AT / Gender: Nationalrat fordert Verbot von „Konversionstherapien“ an Minderjährigen
IEF, 02.07.2019 – Damit soll die Ausübung aller Formen von „Konversions- und vergleichbaren reparativen Therapien“ in Österreich untersagt werden. Das Institut für Ehe und Familie begrüßt das Verbot von zu Recht verpönten Maßnahmen, warnt jedoch zugleich vor einer möglichen Einschränkung der Therapiefreiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung bei zu weiter Fassung des Verbots.
Konversionstherapien stoppen
Der Entschließungsantrag betreffend „Konversionstherapien stoppen“ wurde ursprünglich von Mario Lindner (SPÖ) am 13.12.2018 im Nationalrat eingebracht (Lindner-Entwurf) und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Wörtlich und abschließend heißt es darin: „Die Bundesregierung wird aufgefordert unverzüglich dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die die Ausübung von „Konversions- und „reparativen“ Therapieformen an Minderjährigen verboten wird.“
In der Begründung zitieren die antragstellenden Abgeordneten die Definition von „Konversionstherapien“ laut Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde aus dem Jahr 2013. Diese subsumiert darunter „alle Versuche durch selbsterklärte oder zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten (bzw. „Helfer“ im weitesten Sinne) und Laien, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln (Wolf, 2011)“.
Der Antragsteller bemerkt zwar in seinen Ausführungen, dass die Debatte rund um „Konversionstherapien“ vor allem in den USA geführt wird, weist jedoch darauf hin, dass sich diese langsam auch nach Europa verlagere. Um den gebotenen Schutz für LGBT-Personen in Österreich zu gewährleisten, sei daher ein proaktives Vorgehen in Form eines gesetzlichen Verbotes notwendig, heißt es weiter im Lindner-Entwurf. Nach der Zuweisung des Antrags zum Gesundheitsausschuss befasste sich dieser zwar damit im Jänner 2019, fasste jedoch keinen Beschluss, woraufhin Lindner am 13.06.2019 schließlich einen Fristsetzungsantrag im Parlament einbrachte, der mit Unterstützung der ÖVP-Stimmen angenommen wurde.
IEF warnte vor Schnellschuss
Der Antragstext selbst umfasste keine Definition von „Konversationstherapie“ bzw „reparativen Therapien“. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) warnte daher im Vorfeld vor der Verwendung eines ungenügend differenzierten Sammelbegriffs. Ein zu weites Verständnis, wie es u.a. die zitierten Passagen aus der Begründung vermuten ließen, könnte den gegenteiligen Effekt bewirken und zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit und sexuellen Selbstbestimmung führen. Durch das österreichische Psychotherapiegesetz seien unwissenschaftliche Methoden und veraltete oder menschenverachtende Ansätze ohnehin verboten. Der Handlungsbedarf sei im gegenständlichen Fall daher fraglich. Eine zu weit gefasste Definition von „Konversionstherapien“ würde hingegen auch professionelle Beratungs- und Therapieangebote, die Menschen die Möglichkeit geben, ihre subjektiv konflikthaft erlebte (auch homosexuelle) Sexualität zu bearbeiten, verbieten. Anstatt eines Pauschalverbots müsste vielmehr auf die Motive der Ratsuchenden und die Vielschichtigkeit ihrer Lebenssituationen eingegangen und eine klare Unterscheidung zwischen selbstbestimmt gewählten und aufgezwungenen Maßnahmen vorgenommen werden.
Zu bedenken sei auch die Auswirkung einer nicht klar abgegrenzten Definition auf die im Entschließungsantrag erwähnten „weiteren Helfer“, also unter anderem Laien in Selbsthilfegruppen, Beichtpriester und in der Seelsorge tätige Personen. Ein Verbot würde die Begleitung und Verkündigung im Sinne der katholischen Lehre und des christlichen Menschenbildes womöglich in die Illegalität treiben. Es gebe dazu bereits Beispiele aus Deutschland, wo christliche Organisationen gezielt Opfer von Rufschädigung durch mediale Verleumdungen oder Erwirkung gerichtlicher Verfügungen gegen Berater wurden. Das IEF forderte daher eine eingehende Befassung mit und klare Abgrenzung der Definition der verpönten „Therapien“.
Beschlussfassung im Nationalrat soll klare Definition bringen
Ob die Bedenken des IEF ernst genommen werden, wird sich zeigen. Während der 84. Nationalratssitzung am 02.07.2019 wurde jedenfalls ein gemeinsamer Abänderungsantrag von ÖVP und SPÖ Abgeordneten eingebracht, der die Erarbeitung einer Regierungsvorlage unter Einbindung der Fachgesellschaften vorsieht. In den dazu gehaltenen Reden führten insbesondere der VP-Abgeordnete und Psychoanalytiker Martin Engelberg und die FP-Gesundheitssprecherin und Radiologin Brigitte Povysil (FPÖ) aus, dass der abgeänderte Entschließungsantrag das Ziel verfolge eine klare Abgrenzung zu anerkannten medizinischen und psychotherapeutischen Methoden sowie der Seelsorge zu schaffen. Povysil erklärte zudem, dass der Antrag einen Präzedenzfall darstelle, um nichtevidenzbasierte Therapiemethoden zu verbieten. Sie sei zwar dafür die individuelle Freiheit bei der Therapiewahl zu respektieren, gleichzeitig würde der Schutz von Kindern und Jugendlichen aber vorgehen. Der Entschließungsantrag wurde schließlich in dieser Abänderung einstimmig beschlossen. (AH)