Hausarzt
Lesezeit: 2,2 Minuten

NL / Abtreibung: Abtreibungspille zukünftig auch bei Hausärzten

IEF, 19.12.2022 – Für eine medikamentöse Abtreibung müssen Frauen in Holland künftig nicht mehr eine Abtreibungsklinik aufsuchen. Das beschloss kürzlich der Senat.

Bis jetzt mussten niederländische Frauen für eine Abtreibung eine der 16 niederländischen Abtreibungskliniken aufsuchen. Das wird sich mit dem kürzlich beschlossenen Gesetz ändern. Demnach werden künftig auch Allgemeinmediziner Abtreibungspillen verschreiben dürfen, die zuhause eingenommen werden können. Dadurch soll der Zugang zu Abtreibungen für Frauen erleichtert werden. Das entsprechende Gesetz wurde zuerst durch das Parlament und nun auch durch den Senat beschlossen. Lediglich 13 von 75 Abgeordneten sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf aus.

Zusätzliche Ausbildung und kein Zwang

Bevor Hausärzte die Abtreibungspille künftig verschreiben dürfen, müssen sie zuvor eine spezielle Ausbildung absolviert haben. Im Gesetz wird auch festgehalten, dass kein Arzt dazu verpflichtet werden darf, die Abtreibungspille anzubieten. „Eine unserer größten Sorgen ist es, wie Frauen herausfinden können, ob ihre Hausärzte die Entscheidung zur Abtreibung unterstützen oder nicht“, so Monique Opheij, Vorsitzende des nationalen Verbands der Abtreibungsärzte in Holland. Die Aufgabe der Ärzte sei es, jedem eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung anzubieten, zu der, laut Opheij, auch eine Abtreibung gehöre. Umso schockierender sei es, dass einige Ärzte versuchen würden, Frauen von ihrem Entschluss zu einer Abtreibung abzubringen, so Opheij.

Opheij stellt mit ihrer Aussage das Recht eines jeden Arztes auf Gewissensfreiheit in Frage und missachtet die Gefahren, die medikamentöse Abtreibungen für Frauen mit sich bringen. Daten aus England etwa ergaben, dass aufgrund von Komplikationen ein erhöhtes Hospitalisierungsrisiko für Frauen besteht, die zuhause eine medikamentöse Abtreibung vorgenommen haben. Aus diesem Grund hat das britische Parlament die sogenannten „Heimabtreibungen“ wieder verboten.

Mehrere Maßnahmen zugunsten des „Selbstbestimmungsrechts der Frau“

Der Beschluss des Gesetzes reiht sich in eine Kette von Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Bereits Anfang des Jahres stimmte das holländische Unterhaus für einen Gesetzesentwurf, der die fünftägige Bedenkzeit für Frauen vor einer Abtreibung streichen sollte. Im Juni wurde der Entwurf durch das Parlament genehmigt. Das Gesetz wird im Jänner 2023 in Kraft treten. Besorgt über das Gesetz und dessen Auswirkungen haben sich schon vor dessen Beschließung vor allem die christlichen Koalitionsfraktionen gezeigt (das IEF hat berichtet). Neben dieser Maßnahme beschloss das Parlament außerdem, dass die Kosten für Verhütungsmittel, insbesondere die Pille, künftig von der Krankenkasse übernommen werden.

Wann das Gesetz über Heimabtreibungen in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Eine Evaluierung des Gesetzes ist alle sieben Jahre geplant. (TS)

Print Friendly, PDF & Email

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben