
NL / Gender: Staatsrat kritisiert Gesetzesentwurf zum Verbot von „Konversionshandlungen“
IEF, 27.02.2023 – Während in Österreich Konversionstherapie wieder thematisiert wird, sieht der Staatsrat in den Niederlanden Grundrechte durch ein Verbot in Gefahr.
Ein entsprechender Gesetzesentwurf der niederländischen Regierung sieht die Kriminalisierung von Handlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck zu ändern oder zu unterdrücken, vor. Bevor ein Gesetzesentwurf dem niederländischen Parlament vorgelegt wird, prüft der Staatsrat den Entwurf. Der Staatsrat hat am 30.01.2023 seine Beurteilung veröffentlicht.
Staatsrat: „Konversionshandlungen“ sind bereits verboten
Seinem Bericht voran stellt der Staatsrat die Überlegung, ob die im Entwurf pönalisierten Verhaltensweisen nicht bereits nach dem geltenden Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt seien. So seien bereits „Konversionshandlungen“ verboten, bei denen das Opfer misshandelt, unter großen Druck gesetzt oder diskriminiert werde. Dem Staatsrat sei unklar, welchen Mehrwert die vorgeschlagene Strafbestimmung im Verhältnis zu bestehenden Strafbestimmungen habe. Sollte damit nur eine Signalfunktion beabsichtigt sein, sei dies nach Ansicht des Staatsrates kein ausreichender Grund, um eine neue Sanktion einzuführen. Darüber hinaus widerspreche nach Meinung des Gremiums ein Totalverbot sämtlicher auch nicht kriminalisierter Angebote, die die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität nicht ausschließlich affirmativ thematisieren, den Grundrechten der Betroffenen. Es müsse für mündige Erwachsene die Möglichkeit geben, sich im Falle von konflikthaft erlebter Sexualität freiwillig „Konversionsbehandlungen“ zu unterziehen. Ausgangspunkt müsse sein, dass Menschen selbst entscheiden könnten, wie sie mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität umgehen wollten, auch wenn dies bedeute, dass sie selbst Versuche unternehmen würden, diese zu verändern oder zu unterdrücken. Die Teilnahme an „Konversionsbehandlungen“ aus religiösen Gründen könne als Religionsfreiheit eingestuft werden, so der Staatsrat.
Einschränkung der Meinungs- und der Religionsfreiheit
Gleichzeitig sei wichtig festzustellen, dass „Konversionshandlungen“ nicht nur im religiösen Kontext stattfinden würden. Im Fall nicht-religiöser Anbieter stelle die vorgeschlagene Kriminalisierung eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Sinne von Artikel 10 EMRK und der Achtung des Privatlebens im Sinne von Artikel 8 EMRK dar. Es sei daher wünschenswert, nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch andere Rechte des Anbieters in die Grundrechtsdiskussion einzubeziehen. Da der Bereich von „Konversionshandlungen“ außerdem den Erziehungs- und Bildungsbereich betreffen könne, könnte ein umfassendes Verbot laut Staatsrat eine mögliche Einschränkung der Bildungs- und Erziehungsfreiheit – auch der Eltern – zur Folge haben. Die Bildungs- und Erziehungsfreiheit werde in den Erläuterungen des Gesetzes bisher überhaupt nicht bedacht, kritisiert das Gremium.
Blick ins Ausland zeigt: Verbot bewirkt keinen wirksamen Opferschutz
Der Blick ins Ausland zeige, dass ein gesetzliches Verbot in der Praxis nur schwer durchsetzbar sei, sodass ein solches in Ländern wie Deutschland und Malta bislang zu keiner Strafverfolgung geführt habe. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigten zudem unerwünschte Auswirkungen eines Verbots, wie etwa eine vermehrte Isolierung der Opfer. Es habe sich daher als unzureichend erwiesen, dass die vorgeschlagene Kriminalisierung einen wirksamen Opferschutz biete, so der Staatsrat.
Lasse sich der eindeutige Mehrwert der vorgeschlagenen Kriminalisierung gegenüber den bestehenden Strafvorschriften nicht nachweisen, halte die Kammer die Einführung einer gesetzlichen Neuregelung jedenfalls für nicht angezeigt, so das Resümee.
