Mexiko
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MX / Abtreibung: Präzedenzfall öffnet Weg zur Legalisierung der Abtreibung

IEF, 27.09.2021 –  Das Oberste Gericht in Mexiko hat das absolute Abtreibungsverbot für verfassungswidrig erklärt.

Für Frauen sei es ein weiterer Schritt im historischen Kampf für die Gleichberechtigung, die Würde und die volle Ausübung ihrer Rechte, kommentierte Arturo Zaldívar, der Präsident des Obersten Gerichts, die Entscheidung. Denn Frauen hätten ein absolutes Recht auf eine freie Entscheidung ohne Stigmatisierung und Hindernisse, so Zaldívar. Bis dato konnten Frauen, die sich für eine Abtreibung entschieden, zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden.  

 Änderung der Gesetzeslage im ganzen Land

Die einstimmig getroffene Entscheidung des Obersten Gerichts bezog sich zwar auf ein Gesetz des Staates Coahuila, sie ist jedoch für ganz Mexiko von Bedeutung. Verbindlich festgelegte Kriterien sollen nämlich für Richter wegweisend sein, die in Zukunft über ähnliche Fälle zu entscheiden haben. Der bisher nur bei Vergewaltigung erlaubte Schwangerschaftsabbruch wurde nun ausgedehnt auf Schwangerschaften im Frühstadium sowie Risikoschwangerschaften, bei denen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren oder des Fötus besteht, wobei der Terminus „Frühstadium“ eine genaue Definition entbehrte.

Auch „menstruierende Personen“ eingeschlossen

„Wir sind absolut bereit, die Verweigerung einer sicheren und legalen Abtreibung im ganzen Land rechtlich anzufechten“, verkündete etwa Rebeca Ramos, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation GIRE, die sich nicht nur über die Lockerung der Abtreibungsregelungen freute. Dass man im Urteil nicht auf Transmänner und nicht-binäre Menschen, die beide ebenfalls in der Lage wären, Kinder auf die Welt zu bringen, vergaß, sei eine Besonderheit, betonte Melissa Ayala, die bei GIRE für Rechtsstreitigkeiten zuständig ist.

Druck von UN-Menschenrechtsexperten

Ein Blick auf das Urteil des Obersten Gerichts offenbart die Empfehlungen und Stellungnahmen der UN-Menschenrechtsexperten. Auch die Entscheidungen von Gerichten anderer Länder werden darin zitiert, unter anderem die Grundsatzentscheidung „Roe vs. Wade“ des US Supreme Courts, die eine strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen erstmals verbot. Die fast kaum vorhandenen Meinungsverschiedenheiten der Richter und deren Bezeichnung von Abtreibung als Menschenrecht irritiert deswegen, weil Mexiko vor zehn Jahren noch deutlich andere Wege gegangen ist. 2009 etwa widersetzte sich der mexikanische Gerichtshof klar den Empfehlungen der UN zur Legalisierung von Abtreibungen, da diese, so lautete die Erklärung der Richter, unverbindlich seien. Die abrupte Meinungsänderung lässt einen starken Druck der UN auf Mexiko vermuten. Nach Argentinien (das IEF hat berichtet) wird wohl Mexiko bald das nächste südamerikanische und katholisch geprägte Land sein, das Abtreibungen im ganzen Land legalisiert. (TS)

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