INT / Sterbehilfe: Die Meinungen darüber, was Sterben in Würde bedeutet, gehen weit auseinander
IEF, 06.11.2018 – Ansätze dazu reichen vom natürlichen Tod bis zur aktiven Sterbehilfe für Lebensüberdrüssige und werden nicht nur von der internationalen Gemeinschaft, sondern auch in einzelnen Ländern diskutiert. Hier ein Überblick über einige aktuelle Debatten und Fragestellungen.
Kanada und World Medical Association
Der IEF hat bereits im Oktober darüber berichtet, dass die kanadische Regierung den Rat der kanadischen Akademien damit beauftragt hat, einen Bericht über die Möglichkeit, Sterbehilfe auch Minderjährigen und Menschen mit geistigen Erkrankungen sowie kognitiven Störungen anzubieten, vorzulegen. Im Zusammenhang damit wurde auch auf die diesjährige Diskussion im Rahmen der Generalversammlung der World Medical Association (WMA) in Reykjavik hingewiesen. Die Canadian Medical Association und die Royal Dutch Medical Association hatten die WMA dabei aufgefordert eine „neutrale“ Stellung bezüglich Tötung auf Verlangen zu beziehen. Die von ihnen vorgelegte Resolution wurde jedoch aufgrund mangelnder Unterstützung seitens vieler nationaler und internationaler Ärztebünde schlussendlich nicht angenommen.
USA
Anders die American Academy of Family Physicians (AAFP). Diese hat sich entgegen ihrer Dachorganisation, der American Medical Association (AMA) entschieden, eine Haltung „engagierter Neutralität“ hinsichtlich Sterbehilfe einzunehmen. Was „engagierte Neutralität“ in dem Fall bedeutet, erklären die Bioethiker John Frye and Stuart Youngner von der Case Western Reserve University. Für die beiden Ethiker ist dies eine Haltung, die die Ärzte dazu ermutigen soll, das Stigma des ärztlich assistierten Selbstmords zu minimieren und so von einer reinen Befürwortung der palliativen Versorgung abzurücken. Dies würde den Ärzten erlauben, potenzielle Gefahren und Probleme zu untersuchen und die Vorgehensweise gegebenenfalls anzupassen. In einem im Journal of General Internal Medicine veröffentlichten Essay halten dem einige Ärzte und Ethiker entgegen, dass Neutralität in dem Fall de facto bedeutet, dass man eine Vorgehensweise nicht mehr als moralisch unakzeptable einstuft und damit der Politik für das Implementieren entsprechender Gesetze grünes Licht gibt. Außerdem würden sich die Ärzte damit ihrer Verantwortung entziehen, öffentlich Stellung zu zentralen Themen ihrer Profession zu beziehen.
Die AMA selbst betrachtet ärztliche Beihilfe zum Selbstmord (assisted suicide) mit der Rolle des Arztes als Heiler völlig unvereinbar. Sie sei schwer bis gar nicht kontrollierbar und würde schwerwiegende gesellschaftliche Risiken nach sich ziehen.
Schweiz
In der Schweiz hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Mai dieses Jahres eine neue Richtlinie zur Sterbehilfe erlassen. Diese erlaubt es, Ärzten Sterbehilfe durch das Verschreiben des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital zu leisten, wenn ein Patient sein Leiden wegen einer Krankheit oder Einschränkung als unerträglich empfindet und zwar nicht nur bei bevorstehendem Tod. Diese Möglichkeit wird zwar auf urteilsfähige Personen eingeschränkt, wobei im Falle einer psychischen Erkrankung oder einer Demenz die Urteilsfähigkeit durch einen entsprechenden Facharzt evaluiert werden soll.
Die Ärztekammer der Swiss Medical Association (FMH) hat jedoch vor kurzem entschieden, diese Richtlinie nicht in ihre Standesordnung zu übernehmen. Das Kriterium des „unerträglichen Leidens“ sei höchst subjektiv und könne neben physischen auch psychischen Symptomen sowie Einschränkungen im Alltag miteinschließen. Dadurch würden Ärzte unter Umständen unter Druck gesetzt, jedem Patienten aufgrund seines subjektiven Empfindens Natrium-Pentobarbital verschreiben zu müssen. Für die FMH sei Suizidbeihilfe durch einen Arzt nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden würde. Nichtsdestotrotz ist die FMH bereit, die alte Richtlinie zur Sterbehilfe zu überarbeiten.
