NL / Lebensende: „Sterbehilfe“ für Kleinkinder?
IEF, 28.04.2023 – Die niederländische Regierung plant „Sterbehilfe“ auch auf Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind, auszuweiten.
Immer mehr Menschen nehmen „Sterbehilfe“ in Anspruch
Laut einem Bericht der niederländischen Euthanasie-Kontrollkommission ist die Anzahl der Menschen, die 2022 in den Niederlanden „Sterbehilfe“ in Anspruch genommen hat, um fast 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Zahl beläuft sich auf 8720 Menschen, was fünf Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden ausmacht.
Laut Medienberichten waren knapp 60 Prozent der Sterbewilligen zwischen 70 und 90 Jahre alt. Ein überwiegender Teil (57,8 Prozent) litt an einer unheilbaren Krebserkrankung. Der Anteil der Antragssteller mit einer psychischen Störung blieb nahezu konstant, während der Anteil der Demenzkranken seit Jahren langsam, aber stetig steigt.
„Sterbehilfe“ für Kleinkinder?
Die niederländische Regierung plant nun die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zum Suizid auch auf Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind, auszuweiten. Minderjährige ab einem Alter von zwölf dürfen bereits „Sterbehilfe“ beantragen. Dabei müssen bis zu ihrem 16. Geburtstag die Eltern dem Antrag zustimmen. Eine Sonderregelung gibt es ebenfalls bereits für Neugeborene unter zwölf Monaten, die laut Medienberichten, sofern ihr Leiden „nach herrschender medizinischer Meinung“ unerträglich sei und keine Aussicht auf Besserung bestehe, getötet werden dürfen. Die neue Regelung würde Kinder zwischen dem ersten und dem zwölften Lebensjahr betreffen, „die voraussichtlich in absehbarer Zeit sterben werden”, so die Regierung. Für diese Gruppe sei die Beendigung des Lebens „die einzige vernünftige Alternative, um das hoffnungslose und unerträgliche Leiden des Kindes zu beenden”, so der Gesundheitsminister, Ernst Kuipers. Wie das Nachrichtenmagazin Idea berichtet, gehe es nach Angaben des Innenministeriums um eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern pro Jahr. Bei ihnen reichten die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht aus, „um ihr Leiden zu lindern“.
„Diese Aussage kann so einfach nicht stehengelassen werden“, kritisiert Antonia Holewik, Leiterin der Politikabteilung am Institut für Ehe und Familie (IEF), die Behauptung des Ministeriums. Frage man nämlich Experten, wie das IEF vor kurzem den Palliativmediziner Dr. Gerold Muhri in einem zweiteiligen Interview (Teil 1, Teil2), so zeige sich, dass die Palliativmedizin mannigfache Instrumente zur Verfügung habe, zuletzt die palliative Sedierung, die Leiden effektiv lindern könnten. Außerdem von „nur“ fünf bis zehn Kindern zu sprechen, sei eine unangemessene Verharmlosung einer vorsätzlichen Tötung kranker Kinder. (SM)