aus Mitleid ist salonfähig geworden. Daran sieht man, wie innerhalb weniger Jahre Gesetze zum sogenannten ‚selbstbestimmten’ in einen fremdbestimmten Tod kippen”. Kummer nimmt den niederländischen Fall zum Anlass, um auf eine im Jänner 2017 veröffentlichte kanadische Studie mit dem Titel „Kostenanalyse von medizinischer Sterbehilfe” hinzuweisen, die kalkuliere, wie hoch die Kostenersparnis im Gesundheitssystem durch aktive Sterbehilfe sein könnte. Für Kanada wären das bis zu 139 Millionen Dollar jährlich. „Angesichts der demographischen Entwicklungen und der Kostenspirale im Gesundheitswesen wird der Ruf nach einer Legalisierung von Euthanasie in den kommenden Jahren noch lauter werden”, zeigt sich Kummer alarmiert. „Allein die Tatsache, dass Töten auf Verlangen und Assistierter Suizid mit Kosteneinsparungen in Relation gesetzt werden, ist ein fatales Signal an die Gesellschaft. Der Druck, sich aus Kostengründen frühzeitig aus dem Leben zu verabschieden, steigt damit”, kritisiert die Bioethikerin. (>>>LINK)(ief)