AT / Abtreibung: Mifegyne durch niedergelassene Ärzte – verhaltene Reaktion der Minister
IEF, 21.09.2020 – Ohne inhaltlich Stellung zu beziehen, beantworten die Bundesminister Raab und Anschober die parlamentarische Anfrage.
Wie berichtet, hatte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in einer umstrittenen Entscheidung die Abgabe der Abtreibungspille Mifegyne künftig auch durch niedergelassene Ärzte zugelassen. Die von den NR-Abgeordneten Ecker (FPÖ), Kolleginnen und Kollegen in weiterer Folge ergangene parlamentarische Anfrage, wurde nun von der Bundesministerin für Frauen und Integration Susanne Raab und dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober beantwortet.
Frauenministerin Raab: „Perspektiven aufzeigen, ja zum Kind zu sagen“
Bundesministerin Raab betont in ihrer Stellungnahme die Bedeutung der Unterstützung für Frauen, die ungeplant schwanger werden. „Wir als Politik und Gesellschaft“ müssten daher jene Rahmenbedingungen schaffen, „die Schwangerschaftsabbrüchen vorbeugen und Frauen auch Perspektiven aufzeigen, ja zum Kind sagen zu können“, so die Frauenministerin. Frauen dürften sich bei der schwierigen und schwerwiegenden Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nicht alleine gelassen oder gedrängt fühlen. Es sei daher entscheidend, dass es ein ausreichendes und einfach zugängliches Angebot zur Unterstützung und Beratung gäbe. Die aus dem Familien- und Frauenbudget geförderten Familien-, Frauen- und Mädchenberatungsstellen seien hier wichtige Ansprechstellen für Frauen in ganz Österreich. „Es ist mir daher wichtig, Frauen in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu unterstützen.“, so die Ministerin.
Das Frauenressort im Bundeskanzleramt sei in den Diskussionsprozess um die Genehmigung nicht eingebunden gewesen und habe keine Stellungnahme abgegeben. Da nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts, erfolge nun auch in der Anfragebeantwortung keine persönliche Einschätzung. Von feministischer Seite erfuhr die Frauenministerin für ihre zurückhaltende Reaktion bereits harsche Kritik. Umso bemerkenswerter sind die frauenfreundlichen Einleitungsworte Raabs in ihrer Anfragenbeantwortung, die ihre Absicht unterstützen, Abtreibungen möglichst zu vermeiden und Perspektiven für Frau und Kind aufzuzeigen, hebt Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) hervor.
Anschober: Voraussetzungen für Verschreibung haben sich nicht geändert
Seitens des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz heißt es, die Entscheidung über die Zulassung der Abgabe von Mifegyne durch niedergelassene Ärzte liege ausschließlich im Kompetenzbereich des BASG. An den bereits bestehenden Voraussetzungen für die Verschreibung der gegenständlichen Arzneimittel habe sich aufgrund der erfolgten Erweiterung der Zulassung jedoch nichts geändert, es würden für die Verschreibung durch einen niedergelassenen Gynäkologen die gleichen Anforderungen wie für Verschreibungen in Krankenanstalten gelten. Der verschreibende Arzt habe im Rahmen der ärztlichen Aufklärungs- und Informationspflicht unter Berücksichtigung der Fach- und Gebrauchsinformation über die Produkteigenschaften des verschriebenen Arzneimittels jede Patientin umfassend über Risiken, allfällige Nebenwirkungen sowie alternative Behandlungsmethoden aufzuklären. Eine statistische Erfassung der Anwendung von Mifegyne erfolge nicht, so der Gesundheitsminister weiter. (KL)