In der Schweiz steht Tötung auf Verlangen unter Strafe, andere Formen, wie Beihilfe zum Suizid sind gesetzlich nicht klar geregelt. Strafbar wird Suizidhilfe nur dann, wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt. Bekannt sind die Sterbehilfevereine Dignitas und Exit, die auch im angrenzenden Nachbarland intensiv Werbung und politische Arbeit für ihre Akzeptanz machen. So etwas jüngst die öffentlich bekanntgewordene Finanzierung jenes Anwalts, der auch in Österreich das Verbot der Sterbehilfe kippen möchte. Lesen Sie dazu weiter unten.
Niederlande
Mehrere strafrechtliche Untersuchungen zu Sterbehilfefällen laufen derzeit in den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe bereits seit 2002 legal ist. In einem der Fälle hat die niederländische Staatsanwaltschaft nun entschieden, dass eine 72-jährige Krebspatientin ihren Wunsch nach Sterbehilfe „freiwillig und gut überlegt“ durch Kopfnicken und ein Kneifen in die Hand geäußert hat. Wie das Ärzteblatt berichtet, war die Frau zwei Tage vor ihrem Tod aufgrund einer Hirnblutung ins Koma gefallen. Mehrere niederländische Medien schrieben außerdem, dass sie vor der Hirnblutung dem Arzt mehrmals angedeutet habe, ihr Leben beenden zu wolle. Die Staatsanwaltschaft stellte damit fest, dass bereits kleine Gesten ausreichen um als Zustimmung zur aktiven Sterbehilfe interpretiert zu werden.
Großbritannien
Wie Time berichtet, sollen sich in Großbritannien nach Einschätzung der Regierung 4.500 Personen pro Jahr das Leben nehmen. Dabei ist Selbstmord die Haupttodesursache von unter 45-jährigen Männern. Das hat die Prämierministerin des Landes, Teresa May, dazu bewogen im Oktober dieses Jahres erstmals eine Ministerin für Suizid Prävention zu bestellen. Jackie Doyle-Price soll eine Taskforce leiten, einen landesweiten Plan zur Prävention von Selbstmorden implementieren und mit Familien der Betroffenen sowie Hilfsorganisationen zusammenarbeiten. May versprach außerdem, zusätzliche Mittel für die Samaritans Hilfshotline, ein anonymes 24-Stunden Krisentelefon für Suizidgefährdete, bereitzustellen.
Italien
Der Verfassungsgerichtshof in Rom hat kürzlich entschieden, dass die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe zu überarbeiten sei, da sie nicht allen Sachlagen gerecht werde. Wie das Ärzteblatt meldet, drohen in Italien derzeit bei Anstiftung oder Beihilfe zum Selbstmord bis zu fünf Jahre Haft. Im Zusammenhang mit der nun anstehenden Neuformulierung des italienischen Strafgesetzes zur Suizidbeihilfe, meldete sich nun der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Vincenzo Paglia, zu Wort. Kathpress zufolge, mahnte er ein, keine Kranken aus wirtschaftlichen Gründen zur Selbsttötung zu animieren. Trotz seines Verständnisses für individuelle Notlagen, sei der Entschluss einer Person, sich das Leben zu nehmen, eine Niederlage für die ganze Gesellschaft.
UNO
Mahnende Worte bzgl. der Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen kamen auch vom Ständigen Vertreter des Heiligen Stuhl bei den Vereinten Nationen, Msgr. Paul Gallagher, während seiner Rede bei der 73. UNO- Generalversammlung. Gallagher machte dabei auf die immer enger werdende Interpretation des Rechts auf Leben aufmerksam. Diese Tendenz sei vor allem in einer „Strömung des Menschenrechtsdiskurses sichtbar, die den angeborenen Wert und die Würde des menschlichen Lebens nicht auf alle seine Abschnitte vom Anfang, über die Entwicklung bis zum Ende anerkennt“. Dieser Ansatz würde vor allem zu Ungleichbehandlung und Diskriminierung führen, was darin mündet, dass das Leben von älteren und behinderten Personen als überflüssig oder sogar als Last für die Gesellschaft dargestellt werde.
Österreich
In Österreich hat das Gesundheitsministerium im Oktober den Entwurf für eine Novelle des Ärztegesetzes, die unter anderem die ärztliche Begleitung am Lebensende behandelt, in Begutachtung geschickt. Der IEF hat am 23.10.2018 darüber berichtet.
Außerdem macht ein österreichischer Anwalt Schlagzeilen, da er das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord bzw. der Tötung auf Verlangen kippen möchte und nicht verhehlt, dass er vom Sterbehilfeverein Dignitas finanziert wird.
Und der Österreichische Buchpreis wurde jüngst an Daniel Wisser für sein Buch „Die Königin der Berge“ vergeben. Dabei handelt es sich um einen an Multipler Sklerose erkrankten Mann, der zwar noch nicht sterben muss, aber es gerne würde. Das Thema Sterbehilfe ist dabei omnipräsent.