NL / Reproduktionsmedizin: Niederlande will Familienrecht für alternative Familienformen öffnen
IEF, 14.12.2016 – Die Staatskommission „Neujustierung Elternschaft” in den Niederlanden stellte ihren Abschlussbericht vor. Nur noch etwa die Hälfte aller Elternpaare in den Niederlanden sei verheiratet, viele Paare würden sich gegen die Ehe entscheiden oder in Patchwork-Konstellationen leben. Die Kommission schlägt vor, dass Kinder bis zu vier Elternteile und maximal zwei Haushalte haben können sollen statt bislang bloß zwei Erziehungsberechtigter. Weiters sei es notwendig, eine nationale rechtliche Grundlage für Leihmutterschaftsangebote zu entwickeln.
Vergangene Woche stellte die vor zweieinhalb Jahren beauftragte Staatskommission „Neujustierung Elternschaft” in den Niederlande ihre Ergebnisse in einem Abschlussbericht unter dem Titel „Kind und Eltern im 21. Jahrhundert” vor. Die Kommission wurde von der Regierung einberufen, um die Möglichkeiten für eine Aktualisierung der Gesetzgebung zu untersuchen. Dabei beschäftigte die Kommission sich mit den verschiedenen neuen Familienformen und den medizinischen Möglichkeiten zur Familienplanung. Nicht unumstrittene Grundthese war dabei, dass immer weniger Kinder in einer traditionellen Familie mit Vater und Mutter aufwachsen würden. Vielmehr seien in den Niederlanden nur noch etwa die Hälfte aller Elternpaare verheiratet, viele Paare würden sich gegen die Ehe entscheiden oder in Patchwork-Konstellationen leben.
Aus diesem Grunde schlägt die Kommission vor, dass Kinder bis zu vier Elternteile in maximal zwei Haushalten haben können sollen statt bislang bloß zwei Erziehungsberechtigte. Dies solle insbesondere über eine gerichtlich bestätigte Vereinbarung der betroffenen Erwachsenen erfolgen. Ob damit die gewünschte Rechtssicherheit für betroffenen Kinder erreicht werden könne, bleibt fraglich, meint Dr. Stephanie Merckens, Referentin für Biopolitik am Institut für Ehe und Familie. Auch scheint die Beschränkung auf vier Erwachsene und zwei Haushalte nicht wirklich sachlich, sondern eher praktisch begründet zu sein, weswegen die Expertin schon jetzt an ihrer Haltbarkeit zweifelt.
Die Kommission macht aber bei der Regelung von Patchworksituationen nicht Halt. Vielmehr geht sie davon aus, dass schon jetzt viele Niederländer Leihmutterschaftsverträge im Ausland in Anspruch nehmen würden und es dadurch zu rechtlich schwierigen Fragestellungen im Inland kommen würde. Im Sinne des Respekts der menschlichen Würde des Kindes und der Mutter sei es daher notwendig, einen nationale rechtliche Grundlage für Leihmutterschaftsangebote zu entwickeln. Ein Argument, dass Eva-Maria Bachinger, Journalistin und Autorin des Buchs „Kind auf Bestellung” auf Nachfragen des IEF entschieden zurückweist. „Das Kind wird zu einem Vertragsgegenstand degradiert, zu einer Art Ware. Das ist mit der Würde des Kindes nicht vereinbar”, so die Expertin. In der ganzen Diskussion sei auch die Würde der Leihmutter fragwürdig, denn „wenn eine Frau alles was ihr Körper hergibt – Eizellen, Gebärmutter vermieten – zu Geld macht, dann agiert sie in einem turbokapitalistischen System, das den Preis der Würde vorzieht”. Positiv wertet die Journalistin, die sich intensiv mit internationalen Leihmutterschaftsverträgen auseinander gesetzt hat, den Vorschlag der Kommission, ein Entstehungsregister für Ei- bzw Samenspenderkinder einzurichten.
Die Entwicklungen in den Niederlanden sind unter anderem auch deswegen von internationalem Interesse, weil sich die Internationale Privatrechtskonferenz mit Sitz in Den Haag zur Zeit ua mit der Regelung der Situation von Kindern aus internationalen Leihmutterschaftsverträgen beschäftigt.(ief)
Mehr dazu unter:
http://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/aktuelles/archiv/2016/dezember/1208familie.html
https://www.hcch.net/de/projects/legislative-projects/parentage-surrogacy