AT / Behinderung: Neuregelung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung
IEF, 02.11.2018 – Nachdem der Gesetzesentwurf im Vorfeld für einigen Wirbel gesorgt hatte, wurde die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) schließlich mit breiter Mehrheit im Nationalrat beschlossen.
Wie kathpress berichtet, hätten einige Menschen mit Behinderung aufgrund geänderter Gesetzesauslegung seitens des Verwaltungsgerichtshofs den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe in den vergangenen Monaten verloren. Deshalb war der Gesetzgeber gefordert, das FLAG an die aktuelle Judikatur des Gerichtshofs anzupassen. Ein entsprechender Anpassungsantrag wurde von der ÖVP (Norbert Sieber) und FPÖ (Edith Mühlberghuber) eingebracht und sollte sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ungeachtet eines Eigenanspruchs weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können.
Abgeordnete der SPÖ befürchteten jedoch von Anfang an, dass durch die Novellierung hohe Rückzahlungsquoten und weitere Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung zu erwarten seien. Laut dem Generalsekräter der Caritas, Bernd Wachter, bestünde außerdem weiterhin die Gefahr, dass einige Betroffene den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verlieren werden. Er hätte sich eine klarere gesetzliche Regelung gewünscht, die mehr Rechtssicherheit für alle bieten würde.
Laut den Initiatoren der Anpassung solle diese keinesfalls mit einer Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung einhergehen. Sie trage vielmehr zu einer Besserstellung all jener bei, die trotz erheblicher Behinderung einen eigenen Haushalt führen. Zur Absicherung dieser Zusagen fassten die Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme jener der SPÖ bei den vorausgehenden Beratungen im Familienausschuss eine Ausschussfeststellung, in der festgehalten wurde, dass Menschen mit Behinderung, die bisher Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen können.
Bei einem Treffen des Familienausschusses und der Mitglieder des Familienministeriums mit Vertretern von Behindertenorganisation wurde im Vorfeld außerdem vereinbart, dass ein den Vollzug klärender Erlass ausgearbeitet werde. Eine weitere Zusage an die Zivilgesellschaft stellt auch ein Monitoring über die Anzahl der Bezieher der geförderten Familienbeihilfe dar, an Hand dessen eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können. Das Gesetz soll darüber hinaus nach Ablauf eines Jahres einer Evaluierung unterzogen werden.