Lesezeit: 1,8 Minuten

AT / Politik: Positive Neuerungen in Sachen Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit

IEF, 9.10.2019 – Pflegende Angehörige haben künftig einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für bis zu vier Wochen. Das hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Wahl, am 26.09.2019 einstimmig beschlossen.

Demnach können Arbeitnehmer in Betrieben ab fünf Beschäftigten familiäre Pflegetätigkeiten ohne Zustimmung des Arbeitgebers wahrnehmen, ohne eine Kündigung befürchten zu müssen. Für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten bestehe die Möglichkeit eines Rechtsanspruches durch Betriebsvereinbarung.

Benötigt ein Angehöriger sohin Pflege, muss der Arbeitgeber bis zu zwei Wochen frei stellen bzw. Pflegeteilzeit gewähren. Im Falle eines längeren Pflege- und Betreuungsbedarfs, kann die Pflegekarenz um weitere zwei Wochen, insgesamt also für 4 Wochen, in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann mit dem Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Bezahlt wird das Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes und kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden.

Meilenstein für SPÖ

Die Neuerungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz gehen ursprünglich auf einen Initiativantrag der SPÖ zurück. Sozialsprecher Josef Muchitsch zeigte sich begeistert und spricht von einem Erfolg: „Wir schaffen für die Angehörigen einen Meilenstein in der rechtlichen Absicherung beim Eintritt eines Pflegefalles in der Familie.“

Mosaikstein für ÖVP

Für Ernst Gödl (ÖVP) sei dieser Schritt „ein Mosaiksteinchen in den Bereichen, die in Sachen Pflege noch verbessert werden müssten.“ In diesem Zusammenhang erinnerte Gödl an den Pflegebonus.

Dringende Notwendigkeit für FPÖ

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) betonte, dass man für diesen Schritt gekämpft habe und unterstreicht ebenso, wie SPÖ und ÖVP, die Notwendigkeit, die Pflege zuhause zu unterstützen.

Die Arbeiterkammer zeigt sich erfreut

„Der vom Nationalrat beschlossene Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist wichtig und richtig, um pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Menschen besser abzusichern“, betont Wiens AK-Präsidentin Renate Anderl. Auch in Oberösterreich begrüßt man diesen Schritt: „Das erleichtert die Situation für viele Beschäftigte, die sich zuhause auch um die Pflege von Familienangehörigen kümmern müssen, doch beträchtlich“, freut sich Oberösterreichs AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. (DP)

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben