CH / Abtreibung: Nationale Ethikkommission fordert einheitliche und transparente Standards bei Spätabtreibungen
IEF, 14.03.2019 – In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme äußert sich die im Bereich Humanmedizin tätige Ethikkommission zu der Praxis von Spätabbrüchen und den damit verbundenen medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen.
Qualitativ hoch- und gleichwertige, schweizweite Versorgung
Die Nationale Ethikkommission (NEK) kam bei ihrer Recherche zum Ergebnis, dass sich der Zeitpunkt und die Konstellationen, sowie Begleitungs- und Betreuungsangebote vor, während und nach Spätabbrüchen in der Schweiz von Klinik zu Klinik und von Region zu Region unterscheiden. Laut einer Pressemitteilung der NEK bildete diese Auswertung den Ausgangspunkt für das Ausarbeiten von Empfehlungen für eine qualitativ hoch- und gleichwertige, schweizweite Versorgung und Betreuung von Frauen, Familien und Föten bzw. Neugeborenen und zu den Methoden im Zusammenhang mit Spätabbrüchen.
In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass Kinder ab der 17. Schwangerschaftswoche infolge eines Abbruchs auch lebendgeboren werden können und ab der 22. Schwangerschaftswoche eine Überlebenschance bei Einsatz intensivmedizinischer Betreuung besteht. Festgehalten wird dabei, dass das Kind in solchen Fällen die gleiche Behandlung wie andere frühgeborene Babys erfahren muss.
Weiter heißt es in der Mitteilung, dass Frauen und ihre Familien aufgrund der äußerst belastenden Entscheidungssituation und deren Folgen, einer professionellen Begleitung und Betreuung sowohl während als auch nach der Schwangerschaft bedürfen. Was das Informationsangebot betrifft, sollten Frauen über vorhandene Methoden sowie Alternativen zum Abbruch aufgeklärt werden.
Stellungnahme der Ethikkommission
In der Einleitung der Stellungnahme mit dem Titel „Zur Praxis des Abbruchs im späteren Verlauf der Schwangerschaft – Ethische Erwägungen und Empfehlungen“ ist zu lesen, dass obwohl die Schweiz weltweit eine der niedrigsten Schwangerschaftsabbruchsraten aufweist, Spätabbrüche dennoch deutlich häufiger durchgeführt werden, als dass man von vereinzelten Fällen ausgehen könnte. Laut dem Bundesamt für Statistik fanden in der Schweiz im Jahr 2017 454 Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche statt, wobei in 41 Fällen der Abbruch nach der 23. Schwangerschaftswoche erfolgte.
In der Einleitung heißt es weiters wörtlich, dass, „Abbrüche in der fortgeschrittenen Schwangerschaft eine besonders schwierige und schmerzhafte Erfahrung für alle Beteiligten darstellen, aus tragischen und dilemmatischen Entscheidungssituationen hervorgehen, Angst und Stress auslösen und bedeutende psychische und materielle Ressourcen erfordern“. Zu den Beteiligten werden dabei sowohl die Schwangere selbst, als auch ihre Familie und das medizinische Personal gezählt. Man dürfe „eine weit verbreitete moralische Überzeugung und eine rechtliche Wertung“ ebenfalls nicht vergessen, die besagen, dass „mit dem Fortschritt der Schwangerschaft dem ungeborenen Leben zunehmender Schutz zuteil kommen muss“ – so der Einleitungstext.
Aus der Sicht eines Arztes
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet in dem Zusammenhang, dass das Schweizer Gesetz keine eugenische Indikation als Grund für eine Spätabtreibung vorsieht. Diese kann nur aufgrund einer „Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage“ der Schwangeren selbst erfolgen. Ob eine solche Gefahr tatsächlich vorliegt, entscheidet der zuständige Arzt. Spätabbrüche würden von den Ärzten selbst jedoch äußerst selten empfohlen, so Daniel Surbek, Chefarzt der Frauenklinik am Berner Inselspital, gegenüber der NZZ. Normalerweise erfolge eine Erwägung aufgrund eines expliziten Wunsches der Eltern, das Kind abzutreiben. Zu den schwierigen Entscheidungen zählt der Arzt zum Beispiel Fälle von Kindern mit Trisomie 21.
Bei sehr fortgeschrittenen Schwangerschaften liege ein nationaler Konsens vor, dass in diesen Fällen keine Abbrüche vorgenommen werden, so der Mediziner. Bei einer Schwangeren im achten Monat, die ihr Kind abtreiben möchte, würde man versuchen, die Geburt frühzeitig einzuleiten und anschließend die Mutter und das Kind intensiv zu betreuen. „Wir beraten die Eltern und zeigen ihnen auf, dass Kinder mit leichter Missbildung ein gutes Leben haben können. Viele sehen das dann ein und wollen das Kind austragen – andere schauen sich im Ausland nach Zentren um, die den Abbruch vornehmen“, meinte Surbek weiter. (AH)