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FR_EU / Behinderung: NGO klagt gegen Zensur des Spots „Dear Future Mom“

IEF, 18.5.2017 – Die Jérôme Lejeune Foundation reichte am 9.5.2017 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) Klage gegen die Zensur des Fernsehspots „Dear Future Mom“ ein. Die Aussendung des mehrfach prämierten Spots im öffentlichen Fernsehen war durch den französischen Verwaltungsgerichtshof verboten worden. Die Begründung lautete: der Inhalt sei kein Anliegen öffentlichen Interesses, außerdem könne der Spot die Gefühle von Frauen verletzen, die abgetrieben haben.

Angriff auf Meinungsfreiheit und Diskriminierung

Die Klägerin sieht die Zensur als Angriff des Rechts auf Meinungsfreiheit, das im Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Außerdem stehe das Video-Verbot gegen die Verpflichtung Frankreichs, sich für die Integration der schwächsten Gesellschaftsglieder einzusetzen. Nicht zuletzt würden durch die Zensur des Videos Menschen aufgrund ihrer Genetik diskriminiert. Eine solche Diskriminierung verbiete Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Österreichischer Experte: Verbot ist “total durchgeknallt”

Anlässlich des Welt-Down-Syndrom Tages am 21.3.2017 hatte das Institut für Ehe und Familie (IEF) im Rahmen eines Politbrunchs Experten genau zu dieser Thematik eingeladen. Der renommierte Wiener Rechtsanwalt Dr. Gerald Ganzger, bezeichnete das französische Verbot in der Podiumsdiskussion als „total durchgeknallt“. Ganzger hielt den Spot „Dear Future Mom“ nach Österreichischem und Europäischem Recht für absolut rechtskonform. Auch das Argument, der Spot „sei nicht in einem öffentlichen Interesse“ sei für Ganzger in Österreich nicht haltbar. Im Gegenteil würden die Staaten durch Artikel 8 der UN Behindertenrechtskonvention, die auch Frankreich unterzeichnet habe, verpflichtet, Kampagnen für Menschen mit Behinderung zu initiieren und zu fördern, die das Verständnis für Menschen mit Behinderung vergrößern. Der in Frankreich verbotene Spot sei im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention also geradezu ein Prototyp für solche Kampagnen.

Auch Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberates, konnte das französische Verbot nicht nachvollziehen. Straberger sei sicher, dass ein derartiges Verbot in Österreich nicht möglich sei. Im Gegenteil: es sei längst an der Zeit, sich von Seiten der Industrie und der Zivilgesellschaft zusammen zu tun und ähnliche Bewusstseinskampagnen zu lancieren. Werbung für Abtreibungen gebe es ja, auch aufgrund finanzieller Möglichkeiten. Umso wichtiger wäre es, dieser im Rahmen der freien Meinungsäußerung durch gesellschaftliche Verantwortung etwas entgegenzusetzen.

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