Malta: Gerichtsverfahren gegen Ex-LGBT-Aktivist
Einige Tage vor Veröffentlichung des niederländischen Berichts, wurde bekannt, dass sich Matthew Greech, 33, der sich selbst als Ex-LGBT-Aktivist beschreibt, in Malta vor Gericht verantworten muss, weil er in einem Radiointerview über seine persönliche Abkehr von der Homosexualität berichtet hatte. Gleichzeitig hatte er das umfassende Verbot von „Konversionshandlungen“ in Malta kritisiert, da es die Meinungs-, Religions-, Therapiefreiheit, aber auch das Recht auf Privatleben verletze. Ihm wird nun vorgeworfen, im Interview „Konversionshandlungen“ beworben zu haben, was gesetzlich verboten ist. Greech betont dagegen, ein persönliches Zeugnis gegeben zu haben. Über sein Instagram-Profil berichtete Greech über die erste Gerichtsverhandlung Anfang Februar, bei der der nächste Verhandlungstermin auf den 9. Juni 2023 gelegt worden sei. Greech hat viele Unterstützer, die sich ebenfalls gegen das umfassende Verbot von „Konversionshandlungen“ aussprechen, da dieses Grundfreiheiten der Betroffenen verletzten würde.
Österreich: Diskussion um Verbot von „Konversionshandlungen“
Bereits 2019 wurde in Österreich ein Verbot von „Konversionstherapien“ diskutiert, nachdem der SPÖ-Abgeordnete Mario Lindner einen Entschließungsantrag beim Nationalrat eingebracht hatte. Die Mitglieder eines entsprechenden Beirates für psychische Gesundheit waren sich nach Auseinandersetzung mit dem Thema inhaltlich einig, dass die geltende Rechtslage aus fachlicher Sicht ausreichend Maßnahmen und Instrumente anbiete, um der Ausübung derartiger Verfahren im Bereich der Psychotherapie entgegenzutreten. Darüber hinaus sei im Zeitraum von 25 Jahren kein Fall von „Konversionstherapie“ bekannt geworden. Auch der Fachgesellschaft seien derartige Angebote nicht bekannt. Der Beirat kam daher zum Schluss, dass auf Basis der derzeitig gültigen Gesetze keine Notwendigkeit für ein Verbot von „Konversionstherapien“ bestehe (das Institut für Ehe und Familie hat berichtet).
Angriff auf Katholische Kirche: Journalistin behauptet Durchführung von „Konversionstherapien“ in Diözese Graz
Die Debatte über „Konversionstherapien“ nimmt in Österreich aktuell wieder Fahrt auf. Zwar ist ein Angebot von „Konversionstherapien“, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung abzielen, innerhalb der staatlich anerkannten christlichen Kirchen nicht bekannt. In einem Artikel in der Kleinen Zeitung behauptet aber derzeit eine Journalistin, dass die Katholische Kirche in Graz „Konversionstherapie“ in Form von „Hagiotherapie“ anbiete. Prompt wies die Diözese Graz die Vorwürfe zurück. Die katholische Kirche in der Steiermark biete keine „Hagiotherapie“ bzw. „Konversationstherapie“ für Homosexuelle an, und auch ein behaupteter Zusammenhang eines derartigen Angebotes mit der katholischen Loretto-Gemeinschaft sei falsch. Weiters teilte die Diözese mit: Die katholische Kirche in Österreich „lehnt jede Form von Konversionstherapie ab und setze sich für eine Seelsorge ein, die der Person mit ihren vielfältigen Anliegen gerecht wird und die Menschen zu einer größeren Freiheit befähigt“.
IEF-Kommentar
Festgehalten werden sollte, dass das Ergebnis eines therapeutischen Prozesses nicht vorweggenommen werden kann. „Konversionstherapien“, die die Änderungen der sexuellen Orientierung versprechen, sind daher unredlich. Durch das österreichische Psychotherapiegesetz sind unwissenschaftliche Methoden und veraltete oder menschenverachtende Ansätze ohnehin verboten. Das Psychotherapiegesetz setzt voraus, dass Forschungsfreiheit, Therapiefreiheit und ein Recht auf Selbstbestimmung besteht.
Einerseits scheint ein Verbot von „Konversionstherapien“ aus den genannten Gründen nicht notwendig, andererseits besteht die Sorge, dass ein solches auch seriöse Angebote, die Beratung im Fall von konflikthaft erlebter Sexualität anbieten, umfassen könnte. Darüber hinaus wäre auch denkbar, dass die seelsorgerische Betreuung, wie sie etwa Beichtpriester, Seelsorger oder Laien in der katholischen Kirche leisten, von einem umfassenden Verbot berührt werden könnte. Dies wiederum würde die Religionsfreiheit in Österreich einschränken. (TSG)