DE / Familie: Neuregelung von Adoptionen
IEF, 09.06.2020 – Deutscher Bundestag verabschiedet mit Stimmen der Koalitionsparteien neues Adoptionshilfegesetz.
„Vielfältigeres Familienbild“
„Angesichts sich wandelnder Wertevorstellungen in den letzten Jahrzehnten, eines vielfältigeren Familienbildes und neuer Erkenntnisse aus der Forschung“ sei es notwendig „die gesetzlichen Regelungen entsprechend den Bedürfnissen der Familien und der gelebten Adoptionsvermittlungspraxis anzupassen“, heißt es in dem 74-seitigen Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung.
Frage nach der Herkunft hat an Bedeutung gewonnen
Insbesondere das Thema Offenheit von Adoptionen aufgrund des Wunsches nach mehr Informationsaustausch und Kontakt der Beteiligten sowie Fragen nach der Herkunft von Adoptivkindern hätten an Bedeutung gewonnen. „Ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen Adoptivfamilie und Herkunftseltern mit dem Einverständnis aller Beteiligten kann insbesondere den Adoptivkindern helfen, eine gefestigte Persönlichkeit zu entwickeln und das Adoptiertsein gut in ihr Selbstbild zu integrieren.“, heißt es in der Vorlage. Auch den Herkunftseltern könne dies „bei der Verarbeitung und Akzeptanz ihrer Entscheidung zur Freigabe des Kindes helfen;“, denn diese träfen eine verantwortungsvolle Entscheidung, die sie auch im Nachhinein immer wieder noch belasten könne. Neu ist, dass Herkunftseltern gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten. Ob und wenn ja welche Informationen zur Verfügung gestellt werden, entscheidet allerdings die Adoptivfamilie. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht sind, blieben geschützt. Darüber hinaus bedürfe es einer sensiblen und professionellen Begleitung durch Fachkräfte und passgenaue Unterstützungsangebote.
Kinderhandel verhindern
Nach Angaben der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gab es 2018 in Deutschland 3.733 Adoptionen, bei 95 Prozent habe es sich um deutsche Kinder gehandelt. Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen durch die Neuregelung künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden, berichtet die Zeit. Damit solle verhindert werden, „dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen“. Zudem solle „ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden“. Damit solle Kinderhandel entgegengewirkt werden. Mit 1. Juli soll die Novelle in Kraft treten.
Kritik durch Opposition und Lesben- und Schwulenverband
Die Novellierung des Adoptionshilfegesetzes wurde nur mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und SPD beschlossen, die Opposition enthielt sich bei der Abstimmung geschlossen. Grüne und Linke kritisierten insbesondere die neu eingeführte Beratungspflicht bei sogenannten Stiefkindadoptionen. Bei solchen Adoptionen muss künftig eine frühzeitige Beratung sichergestellt sein, damit eine Adoption nicht aus „sachfremden Motiven“ erfolgt, sondern sich Familien nur dann für eine Adoption entscheiden, wenn sie dem Wohl des Kindes dient.
Die Oppositionsparteien Grüne und Linke gehen davon aus, dass dies zu einer Diskriminierung lesbischer Paare führe. Dies sei nach Aussage der bekennenden homosexuellen Grünen-Politikerin Ulle Schauws „entwürdigend“. „Lesbische Ehepaare“ müssten „endlich“ mit heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt werden Anstelle einer Stiefkindadoption sei ihnen „die automatische Anerkennung der Elternschaft zu gewähren“. „Dies wäre im Sinne der Kinder und würde dem Kindeswohl dienen“, so die Sprecherin für Frauen und Queerpolitik Schauws in einem Statement. Der Lesben- und Schwulenverband LSVD hat gemeinsam mit der LGBTQ-Organisation „All Out“ daher eine Petition gestartet, um das Abstammungsrecht zu ändern: Ziel ist es, dass mit der Geburt des Kindes beide „Mütter“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden und die Stiefkindadoption überflüssig wird. Nach Angaben des Online Magazins Jetzt seien im Jahr 2015 25 Prozent aller Stiefkindadoptionen Adoptionen aus gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gewesen. Im Jahr 2018 bestanden 96 Prozent aller gleichgeschlechtlichen Elternpaare aus zwei „Müttern“.
Situation in Österreich
In Österreich erfolgt die Eintragung der Partnerin/Ehefrau einer Frau, die mithilfe künstlicher Befruchtung ein Kind bekommt, seit Zulassung der Samenspende für Frauen in lesbischer Partnerschaft automatisch als zweiter Elternteil (§ 144 ABGB). Zur Stiefkindadoption unter gleichgeschlechtlichen Paaren kommt es daher nur, wenn ein Partner das Kind aus einer früheren Beziehung in die Partnerschaft mitbringt. (KL)